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Autoren-Archiv: Tobias Keber

Professur für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft, Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart. Leiter des Bereichs Recht am Institut für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien und Lehrbeauftragter für Telemedien- und Internetrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zuvor Rechtsanwalt.

Plattformverantwortlichkeit in der Krise – Der neue Crisis Response Mechanism im Digital Services Act

Tobias Keber; Teresa Widlok Der Digital Services Act (DSA) legt zentrale Regeln für die Verantwortlichkeit von Online-Plattformen fest und setzt dafür auf den Regelungen in der e-Commerce-Richtlinie aus dem Jahr 2000 auf. Insbesondere für die neu eingeführte Gruppe der sehr großen Online-Plattformen (Very large Online Platforms, VLOP) und der sehr großen Online-Suchmaschinen (Very Large Search […]

Sperren gegen russische Desinformation – Sanktionsrecht auf Abwegen?

Sperren gegen russische Desinformation – Sanktionsrecht auf Abwegen? Die Europäische Union hat aufgrund der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine am 24.2.2022 Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen den Aggressor verhängt. Diese knüpfen zum Teil an einem Mechanismus an, der schon 2014 vor dem Hintergrund der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim beschlossen wurde. Verordnung (EU) 2022/350 hat Sanktionen, […]

Konzeptionelle Defizite der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) – Teil 2: Präzisierungsbedarf und fehlende Methodentransparenz beim Overblocking

In Teil 1 des Beitrags zur im Januar diesen Jahres gegründeten Clearingstelle Urheberrecht im Internet wurde unter anderem die fehlende Einbindung der Internetnutzer:innen in den Prozess um DNS-Sperren sowie die fehlende Gremientransparenz kritisiert. Im nachfolgenden Teil 2 des Beitrags soll es um die Frage gehen, wie innerhalb der Selbstkontrolleinrichtung der Internetdienstanbieter und Rechteinhaber mit dem […]

Konzeptionelle Defizite der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) – Teil 1: Fehlende prozessuale Fairness

Die Einrichtung der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) wurde zum Teil positiv, zum Teil auch sehr kritisch aufgenommen (Beckedahl). Nach der eher befürwortenden Darstellung von Kiparski ist es angezeigt, auch einige Defizite bzw. offene Rechtsfragen zu thematisieren. Dabei geht es weniger um grundsätzliche Kritikpunkte an DNS-Sperren wie etwa ihre fragliche Eignung angesichts der Leichtigkeit einer […]