Heft 9 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 9 vom 01.09.2013, lesen Sie folgende Beiträge.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Minnerup, Silke, Inkrafttreten des E-Government- Gesetzes, ITRB 2013, 197
  • Backu, Frieder / Bayer, Irene, Änderung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten für Rechnungen, ITRB 2013, 197
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, BGH: Unzulässige Werbung in Onlinespielen, ITRB 2013, 197-198
  • Söbbing, Thomas, OLG Hamm: Übertragung des Vermietrechts beim Finanzierungsleasing, ITRB 2013, 198
  • Fuchs-Galilea, Stefanie, KG: Angabe der Gerichtszulassung auf Anwaltshomepage, ITRB 2013, 198
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG München I: Verstoß gegen Buttonlösung bei Testzugang, ITRB 2013, 198
  • Minnerup, Silke, LG Essen: Keine Gewährleistungsverkürzung für B-Ware, ITRB 2013, 199

Rechtsprechung

  • BVerfG v. 24.4.2013 - 1 BvR 1215/07 / Rössel, Markus, Antiterrordatei als Verbunddatei, ITRB 2013, 199-202
  • BGH v. 5.12.2012 - I ZR 88/11 / Engels, Thomas, Pflichtangaben zur Herstellergarantie, ITRB 2013, 202
  • OLG Köln v. 29.5.2013 - 6 U 220/12 / Kunczik, Niclas, Keine geschäftliche Handlung durch Verlinkung auf Produktseite – Bach-Blüten, ITRB 2013, 202-203
  • OLG Köln v. 17.5.2013 - 6 U 174/12 / Intveen, Carsten, Zulässige Werbung “Die amtliche E-Mail”, ITRB 2013, 203-204
  • OLG Hamburg v. 4.2.2013 - 7 W 5/13 / Vogt, Aegidius, Persönlichkeitsrechtsverletzende Veröffentlichung persönlicher Nachrichten, ITRB 2013, 204-205
  • LG Hamburg v. 14.6.2013 - 308 O 10/13 / Labesius, Stefan, GPL-Verletzung durch Angebot unvollständigen Quellcodes, ITRB 2013, 205-206
  • AG Augsburg v. 16.5.2013 - 17 C 4362/12 / Engels, Thomas, Rücksendekosten bei Widerruf, ITRB 2013, 206-207

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Le More, Pauline / Backu, Frieder, Cross Border E-Commerce: Frankreich, ITRB 2013, 207-210
    Wie die anderen Mitgliedstaaten der EU hat auch Frankreich auf der Grundlage von europäischen Richtlinien einen Rechtsrahmen für den E-Commerce geschaffen, um Verbraucher vor missbräuchlichen Praktiken zu schützen. Dieser Beitrag soll ohne Anspruch auf Vollständigkeit einen Überblick über die wichtigsten französischen Vorschriften verschaffen und auf Besonderheiten des französischen Rechts hinweisen.

  • Bierekoven, Christiane, Framing als eigenes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe – das Aus für die Einbettung von YouTube-Videos?, Kontext, Bedeutung und Konsequenzen der Framing-Entscheidung des BGH, ITRB 2013, 211-213
    Mit Beschluss vom 16.5.2013 hat der BGH dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werks in eine eigene Internetseite eine öffentliche Wiedergabe i.S.d. Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2001/29/EG darstellen kann.Die Bejahung dieser Frage hätte weitreichende Folgen für die Praxis, da sämtliche solchermaßen in den Webauftritt eingebettete Werke das unbenannte Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe nach § 15 Abs. 2 UrhG verletzen würden. Der vorliegende Beitrag erläutert den Gegenstand der Entscheidung in Abgrenzung zur Störerhaftung für fremden Inhalt sowie die Grundsätze der Paperboy-Entscheidung und zeigt die praktischen Konsequenzen auf.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Roth-Neuschild, Birgit, Cloud Way out, Exit-Strategien bei Nutzung von Cloud Services, ITRB 2013, 213-217
    Rasant ansteigende Datenmengen – Big Data – befördern Cloud Computing, das seinerseits das Verständnis über die Bereitstellung und Nutzung von IT-Diensten grundlegend und nachhaltig verändern wird. In diesem Beitrag sollen für die Umsetzung des Cloud Computings in Anwenderunternehmen einige Handlungsempfehlungen für die Vertragsgestaltung zusammengestellt werden, die insb. auf einen geordneten Ausstieg aus der Cloud oder den Wechsel zu einem anderen Anbieter abzielen.
  • Stiemerling, Oliver, IT-Festpreisprojekte, Auswirkung von Festpreisvereinbarungen auf die Gestaltung von IT-Systemen, ITRB 2013, 217-219
    Die aus rechtlicher und ökonomischer Sicht nachvollziehbare Praxis, IT-Projekte auf Festpreisbasis zu vereinbaren, wird von den in solchen Projekten tätigen Informatikern häufig heftig kritisiert. Festpreisprojekte führen in ihren Augen dazu, dass keine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Projektteam möglich ist und dass das resultierende IT-System nicht optimal (im Sinne des Auftraggebers) gestaltet werden kann. Dieser Beitrag argumentiert, dass, wenn man ein IT-Projekt grundsätzlich als Gestaltungsaufgabe betrachtet, eine Festpreisvereinbarung gravierende Probleme verursachen kann, dies aber bei passender Erstellung von Leistungsbeschreibung und Vertrag nicht tun muss.In bewusstem Kontrast zur rechtlichen Sichtweise gibt der Aufsatz konkrete Hinweise aus Sicht der Informatikpraxis, welche Gestaltungsentscheidungen typischerweise vor Vertragsabschluss getroffen und in der Leistungsbeschreibung niedergelegt werden müssen und was in die eigentliche Laufzeit des Projekts verlagert und insoweit bei Vertragsschluss offen gelassen werden kann.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Angebotsrücknahme bei Online- Auktion, ITRB 2013, 219-220

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 27.08.2013 12:39