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EU-Kommission plant neue Datenbanken für Polizei, Justiz, Ein-/Ausreise. Kein Wort zum Datenschutz.

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Die EU rüstet auf: Die neue Polizeidatenbank SIS II,  die Polizei und Justiz in ganz Europa Daten über gesuchte Verbrecher oder gestohlene Autos liefern soll, soll im April 2013 mit 6-jähriger Verzögerung an den Start gehen („Europäische Polizeidatenbank startet mit großer Verspätung“, europe online magazine v. 7.3.2013). Gleichzeitig plant die EU-Kommisson ein Ein-/Ausreisesystem (EES), das die Daten von Reisenden aus Drittstaaten lückenlos erfasst („‚Intelligente Grenzen‘: Mehr Mobilität und Sicherheit“, Pressemitteilung der EU-Kommission v. 28.2.2013, kritisch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar: „EU-Pläne zur Einreise-Ausreise-Datenbank: Scheitern vorprogrammiert!“, Datenschutzforum Blog v. 28.2.2013).

Zwei riesengroße neue Datenbanken mit unendlich vielen Personendaten. Und bislang kein offizielles Wort zum Datenschutz. Dies zeitgleich mit einer Debatte um eine Vereinheitlichung und Verschärfung des europäischen Datenschutzrechts.

Unterschiedliches Datenschutzrecht

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Datenschutz-Grundverordnung würde für die neuen Datenbanken nicht gelten. Nach Art. 2 Nr. 2 lit. b DS-GVO soll es nämlich eine umfassende Ausnahme geben für die Datenverarbeitung

„durch die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Europäischen Union“

Für die EU-Organe soll es beim alten Datenschutzrecht bleiben, das aus dem Jahre 2000 stammt (Verordnung (EG) Nr. 45/2001 v. 18.12.2000).

Kein Reformbedarf?

Dieselbe EU-Kommission, die sich für ein strenges, vereinheitlichtes europäisches Datenschutzrecht stark macht, plant die Entwicklung großer neuer Datenbanken mit unzähligen Personendaten, ohne ein Wort über den Datenschutz zu verlieren. Zugleich glaubt die EU-Kommission, dass es in ihrem ureigenen Bereich keinen Reformbedarf beim Datenschutz gibt.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt …

 

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Mehr zum Autor: RA Prof. Niko Härting ist namensgebender Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der Schriftleitung Computer und Recht (CR) und ständiger Mitarbeiter vom IT-Rechtsberater (ITRB) und vom IP-Rechtsberater (IPRB). Er hat das Standardwerk zum Internetrecht, 6. Aufl. 2017, verfasst und betreut den Webdesign-Vertrag in Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge (Loseblatt). Zuletzt erschienen: "Datenschutz-Grundverordnung".

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