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Nicht nur bis Weihnachten: Warum Lockdown-Beschlüsse in die Parlamente gehören

avatar  Niko Härting

Nach einem Pressebericht haben Ärzteverbände, die mehr als 200.000 Mediziner repräsentieren, ein gemeinsames Positionspapier verfasst. Die Ärzte sprechen sich gegen einen übereilten Lockdown aus und fordern einen „Strategiewechsel“. Ein solcher „Strategiewechsel“ ist auch verfassungsrechtlich geboten. Die Diskussion gehört in den Deutschen Bundestag und in die Parlamente der Bundesländer.

Gemeinsames Position von Wissenschaft und Ärzteschaft, „Evidenz- und Erfahrungsgewinn im weiteren Management der COVID-19-Pandemie berücksichtigen“, 28. Oktober 2020

Petersen, „„Nicht um jeden Preis“: Mehrere bedeutende Ärzteverbände kritisieren Merkels Regierungskurs – und sprechen sich gegen Lockdown aus“, Business Insider v. 28.10.2020

Anlass & Rechtsgrundlage

Besuchsverbote, Betriebsschließungen, Vergnügungs- und Veranstaltungsverbote: Heute wird im Kanzleramt erneut über drastische Beschränkungen unserer Freiheitsrechte diskutiert. Hinter verschlossenen Türen und ohne gesetzliche Grundlage. Als ob die Regeln des Grundgesetzes, die alle Juristen im Studium gelernt haben, durch die Pandemie außer Kraft gesetzt worden wären.

Im neunten Monat der Pandemie lassen sich Corona-Maßnahmen nicht mehr auf die dünne Verordnungsermächtigung des § 32 Infektionsschutzgesetz (IfSG) stützen. Etliche Staatsrechtler, aber auch Bundestagsabgeordnete wie Johannes Fechner (SPD) haben in den vergangenen Wochen ein Ende der „Stunde der Exekutive“ gefordert. Bei der Bundeskanzlerin und den meisten Ministerpräsidenten der Länder stößt dies auf taube Ohren. Man setzt sich vorsätzlich über die Einwände der Verfassungsrechtler hinweg.

Medizinische Indikationen

Ebenso wenig wie auf die Verfassungsrechtler hört man auf Ärzte, die der Regierungspolitik widersprechen. Man hört nicht auf „die Wissenschaft“. Aus Medizin und Wissenschaft gibt es viele Stimmen gegen einen erneuten Lockdown. Viele Stimmen, die vor der Illusion warnen, man könne den Virus durch einen Lockdown „besiegen“ oder auf einen Impfstoff vertrauen. Viele Stimmen, die fordern, dass wir lernen müssen, „mit dem Virus zu leben“.

Mathematische Modelle & Hochrechnungen

Nicht „die Wissenschaft“ bestimmt die Politik, sondern Modelle und Hochrechnungen. Seit dem Frühling hat man Tausende von Kurven, Graphen und Tabellen gesehen. Es handelt sich um Hochrechnungen, die von Mathematikern erstellt werden. Und es verhält sich wie mit den Hochrechnungen vor einer Wahl. Manche Hochrechnungen bewahrheiten sich, andere nicht.

Derzeit dominieren drastische Modelle, die vorhersagen, wie sich die Infiziertenzahlen, die Bettenbelegung in den Krankenhäusern und die Todeszahlen in den nächsten Wochen entwickeln werden, wenn sich der Anstieg der vergangenen Wochen fortsetzt. Andere Modelle prophezeien, dass sich Kurven durch einen Lockdown nach unten bewegen lassen.

Politische Weitsicht & Strategie

Die Lockdown-Kurven, die wir derzeit sehen, reichen bestenfalls bis Weihnachten. Niemand sagt, wie es nach dem zweiten Lockdown weitergehen soll. Möchte man zur Weihnachtszeit erneut auf steigende Kurven starren und über den dritten Lockdown diskutieren? Wie lange möchte man dieses Spiel fortsetzen? Wie viele Pleiten, Entlassungen und psychische Erkrankungen nimmt man in Kauf?

Ärzte warnen davor, um jeden Preis auf einen Rückgang der Fallzahlen zu setzen. Diese Warnung und die Forderung der Ärzte nach einem Strategiewechsel dürfen nicht ungehört verhallen. Wir müssen eine Strategie und eine Politik einfordern, die über die Weihnachtszeit hinaus denkt und plant. Wir müssen verlangen, dass einschneidende Maßnahmen in den Parlamenten und nicht hinter verschlossenen Türen diskutiert werden. So wie es sich nach dem Grundgesetz gehört.

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Mehr zum Autor: RA Prof. Niko Härting ist namensgebender Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der Schriftleitung Computer und Recht (CR) und ständiger Mitarbeiter vom IT-Rechtsberater (ITRB) und vom IP-Rechtsberater (IPRB). Er hat das Standardwerk zum Internetrecht, 6. Aufl. 2017, verfasst und betreut den Webdesign-Vertrag in Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge (Loseblatt). Zuletzt erschienen: "Datenschutz-Grundverordnung".

3 Kommentare

  1. avatar philip.laue
    Veröffentlicht 30.10.2020 um 10:38 | Permalink

    Schon vor einiger Zeit habe ich mir einen Bookmark zum CR-online.de Blog gesetzt und lese diesen einmal in der Woche. Ich freue mich immer, dort – wie der Titel der Seite „Portal zum IT-Recht“ es eigentlich verspricht – aktuelle Diskussionen, Anregungen und Beiträge rund um das IT-Recht zu finden. Nicht ohne Grund ist es ja der Blog der CR und des ITRB.

    Leider musste ich in den vergangenen Monaten auch eine ganze Reihe von Beiträgen von Herr Härting zur Kenntnis nehmen, die nicht mal im Ansatz irgendetwas mit IT-Recht zu tun haben. Der aktuelle Blog-Beitrag ist dazu nur ein aktuelles Beispiel. Vielmehr verbreitet sich Herr Härting dort länglich über allgemeine staatliche Maßnahmen zu COVID-19. Man kann die Inhalte teilen oder nicht, die Qualität der Beiträge rühmen oder kritisieren: Aus meiner Sicht ist der CR-online Blog hierfür schlicht das falsche Medium. Vielleicht wären die Beiträge – jedenfalls thematisch – besser bei einem verwaltungsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Blog aufgehoben? Auf CR-online lässt es mich jedenfalls irritiert und zunehmend verärgert zurück und man kann sich nicht ganz des Eindrucks erwehren, als würde ein Mitglied des festen Blogger-Teams die Plattform nutzen, um seine ganz eigene Agenda zu verfolgen. Oder mit Goethe: „… und wenn sie auch die Absicht hat, den Freunden wohlzutun, so fühlt man Absicht, und man ist verstimmt.“

  2. Veröffentlicht 30.10.2020 um 10:41 | Permalink

    Datenschutz ist als Bürgerrecht entstanden. Daher überzeugt es mich als Datenschutzrechtler nicht, wenn man meint, Bürgerrecht hätten mit Datenschutz nichts zu tun. Dass es im Übrigen bei Corona auch um Datenschutz geht, zeigt sich an Themen wie der Kontaktnachverfolgung.

  3. avatar philip.laue
    Veröffentlicht 30.10.2020 um 10:50 | Permalink

    Ãœber Datenschutzrisiken muss diskutiert werden. Immer. Das Gleiche gilt für Einschränkungen sonstiger Grundrechte. Gerne und gerade auch hier in diesem Blog – bei einem entsprechenden IT-Bezug („CROnline – Portal zum IT-Recht“). Alles andere betrachte ich als aufgedrängte Bereicherung.

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