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Neuer DSK Beschluss: (Kein) Verkauf von Kundendaten im Asset Deal?

avatar  Kai-Uwe Plath

Dürfen Kundendaten im Rahmen eines Asset Deals verkauft und übertragen werden? Diese Frage beschäftigt die Praxis seit Jahren. Am 11. September 2024 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) nun einen neuen Beschluss zum „Asset Deal“ verfasst, der den früheren Beschluss „ersetzt“ und die Praxis verwirrt.

Ausgangspunkt

Im Jahre 2019 gab es ein großes Aufatmen: Die (DSK) veröffentlichte ihren vielbeachten ersten Beschluss zum „Asset Deal“, der seither die Unternehmenspraxis geprägt hat.

Opt-Out Mechanismus: Kern des Beschlusses war die sog. „Widerspruchslösung“. Der Verkäufer schrieb seine Kunden an und teilte diesen seine Absicht mit, deren Daten im Rahmen eines Asset Deals auf einen Erwerber zu übertragen. Wer als Kunde schwieg, verwirkte seine Rechte. Die Daten durften nach Ablauf der Widerspruchsfrist übertragen werden. In dogmatischer Hinsicht war die Lösung als „kreativ“ einzustufen.  Für die Praxis hat sie sich hingegen als sichere Leitlinie für den Verkauf von Kundendaten etabliert.

Der aktuelle DSK Beschluss

Ziel der DSK ist, mit ihrem neuen Beschuss „die Anwendung der DSGVO stärker zu harmonisieren und den betroffenen Unternehmen einen klaren Handlungsrahmen zu bieten.“ So weit, so gut. Ein Blick in den neuen Beschluss zeigt aber, dass der Handlungsrahmen nun alles andere als klar gesteckt ist. Denn: Die Widerspruchslösung wird kaum noch erwähnt und auch nur mit Blick auf bestimmte Sonderkonstellationen. Das führt zu vielen Fragen:

  • Heißt das nun, dass die DSK sich klammheimlich von dieser Lösung entfernt hat?
  • Oder darf man davon ausgehen, dass die Lösung selbstverständlich weiter Fortbestand hat; und zwar so eindeutig, dass sie gar nicht mehr erwähnt werden muss?
  • Und hätte die angestrebte Klarheit für den unternehmerischen Handlungsrahmen nicht eine deutlichere Aussage erfordert wie etwa: Wir waren damals zu mutig?

Diesen zentralen Fragen gehen wir in unserem gemeinsamen Aufsatz auf den Grund, der im Oktoberheft erscheinen wird:

Kai-Uwe Plath/ Matthias Struck/ Enno ter Hazeborg, CR 10/2024

DSK, „Ãœbermittlungen personenbezogener Daten an die Erwerberin oder den Erwerber eines Unternehmens im Rahmen eines Asset-Deals“, Beschluss v. 11.9.2024

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