News


BGH v. 17.7.2025 - I ZR 243/24
Die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel kann im Verfahren nach § 767 ZPO für unzulässig erklärt werden, wenn durch eine Gesetzesänderung die Sachbefugnis eines bestimmten Gläubigers entfällt. Die Überleitungsvorschrift des § 15a Abs. 1 UWG regelt allein die zeitlich beschränkt fortbestehende Klagebefugnis und Anspruchsberechtigung von Wirtschaftsverbänden für die Verfolgung von Ansprüchen aus § 8 Abs. 1 UWG im Erkenntnisverfahren bis zur Beendigung bereits anhängiger Rechtsstreitigkeiten. Die Vorschrift trifft weder zum Zwangsvollstreckungsverfahren noch zur Vollstreckungsabwehrklage eine Regelung.
Arbeitskreis EDV und Recht e.V.
Treffen sich ein Informatiker und ein Jurist mit einer KI zum Stammtischgespräch... Ein ernst gemeintes, aber durch aus kontroverses Diskussionsgespräch zwischen einem IT"ler (Prof. Dr. Stefan Wagenpfeil), einem Juristen (Dr. Thorsten Ammann) und einer künstlichen Intelligenz, in dessen Zentrum die unterschiedliche und fachübergreifende Beleuchtung des Schöpfungs-Begriffs steht. Während die IT darunter meist technische Gebilde, Algorithmen, Hardware oder Programmierung sieht, denkt der Jurist eher an Urheberrechte, Verwertungsrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild und ähnliche Themen. Beides stellt im Kontext künstlicher Intelligenz eine Herausforderung dar.
zur Nachrichtenübersicht