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Hessischer Datenschutzbeauftragter bestätigt: Spiegel-Bericht zu Datenverkauf durch die Bahn war eine Ente

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Der Hessische Datenschutzbeauftragte hat jetzt in einer Pressemitteilung bestätigt, dass Presseberichte über den angeblich geplanten „Verkauf“ von Kundendaten durch die Deutsche Bahn AG falsch waren:

„Veranlasst durch die Berichterstattung von Spiegel Online am 17. März 2013, wonach es bei der Deutschen Bahn im Rahmen des Bahn-Bonus-Programms Pläne zur Weitergabe von Kundendaten an Dritte gäbe, hat der Hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, als für die DB Fernverkehr AG zuständige Aufsichtsbehörde den Sachverhalt überprüft.

Professor Ronellenfitsch konnte sich davon überzeugen, dass die Deutsche Bahn nicht beabsichtigt, Kundendaten zu Marketingzwecken an Dritte weiterzugeben.

Das Unternehmen will die Kundendaten lediglich zur Werbung für eigene Angebote verwenden. Ein Widerspruch gegen eine derartige Verwendung der Daten ist den Kunden jederzeit möglich, ohne dass die Kunden auf das Sammeln von Bonus-Punkten verzichten müssen. Dies hatte die Bahn allerdings bisher nicht hinreichend klar kommuniziert. Die DB Fernverkehr AG hat auf Anregung des Hessischen Datenschutzbeauftragten die Transparenz für die Kunden inzwischen hergestellt.“

(„Kundenverarbeitung beim Bahn-Bonus-Programm der Deutschen Bahn ist datenschutzkonform“, Pressemitteilung des Hessischen Datenschutzbeauftragten v. 4.4.2013)

Zur Erinnerung:

„‚Hier scheint die Bahn ihre Interessen über die schutzwürdigen Interessen ihrer Kunden zu stellen‘, sagt der auch für die Bahn zuständige Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix, der den Vorgang derzeit prüft. Noch kritischer sieht es Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein: ‚Die Bahn wird sich damit eine blutige Nase holen.'“

(zitiert nach “Umstrittenes Geschäftsmodell: Bahn will Reisedaten ihrer Kunden verkaufen”, Spiegel Online v. 17.3.2013, vorletzter Absatz vor „Bahn mit Rekordzahlen 2012“)

So die Äußerungen zweier Landesdatenschutzbeauftragter, als bei Spiegel Online Mitte März darüber berichtet wurde, dass die Deutsche Bahn angeblich den „Verkauf“ von Reisedaten ihrer Kunden plant (“Umstrittenes Geschäftsmodell: Bahn will Reisedaten ihrer Kunden verkaufen”, Spiegel Online v. 17.3.2013).

Stein des Anstoßes waren die Teilnahmebedingungen des Bounsprogramms der Bahn, für jedermann online abrufbar (“Ergänzende Hinweise zum Datenschutz bei bahn.bonus”, abrufbar über den Link “Datenschutzhinweise (PDF, 38KB” bei den “Konditionen” auf der Unterseite “bahn.bonus – das Bonusprogramm der Bahn”). Suchte man in den Teilnahmebedingungen nach einem Hinweis auf einen „Verkauf“ von Daten, fand man dort nicht den leisesten Anhaltspunkt.

Also: schlechte Recherche, Skandalisierung ohne Skandal (siehe Härting, „Skandalisierung ohne Skandal: das Bonusprogramm der DB und der Spiegel“, CRonline Blog v. 18.3.2013).

Wo bleibt eine Richtigstellung durch den Spiegel?

 

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Mehr zum Autor: RA Prof. Niko Härting ist namensgebender Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der Schriftleitung Computer und Recht (CR) und ständiger Mitarbeiter vom IT-Rechtsberater (ITRB) und vom IP-Rechtsberater (IPRB). Er hat das Standardwerk zum Internetrecht, 6. Aufl. 2017, verfasst und betreut den Webdesign-Vertrag in Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge (Loseblatt). Zuletzt erschienen: "Datenschutz-Grundverordnung".

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