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BGH v. 17.9.2026 - I ZR 256/25 u.a.
Der BGH hat dem EuGH Fragen vorgelegt, mit denen u.a. die Voraussetzungen der sog. "Haushaltsausnahme" nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO geklärt werden sollen. Danach findet die DSGVO keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Fraglich ist insbesondere, wie die Begriffe "persönliche" und "familiäre" Tätigkeiten zu verstehen sind und ob das Merkmal "zur Ausübung" eine Berücksichtigung des mit der Datenverarbeitung verfolgten Zwecks erfordert.
BGH v. 21.7.2026 - VI ZR 144/23
Ein Unterlassungsanspruch nach nationalem Recht, der sich gegen eine erneute Übermittlung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die DSGVO richtet, kann nicht grundsätzlich unter Berufung auf einen abschließenden Regelungsgehalt der unionsrechtlichen Bestimmungen abgelehnt werden.
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