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EuGH v. 16.7.2026 - C-421/24
Google kann für YouTube-Videos eines durch eine Geschäftspartnerschaft verbundenen Content-Erstellers haftbar gemacht werden.
EuGH v. 16.7.2026 - C-258/23 u.a.
Das Unionsrecht steht einer ohne vorherige richterliche Genehmigung im Rahmen der Untersuchung durch eine Wettbewerbsbehörde erfolgenden Beschlagnahme von geschäftlichen E-Mails, die zwischen Mitarbeitern und Führungskräften von Unternehmen ausgetauscht wurden, nicht entgegen. Das nationale Recht muss jedoch einen engen rechtlichen Rahmen der Befugnisse der Wettbewerbsbehörde sowie angemessene und ausreichende Garantien gegen Missbrauch und Willkür, etwa durch eine wirksame nachträgliche gerichtliche Kontrolle vorsehen.
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