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Auch Rechtssprache ist verräterisch: Von der sprachlichen Schlamperei der DSGVO
![]() | Winfried Veil |
(Gleichzeitig ein Beitrag zur beginnenden Reformdebatte) Die Bedeutung vieler Normen der DSGVO liegt über sechs Jahre nach ihrem Inkrafttreten noch immer im Dunklen. Dies liegt auch daran, dass sie in rechtstechnischer Hinsicht schlecht gemacht ist. Um es mit Arthur Schopenhauer zu sagen: „Dunkelheit und Undeutlichkeit des Ausdrucks ist allemal und überall ein sehr schlimmes Zeichen.“ […]
Kommentare (0) ...mehrVery meaningful without meaning very much
![]() | Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz |
Wenn Rechtsprechung nicht einmal versucht, dogmatisch zu sein, ist sie willkürlich. Zur Mutter aller schlechten Entschuldigungen für ein Urteil: Der EuGH und die „öffentliche Zugänglichmachung“ im Urheberrecht.
Kommentare (0) ...mehrDigital Markets Act: Verbot der Selbstbevorzugung im Ranking
![]() | Dr. Sebastian Louven Rechtsanwalt |
Im Beitrag letzte Woche habe ich das Verbot von Meistbegünstigungspraktiken nach Art. 5 Abs. 3 DMA behandelt. Dabei handelt es sich um wettbewerbliche Praktiken, mittels derer die Handlungsfreiheit von gewerblichen Kunden außerhalb der Plattform eingeschränkt wird. Meistbegünstigung ist jedoch nicht zu verwechseln mit der Selbstbevorzugung, um die es in diesem Beitrag heute geht. Zur Übersicht wieder […]
Kommentare (0) ...mehrDigital Markets Act: Verbot von Meistbegünstigungspraktiken für Torwächter
![]() | Dr. Sebastian Louven Rechtsanwalt |
Der Digital Markets Act (DMA) ist soweit beschlossene Sache. Er wird zahlreiche neue Verpflichtungen für sogenannte Torwächter bringen. Letzte Woche habe ich bereits das Verbot der umfassenden Datenzusammenführung aus Art. 5 Abs. 2 DMA besprochen. Heute möchte ich eine Neuregelung vorstellen, mit der Torwächtern Meistbegünstigungspraktiken verboten werden soll. Es handelt sich um Art. 5 Abs. […]
Kommentare (0) ...mehrDigital Markets Act: Verbot der Datenzusammenführung
![]() | Dr. Sebastian Louven Rechtsanwalt |
Diese Woche hat der Rat der Europäischen Union seine Zustimmung zum Digital Markets Act gegeben. Die Verordnung ist damit in der geänderten Fassung angenommen und kann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Sie soll nach einer Frist von zwanzig Tagen nach Veröffentlichung in Kraft treten und weitere sechs Monate nach Inkrafttreten gelten. Einzelne Vorschriften […]
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