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BAG v. 16.4.2026 - 8 AZR 169/25
Eine Mitarbeiterin kann von ihrem Arbeitgeber nicht die Herausgabe von Kopien eines vollständigen Compliance-Berichts, der die Ergebnisse einer Untersuchung des Führungsverhaltens der Mitarbeiterin zusammenfasst, inklusive ergänzender rechtlicher Ausführungen und Mandantenhinweise verlangen. Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO stellt kein anderes Recht dar als das in Art. 15 Abs. 1 DSGVO vorgesehene. Es gewährt deshalb keinen eigenständigen Anspruch gegen den Verantwortlichen auf Zurverfügungstellung des Dokuments als solches, sondern nur auf die personenbezogenen Daten, die es enthält und die vollständig sein müssen.
Ab dem 2.8.2026 hat das Amt für künstliche Intelligenz der Europäischen Kommission zusammen mit den nationalen Behörden mit der Durchsetzung des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI) begonnen. Ab demselben Tag werden neue Transparenzvorschriften gelten, nach denen bestimmte KI-Systeme den Nutzern mitteilen müssen, wann sie mit KI interagieren und wann Inhalte durch sie generiert oder verändert wurden.
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