News
BGH v. 14.10.2025 - VI ZR 431/24
Die Übermittlung sog. Positivdaten beim Abschluss von Postpaid-Mobilfunkverträgen durch einen Telekommunikationsanbieter an die SCHUFA ist gem. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO durch das Interesse der Beklagten an einer hinreichenden Betrugsprävention gerechtfertigt. Im Hinblick auf den hohen Schaden, den Betrugsstraftaten bei Postpaid-Mobilfunkverträgen anrichten können - es geht um Fälle, in denen Kunden über ihre Identität täuschen und/oder binnen kurzer Zeit bei verschiedenen Anbietern unerklärlich viele Mobilfunkverträge abschließen, insbesondere, um an die mit Abschluss der Verträge überlassenen teuren Smartphones zu gelangen -, überwiegt das Interesse der Verbraucher daran, dass die genannten Daten nicht an die SCHUFA übermittelt werden, das Interesse der Beklagten an einer hinreichenden Betrugsprävention nicht.
LG München I v. 11.11.2025 - 42 O 14139/24
Die GEMA hat gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe Open AI, die Sprachmodelle und darauf basierende Chatbots betreiben (etwa ChatGPT), Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz hinsichtlich der Wiedergabe von Liedtexten neun bekannter deutscher Urheber. Sowohl durch die Memorisierung in den Sprachmodellen als auch durch die Wiedergabe der Liedtexte in den Outputs des Chatbot liegen Eingriffe in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. Diese sind nicht durch Schrankenbestimmungen, insbesondere die Schranke für das Text und Data Mining gedeckt.
zur Nachrichtenübersicht



