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Vorschlag mit Hintersinn: Unterlassungsanspruch der Presseverlage gegen Google?

avatar  Niko Härting

Das von großen Presseverlagen geforderte Leistungsschutzrecht bewegt seit kurzem wieder die Gemüter, nachdem die Regierungskoalition bekräftigt hat, kurzfristig einen Gesetzesentwurf vorlegen zu wollen:

Den Netzpolitikern im Regierungslager bereitet das Vorhaben ein gewisses Unbehagen. Mit einem subversiven Vorschlag reagiert der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin: Als Quasi-Kompromiss schlägt er die Schaffung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Betreiber von Suchmaschinen und „News-Aggregatoren“ vor. Wenn der Alex-Springer-Verlag verhindern möchte, dass Artikel aus BILD und WELT per Google-Suche gefunden werden, soll er einen durchsetzbaren Unterlassungsanspruch erhalten. Allerdings soll es nach den Vorstellungen von Höferlin kein Leistungsschutzrecht geben und damit auch keine Möglichkeit der Verlage, an den Werbeeinnahmen von Google zu partizipieren.

Wer Inhalte im Internet publiziert, ist auf Verbreitung angewiesen und damit auf Suchmaschinen und „Aggregatoren“ wie Google. Ein Unterlassungsanspruch wäre genauso absurd wie ein Gesetzesvorhaben, das Verlage berechtigt, Tankstellen und Supermärkten den Verkauf der eigenen Zeitungen und Zeitschriften zu untersagen. genau diese Absurdität wohnt indes dem von den Verlagen geforderten Leistungsschutzrecht inne. Denn sie wollen natürlich einerseits von „Aggregatoren“ wie Google, Facebook und Twitter gefunden werden, träumen aber andererseits davon, ein kleines Stück des des Werbeeinahmen-Kuchens serviert zu bekommen, den die „Aggregatoren“ erwirtschaften. Ohne das Stück Kuchen, das den Verlagen als eine Art Zwangsabgabe zugeteilt werden soll, zeigt sich, wie wenig schmackhaft das Gesetzesvorhaben ist.

 

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Mehr zum Autor: RA Prof. Niko Härting ist namensgebender Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der Schriftleitung Computer und Recht (CR) und ständiger Mitarbeiter vom IT-Rechtsberater (ITRB) und vom IP-Rechtsberater (IPRB). Er hat das Standardwerk zum Internetrecht, 6. Aufl. 2017, verfasst und betreut den Webdesign-Vertrag in Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge (Loseblatt). Zuletzt erschienen: "Datenschutz-Grundverordnung".

Ein Kommentar

  1. avatar woksoll
    Veröffentlicht 14.6.2012 um 10:40 | Permalink

    Vielleicht wäre dann die Pflicht zur angemessenen Umsatzbeteiligung in Tankstellen das angemessene Analogon zu den Werbeeinnahmen Dritter, die auf den Content der Verlage hinweisen?

    Mir sieht der jetzt vorgelegte Entwurf zu §87 UrhG eher so aus, als wenn man in der FDP drauf vertraut, dass der Unsinn wie Vorratsdatenspeicherung, ACTA und Zugangserschwerungsgesetz nachher wieder gekippt wird von Verfassungsgericht oder wankelmütigem Parlament und man zur CDU sagen kann: „Siehst, habe ich ja gleich gesagt!“

    Den Kürzeren zieht dabei wieder der Bürger: zugunsten eine winzigen Lobbygruppe, die es nicht schafft, tragfähige Geschäftsmodelle zu etablieren, als Unternehmer also eher ungeeignet ist und daher nach Sozialismus und Staatshilfe ruft, soll das Internet partikulär verunstaltet werden, während der Dritte Korb und die verwaisten Werke auf die lange Bank geschoben werden und ARD und ZDF Werke verstecken dürfen, die Bürger mit Zwangsabgaben (demnächst steuerartige Haushaltsabgaben) bezahlt haben (entgegen Art. 21 GG?).

    Was ist nur aus der CDU geworden? Früher hieß es „Freiheit statt Sozialismus“, heute will sie ungeeigneten Unternehmern mit Staatswirtschaft unter die Arme greifen.

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