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EuGH v. 15.1.2026 - C-77/24
Der Teilnehmer eines Online-Glücksspiels kann sich in der Regel auf das Recht seines Wohnsitzlandes stützen, um eine deliktische Schadenersatzklage gegen die Geschäftsführer des ausländischen Anbieters zu erheben, der nicht über die erforderliche Konzession verfügt. Der Schaden des Spielers gilt nämlich als in dem Land entstanden, in dem er seinen Wohnsitz hat.
Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
Zu diesem Thema lädt die DGRI herzlich ein zur TK-Lunchtime@DGRI mit Dr. Ruben Schneider - online via Microsoft Teams am Donnerstag, den 5.2.2026 von 12:00 bis 12:45 Uhr. In der Mittagspause bieten wir Ihnen mit diesem Format die Möglichkeit, sich zu aktuellen TK- und IT-sicherheitsrechtlichen Themen auf den aktuellen Stand zu bringen.
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