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Kategorie-Archiv: Haftung im Netz (Kap. H)

GEMA ./. YouTube: GEMA legt Berufung ein, erklärt aber nicht wieso.

Kaum jemand hat es verstanden: Das Hamburger Urteil in Sachen GEMA ./. YouTube war – entgegen den vollmundigen Behauptungen der GEMA – zum einen unspektakulär und zum anderen für die GEMA kein voller Erfolg. Die GEMA bekam nur in den 7 Fällen Unterlassungsansprüche zugesprochen, in denen man bei YouTube nach Eingang von Hinweisen auf Urherrechtsverstöße […]

GEMA ./. YouTube – Entscheidungsgründe (Kurzanalyse)

Die Entscheidungsgründe des LG Hamburg-Urteils zu GEMA/YouTube liegen jetzt vor. Sie bestätigen die Einschätzung, dass es sich um ein höchst unspektakuläres Urteil handelt: Google/YouTube macht sich die Videos auf der Plattform nicht „zu eigen“. Daher kommt nur eine Störerhaftung in Betracht. Bei 7 Musikvideos hat Google/YouTube nahezu zwei Monate ab Benachrichtigung benötigt, bis die Videos […]

LG Hamburg zu GEMA ./. Google/YouTube – Unspektakulär!

Kaum ist das Urteil gesprochen, gibt es schon Hunderte von Meldungen, Einschätzungen und Kommentaren. Aber Vorsicht: Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Und verlassen kann man sich allenfalls auf die Pressemitteilung des LG Hamburg. Kein Journalist, Blogger, Kommentator kann mehr über das Urteil wissen, als sich aus den zwei Seiten ergibt, die das Hamburger […]