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EuGH v. 12.5.2026 - C-797/23
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Presseverlage einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, wenn sie Anbietern von Online-Diensten die Erlaubnis erteilen, ihre Veröffentlichungen zu nutzen. Die den Anbietern auferlegten Verpflichtungen, Verhandlungen mit den Verlagen aufzunehmen, ohne die Sichtbarkeit der Inhalte während dieses Zeitraums einzuschränken, und die für die Berechnung der Vergütung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, sind ebenfalls zulässig.
OLG Hamm v. 12.5.2026 - 4 UKl 3/25
Der Verwender eines KI-Chatbots muss sich dessen unzutreffende Antworten als eigene geschäftliche Handlung zurechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn er den Chatbot ausschließlich mit korrekten Datensätzen programmiert hat. Der Chatbot ist kein "Dritter" im Sinne des UWG.
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