Heft 2 / 2014

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 2, Erscheinungstermin: 15. Februar 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Redeker, Helmut, Das Konzept der digitalen Erschöpfung – Urheberrecht für die digitale Welt, Was eigentlich übertragen wird und weitergegeben werden darf, CR 2014, 73-78
    Die Entwicklung des Internet führt dazu, dass Güter wie Software, Musik, Texte oder Filme zunehmend digital übertragen werden. Vertragsrechtlich werden solche Übertragungshandlungen genauso behandelt wie ihre analogen Entsprechungen: Wird ein digitales Gut endgültig gegen Entgelt übertragen, liegt ein Kaufvertrag vor; eine nur zeitweilige Überlassung ist ein Miet- oder Leihvertrag. Urheberrechtlich wird dies oft anders gesehen: Die Weitergabe gekaufter körperlicher Gegenstände ist erlaubt, die Weitergabe der entsprechenden digitale Gegenstände nicht. Für Software hat der EuGH mit der UsedSoft-Entscheidung einen anderen Weg eingeschlagen: Auch im Urheberrecht werden physikalische und virtuelle Welt gleichgestellt. Was freilich genau übertragen wird, lässt der EuGH offen. Der Beitrag zeigt auf, dass ein virtueller und kein physikalischer Gegenstand übertragen wird. Er plädiert ferner dafür, virtuelle und analoge Übertragungsvorgänge auch bei anderen digitalen Gütern gleichzustellen. Info-Soc-Richtlinie und WCT sprechen nicht dagegen. Dies führt freilich zur Weitergabeerlaubnis nur bei Verkäufen und nicht bei Vermietungen. Im Bereich digitaler Güter werden Vermietungen aber in Zukunft wirtschaftlich wichtiger sein als im Bereich physikalischer Güter.
  • BPatG v. 4.4.2013 - 2 Ni 59/11 (EP), 2 Ni 64/11 (EP), BPatG: Nichtigkeit des Patents auf Entsperrung von iPhone bzw. iPad durch Gesten, CR 2014, 78-82
  • KG v. 16.9.2013 - Verg 4/13, KG: Entwicklung und Pflege von Software keine öffentliche Aufgabe, CR 2014, 82-85
  • BGH v. 9.10.2013 - VIII ZR 318/12, BGH: Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei defekten Komponenten einer Photovoltaikanlage, CR 2014, 85

Telekommunikationsrecht

  • Lutz, Holger / Weigl, Michaela, Unified Communications as a Service, Rechtliche Herausforderungen, CR 2014, 85-93
    Dieser Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Herausforderungen bei der Bereitstellung und der Nutzung von Unified Communications as a Service (“UCaaS“). Nach einer kurzen Darstellung des Begriffs und der Funktionen von UCaaS (I.) beschreibt der Beitrag den auf Anbieter und Kunden von UCaaS anwendbaren Regelungsrahmen aus telekommunikationsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Sicht (II.) und widmet sich danach ausgewählten rechtlichen Problemen in Bezug auf einzelne typische Funktionalitäten von UCaaS (III.). Der Beitrag endet mit einer kurzen Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse (IV.).
  • Klett, Detlef / Ammann, Thorsten, Gesetzliche Initiativen zur Cybersicherheit, Ein Überblick zu den bisherigen regulatorischen Ansätzen auf nationaler und europäischer Ebene, CR 2014, 93-99
    Seit den Enthüllungen von werden Fragen der Cybersicherheit in der breiten Öffentlichkeit diskutiert. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 27.11.2013 (Koalitionsvertrag) widmet sich dieser Thematik. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt jedoch, dass Maßnahmen zur Cybersicherheit in der Vergangenheit längst eingeleitet wurden. Dies gilt zunächst für diverse regulatorische Ansätze und technische Standards. Mit dem Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit in der Union [COM(2013) 48 final] und dem Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme sind erstmals gesetzgeberische Bemühungen zur Verbesserung der Cybersicherheit als solcher zu verzeichnen. Die wesentlichen Regelungsinhalte der angeführten Gesetzesinitiativen im Lichte der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Hintergründe in einer ersten Annäherung zu untersuchen und dabei auf ihr mögliches Konfliktpotential einzugehen, hat sich dieser Beitrag zur Aufgabe gemacht.
  • BVerwG v. 25.9.2013 - 6 C 13.12, BVerwG: Subjektive Teilbarkeit einer Entgeltgenehmigung, CR 2014, 99-105
  • OLG Köln v. 8.11.2013 - 6 U 53/13, OLG Köln: Smartphone-Tarif “Daten-Flat“ und Slogan mit “endlos surfen“, CR 2014, 105-107

Medienrecht

  • Schirmbacher, Martin / Schmidt, Stephanie, Verbraucherrecht 2014 – Handlungsbedarf für den E-Commerce, Eine komprimierte Darstellung der wesentlichen Neuregelungen, CR 2014, 107-119
    Kein anderes Gesetzgebungsvorhaben wird 2014 größere praktische Auswirkungen auf E-Commerce-Unternehmen haben, als die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Im Zuge der Entstehung der Richtlinie und später bei der Umsetzung in nationales Recht war allenthalben entwarnt worden: Viel Änderungsbedarf würde es nicht geben, die Regelungen entsprächen weitgehend geltendem deutschen Recht. Doch weit gefehlt: Schon die Struktur der Regelungen, die zum 13.6.2014 in Kraft treten, ist anders als nach geltendem Recht. Es ist immer schwieriger, die Systematik von Informationspflichten, Widerrufsrecht und sonstigen Pflichten des Unternehmers z.B. im E-Commerce zu erkennen. Und auch im Detail hat sich vieles geändert. Vor dem Hintergrund des bislang noch geltenden Rechts (im Text schon mit “a.F.“ gekennzeichnet) stellt der Beitrag die wesentlichen Neuerungen für den E-Commerce komprimiert dar, indem zunächst Hintergrund und Systematik der Neuregelungen zusammengefasst (I.) und der leicht modifizierte neue Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts dargestellt (II.) werden. Sodann werden die neuen vor- und nachvertraglichen Informationspflichten ausführlich vorgestellt und kommentiert (III.), bevor die Neuerungen beim Widerrufsrecht gründlich aufbereitet und erläutert (IV.) werden. Eine Zusammenfassung der sonstigen neuen Regelungen (V.) rundet den Beitrag ab.
  • Boos, Carina / Bartsch, Steffen / Volkamer, Melanie, Rechtliche und technische Nutzerunterstützung bei der Button-Lösung, Ein Lösungsvorschlag zur Erkennbarkeit von Kostenfallen als dem immer noch ungelösten Kernproblem, CR 2014, 119-127
    Durch die im August 2012 eingeführte sog. Button-Lösung soll der Verbraucher die rechtliche Situation bei Kostenfallen – also das Nichtzustandekommen des Vertrags – einfacher erkennen und seine Position deshalb auch selbstbewusst gegenüber dem Unternehmer vertreten können.In diesem Beitrag wird zunächst die Idee der Nutzerunterstützung gegen Kostenfallen erläutert (I.), bevor die Button-Lösung detailliert aus rechtlicher Sicht dargestellt wird und Unterschiede zur früheren Rechtslage aus Verbrauchersicht aufgezeigt werden (II.). Daraus lassen sich weiterhin bestehende Probleme für den Verbraucher ableiten (III.). Im Bewusstsein dieser Probleme wird untersucht, wie der Verbraucher zusätzlich zu den verbraucherrechtlichen Schutzbestimmungen durch technische Maßnahmen unterstützt werden kann. Dazu wird erörtert, in welchem Umfang es möglich ist, den Nutzer mit entsprechender Software auf dessen Gerät zu unterstützen. Im Fokus steht dabei das automatisierte Erkennen von Webseiten, durch die der Verbraucher einen ihn zur Zahlung verpflichtenden Vertrag abschließen kann. Zur Unterstützung sollen etwa gezielte Hinweise genutzt werden (IV.). Die Ergebnisse dieser Überlegungen werden schließlich in einem Fazit zusammengefasst (V.).
  • BGH v. 24.9.2013 - KZR 62/11, BGH: Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung eines Hosting-Vertrags – Anybet, CR 2014, 127-130
  • LG Hamburg v. 29.11.2013 - 310 O 144/13, LG Hamburg: Täterschaftliche Haftung des Geschäftsführers eines Download-Software-Anbieters für urheberrechtliche Software-Funktion, CR 2014, 130-133
  • LG Potsdam v. 31.7.2013 - 2 O 4/13, LG Potsdam: Störerhaftung im Datenschutz, CR 2014, 133-134
  • LG Wiesbaden v. 29.5.2013 - 2 O 128/13, LG Wiesbaden: Besitzentziehung durch Änderung eines Administratorenkennworts, CR 2014, 134
  • AG Augsburg v. 16.5.2013 - 17 C 4362/12, AG Augsburg: Widerrufswert von 40 € je Einzelwert, CR 2014, 135
  • BGH v. 5.11.2013 - VI ZR 304/12, BGH: Nennung persönlicher Daten in Presseberichten, CR 2014, 135
  • BFH v. 16.5.2013 - II R 15/12, BFH: Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform, CR 2014, 136
  • VGH Bayern v. 18.3.2013 - 9 CE 12.2753, VGH Bayern: Verpflichtung zu Internet-Pranger?, CR 2014, 136
  • OLG Brandenburg v. 8.10.2013 - 6 U 97/13, OLG Brandenburg: Bagatellverstoß in Widerrufsbelehrung, CR 2014, 136
  • OLG München v. 26.1.2012 - 23 U 3798/11, OLG München: E-Mail unter Wahrung der Schriftform, CR 2014, 136

Report

  • Solmecke, Christian, Der Redtube-Fall, Eine Streaming-Abmahnwelle mit Risiken und Nebenwirkungen, CR 2014, 137-139
    Anfang Dezember versetzte eine Abmahnwelle deutsche Internetnutzer in Aufregung. Eine Regensburger Anwaltskanzlei verschickte tausende Briefe an Besucher der Porno-Streaming-Seite Redtube, weil sie dort angeblich urheberrechtlich geschützte Pornofilme geschaut und heruntergeladen hätten.Seit den Filesharing-Abmahnungen handelte es sich hierbei wohl um die größte Abmahnwelle in Deutschland. Schätzungsweise wurden mehr als 20.000 Abmahnungen verschickt. Erstmalig wurde das Nutzen von Streaming-Diensten abgemahnt. Die Vielzahl der Abmahnungen war umso überraschender, als dass die rechtliche Einordnung des Streamings noch umstritten ist. Die umstrittene Rechtslage (Zur Rechtmäßigkeit des Streamens, siehe , CR 2014, 140, in diesem Heft) war jedoch nicht das Einzige, das Betroffene und Juristen gleichermaßen in Aufruhr versetzte. Die Stimmen wurden immer lauter, dass die durch das LG Köln erlassenen Auskunftsbeschlüsse durch einen Betrug erlangt wurden und somit rechtswidrig sind. Gegen die Richter des LG Köln wurde zudem der Vorwurf erhoben, dass sich diese nicht eingehend genug mit dem zugrunde liegenden Sachverhalt befasst haben und die Anträge hätten ablehnen müssen. Der Fall Redtube wurde zu einem wahren Kriminalfall, bei dem Anwälte nicht davor zurückschrecken sich gegenseitig anzuzeigen und bei dem bis heute nicht geklärt ist, wie die vermeintlichen Rechteinhaber an die IP Adressen der Betroffenen kamen. Im Folgenden sollen die wichtigsten Punkte im Fall Redtube beleuchtet werden.
  • Knies, Bernhard, Redtube.com: Kann denn Streamen Sünde sein?, Zur Rechtmäßigkeit privaten Streamens und der Vorlagefrage des OGH in Sachen kino.to/UPC, CR 2014, 140-144
    Massenabmahnungen zum Thema Streaming haben in Deutschland für erhebliches mediales Aufsehen gesorgt (zum Redtube-Fall s. , CR 2014, 137, in diesem Heft). Der Beitrag erläutert zunächst die unterschiedlichen Technologien, um dann die streitige rechtliche Kernfrage zu untersuchen, ob Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie zur Informationsgesellschaft privates Streamen als rezeptiven Werkgenuss zulässt oder nicht. Der Beitrag skizziert zudem die Vorlagefrage des österreichischen OGH an den EuGH zu eben dieser Streitfrage und die Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Anfrage aus dem Bundestag.

Computer und Recht aktuell

  • Hasenstab, Sven, EuG: Erwerb von Skype durch Microsoft mit Binnenmarkt vereinbar, CR 2014, R015
  • Funke, Michael, EU-Kommission: Eingehende Überprüfung der Fusion von E-Plus und Telefónica Deutschland, CR 2014, R015-R016

Medienkartellrecht

  • Grenzer, Matthis, BGH: Keine Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger, CR 2014, R016
  • Schräder, Ulrike, OLG Hamm zur sekundären Darlegungslast beim Filesharing, CR 2014, R017
  • Schräder, Ulrike, CNIL: 150.000 € Geldstrafe für Google Inc., CR 2014, R017-R018
  • Sturm, Fabian, BMJ: Streaming keine Urheberrechtsverletzung, CR 2014, R018-R019

Blick nach Brüssel

  • Funke, Michael, EU-Kommission: Nächster Schritt zum Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung, CR 2014, R019

Report

  • Alich, Stefan / Heymann, Britta, Buchbesprechungen, Kommentar zum BDSG und zu den Datenschutzvorschriften des TKG und TMG, CR 2014, R019-R020
  • Drechsler, Matthias, Buchbesprechungen, Internet und Arbeitsrecht, CR 2014, R020-R021
  • Ulbricht, Johannes, Buchbesprechungen, Recht der Computerspiele, CR 2014, R021

Computer und Recht aktuell

  • FA Vertragsrecht zu IPR und Distributorenvertrieb, CR 2014, R021-R022

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 06.02.2014 14:47