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In response to the growing public attention given to ChatGPT, the Europol Innovation Lab organised a number of workshops with subject matter experts from across Europol to explore how criminals can abuse large language models (LLMs) such as ChatGPT, as well as how it may assist investigators in their daily work.
BVerfG v. 15.2.2023 - 1 BvR 141/16 u.a.
Das BVerfG hat drei unmittelbar gegen Vorschriften des TKG und der StPO gerichtete Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat (sog. anlasslose Vorratsdatenspeicherung) vorsahen. Aus den Begründungen der Verfassungsbeschwerden geht nicht hervor, inwieweit nach dem Urteil des EuGH vom 20.9.2022 (SpaceNet AG u.a. - C-793/19, C-794/19) noch ein Rechtsschutzbedürfnis für die Entscheidung des BVerfG besteht. Der EuGH hatte die gesetzliche Pflicht von Telekommunikationsdienstleistern in Deutschland zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärt.
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