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Tag-Archiv: Irreführung

OLG Bremen und Kammergericht zu „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“

Was in Bremen selbstverständlich ist, versteht sich in Berlin nicht von selbst. Diesen Eindruck gewinnt man, wenn man zwei neue Entscheidungen zu der weltbewegenden Frage liest, ob ein Anwalt in dem Impressum seiner Website darauf hinweisen darf, dass er an mehreren Gerichten zugelassen ist. Zulassungsbeschränkungen Seit etlichen Jahren gibt es bei den Gerichten kaum noch […]