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Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang (Stand: 19. April 2023) hat aber erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59 %) den entsprechenden Beschluss des BAG umgesetzt.
EuG v. 24.5.2023 - T-451/20
Das EuG hat die Klage von Meta Platforms Ireland (Facebook-Konzern) gegen die Aufforderung der Kommission zur Übermittlung von Dokumenten, die anhand von Suchbegriffen zu identifizieren sind, abgewiesen. Meta konnte nicht nachweisen, dass die Aufforderung zur Übermittlung von Dokumenten, die anhand von Suchbegriffen zu identifizieren sind, über das Erforderliche hinausging und dass der Schutz sensibler personenbezogener Daten durch die Einrichtung eines virtuellen Datenraums nicht hinreichend gewährleistet wurde.
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