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EU-Datenschutz: Ausführliche Stellungnahme des DAV

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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat heute eine Stellungnahme zum EU-Datenschutz veröffentlicht (Stellungnahme Nr. 47/2012). In dieser Stellungnahme äußert sich der DAV kritisch zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission: Die Kritik richtet sich unter anderem dagegen, dass sich am materiellen Datenschutzrecht kaum etwas ändern soll. Dies gilt für dass starre Verbotsprinzip ebenso wie für die starre Anknüpfung des Anwendungsbereichs an den wenig randscharfen Begriff der Personenbezogenheit, die unzulänglichen Transparenzbestimmungen und die fehlenden Kriterien der Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Kommunikationsfreiheit:

„Den Herausforderungen der aktuellen Informations- und Kommunikationstechnologie wäre das Datenschutzrecht damit trotz der nicht zu verkennenden Ansätze (wie etwa zu privacy by design) nicht gewachsen.“  [DAV Stellungnahme Nr. 47/2012, Seite 6 Ziffer 4. (letzter Satz)]

An dieser Stellungnahme des DAV habe ich als einer von sieben Berichterstattern mitgewirkt.

 

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Mehr zum Autor: RA Prof. Niko Härting ist namensgebender Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der Schriftleitung Computer und Recht (CR) und ständiger Mitarbeiter vom IT-Rechtsberater (ITRB) und vom IP-Rechtsberater (IPRB). Er hat das Standardwerk zum Internetrecht, 6. Aufl. 2017, verfasst und betreut den Webdesign-Vertrag in Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge (Loseblatt). Zuletzt erschienen: "Datenschutz-Grundverordnung".

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