Heft 1 / 2015

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 1, Erscheinungstermin: 15. Januar 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Lensdorf, Lars / Züllich, Julia, Verwendung personenbezogener Daten in IT-Systemen zu Testzwecken für Weiter- und Neu-Entwicklung von Software, Zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Verwendung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Softwaretests, CR 2015, 2-9
    Bei Unternehmen bestehen häufig Unsicherheiten bei der Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit der Verwendung personenbezogener Echtdaten zu Testzwecken bei IT-Projekten. Schien das (datenschutzrechtliche) Problembewusstsein für das Testen mit personenbezogenen Echtdaten noch vor einigen Jahren gering bis überhaupt nicht ausgeprägt zu sein, und wurde nicht selten nach dem Motto gehandelt “wir haben die Daten doch ohnehin, also können wir sie auch zu Testzwecken nutzen“, so ist im Zuge der wachsenden Bedeutung des Datenschutzrechts auch eine zunehmende Sensibilität für das Testen mit personenbezogenen Echtdaten zu konstatieren. Die Sensibilität geht dabei häufig so weit, dass – konträr zu dem noch vor Jahren verfolgten Ansatz – das Testen mit personenbezogenen Echtdaten per se für unzulässig gehalten wird. Auffällig ist zudem, dass das Thema “Testen mit Echtdaten“ trotz der großen Praxisrelevanz in der datenschutzrechtlichen Literatur bislang eher stiefmütterlich behandelt wird. Vor diesem Hintergrund will der folgende Beitrag nach einem kurzen Problemaufriss (I.) einen Leitfaden für eine datenschutzrechtliche Prüfung der Verwendung von personenbezogenen Echtdaten zu Testzwecken an die Hand geben und anhand konkret zu beachtender Aspekte und Kriterien das Prüfungsvorgehen veranschaulichen (II.–VI.).
  • Keppeler, Lutz M., Wann erstreckt sich die GPLv2 auf eine komplexe Software “as a whole“?, Eine aktuelle Bestandsaufnahme der Diskussion um die Reichweite des Copyleft-Effektes, CR 2015, 9-15
    Es werden immer häufiger Rechtsstreitigkeiten über Open Source Komponenten geführt, wie nicht zuletzt der Fall Versata vs. Ameriprise und die darauf folgende Klagewelle der Firma XimpleWare zeigt. Vor diesem Hintergrund nimmt der Beitrag eine Bestandsaufnahme der Diskussion um die vielfach entscheidende Frage für die Reichweite des Copyleft-Effektes vor: Wird ein komplexes Programm als “work as a whole“ mitsamt seinen proprietären Komponenten betroffen, oder stellen letztere “independent and separate works in themselves“ dar? Nach einer kurzen Einleitung (I.) wird zunächst dargestellt, in welchen Fällen nach einhelliger Meinung sicher von einer “Infektion“ der proprietären Teile einer Software ausgegangen werden kann (II.). Der Fokus des Beitrages liegt in der Kategorisierung der bislang in der Literatur zur Interpretation der Reichweite des Copyleft-Effektes angebotenen Ansätze (III.). Insgesamt plädiert der Beitrag dazu, den eher technischen Ansatz der Auslegung anhand der Schnittstellen, welcher durch die Free Software Foundation (“FSF“) vorgeschlagen wird, deutlicher in den Vordergrund zu stellen, als dies bislang erfolgte.
  • Vergabekammer Bund v. 24.6.2014 - VK 2-39/14, Vergabekammer des Bundes: No-Spy-Erklärung, CR 2015, 15-18

Telekommunikationsrecht

  • Kremer, Sascha / Hoppe, Axel / Kamm, Kristof, Apps und Kartellrecht, CR 2015, 18-26
    Wettbewerbsbeschränkende Abreden, günstige Rechtswahlklauseln und die Koppelung des Betriebssystems mit App StoreDer Beitrag befasst sich mit der kartellrechtlichen Bewertung von Apps und deren Vertrieb über App Stores. Nach einem Überblick über Apps, Smart Devices und deren wirtschaftlicher Bedeutung (I.) wird vertiefend auf einzelne kartellrechtlich relevante Sachverhalte eingegangen (II.). Der Beitrag endet mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse (III.).
  • BGH v. 9.10.2014 - III ZR 33/14, BGH: AGB-Klausel für Prepaid-Verträge über verzögerte Abrechnung für bestimmte Mobilfunk-Verbindungen, CR 2015, 26-29

Medienrecht

  • Mantz, Reto / Sassenberg, Thomas, Betrieb eines öffentlichen WLANs: Der “unbeschränkte“ Internetzugang als Vertragsinhalt?, CR 2015, 29-35
    Regulatorische Anforderungen und die Frage der Verantwortlichkeit werden häufig als Hemmnis beim Aufbau und Betrieb von Internet-Hotspots angesehen. Um das Risiko einer Inanspruchnahme zu reduzieren, wird teilweise die Sperre von sog. Ports empfohlen, um so die Nutzung bestimmter Dienste (z.B. Filesharing) zu unterbinden. Der Beitrag zeigt kursorisch den regulatorischen Rahmen für die vertragliche Einschränkung des Zugangs zum Internet durch die Sperre von Verkehren auf und geht insbesondere der Frage nach, wie der “Zugang zum Internet“ zivilrechtlich zu verstehen ist. In diesem Zusammenhang spielt auch die auf deutscher und europäischer Ebene derzeit heiß diskutierte Frage eine Rolle, ob und inwieweit Anbieter zur Wahrung der Netzneutralität verpflichtet sind, wobei insbesondere die in der zwischenzeitig bekannt gewordenen deutschen Verhandlungsposition erlaubte Unterscheidung zwischen “offenen Internet“ und “Spezialdiensten“ auch vertragliche Regelungen mit Einschränkungen ermöglichen könnte. Nach einem kurzen Problemaufriss (I.) werden zunächst die regulatorischen Vorgaben (II.) aufgezeigt, bevor die zivilrechtliche Hauptleistungspflicht bestimmt und deren Einschränkung durch AGB untersucht werden (III.).
  • BGH v. 30.9.2014 - VI ZR 490/12, BGH: Verwendung rechtswidrig erlangter privater E-Mails in Presse-Berichterstattung, CR 2015, 35-39
  • OVG Niedersachsen v. 29.9.2014 - 11 LC 114/13, OVG Niedersachsen: Videoüberwachung eines Bürogebäudes, CR 2015, 39-44
  • OLG Köln v. 31.10.2014 - 6 U 60/14, OLG Köln: Keine Kommerzielle Nutzung im Sinne der CC-Lizenz durch Bild-Veröffentlichung auf Radio-Website, CR 2015, 44-50
  • OLG München v. 9.10.2014 - 29 U 857/14, OLG München: Kein AGB-Ausschluss von E-Mail-Kündigungen für Online-Portale, CR 2015, 50
  • OLG Frankfurt v. 2.10.2014 - 6 U 219/13, OLG Frankfurt: Keine kostenpflichtige Rufnummer in Impressum, CR 2015, 50-52
  • LG Frankfurt/M. v. 17.7.2014 - 2-03 S 2/14, LG Frankfurt/M.: Urheberrechtliche Komponente des Share-Button von Facebook, CR 2015, 52-53
  • AG Leipzig v. 18.7.2014 - 107 C 2154/14, AG Leipzig: Keine mutmaßliche Einwilligung in Werbe-E-Mail qua Standesrecht, CR 2015, 53-54
  • OLG Köln v. 1.8.2014 - 6 U 20/14, OLG Köln: Aufgezeichnete Inhalte auf Datenträger als neue Sache – Ghostwriter-Tonbänder, CR 2015, 54-55
  • OLG Köln v. 21.3.2014 - 6 U 181/13, OLG Köln: Widerlegliche Vermutung der Verantwortung des Domaininhabers für Markenrechtsverletzung – Aztekenofen, CR 2015, 55
  • OLG Köln v. 14.2.2014 - 6 U 120/13, OLG Köln: 50 De-Mails inklusive, CR 2015, 55
  • VG Schwerin v. 25.3.2014 - 6 B 31/14, VG Schwerin: Regelmäßige News als journalistisch redaktionelle Gestaltung einer Website, CR 2015, 55-56

Report

  • Bräutigam, Peter / Schmidt-Wudy, Florian, Das geplante Auskunfts- und Herausgaberecht des Betroffenen nach Art. 15 der EU-Datenschutzgrundverordnung, Ein Diskussionsbeitrag zum anstehenden Trilog der EU- Gesetzgebungsorgane, CR 2015, 56-63
    Das in der Datenschutzgrundverordnung geplante Recht auf Auskunft und Herausgabe wird sowohl für Betroffene als auch für von diesem Recht Verpflichtete enorme praktische Bedeutung entfalten. Erstere werden oftmals nur durch den mit Hilfe dieses Rechts erlangten Informationsgewinn in die Lage versetzt werden, um von ihren weiteren Rechten Gebrauch machen zu können. Für Letztere hat dieses Recht v.a. ein Mehr an Aufwand und rechtlichen Risiken zur Folge. Vor dem Hintergrund dieser widerstreitenden Interessen lohnt die nähere Betrachtung dieses erst als Entwurf vorliegenden Rechts. Die Autoren erhoffen sich hiervon, einen Diskussionsprozess in Gang zu setzen, an dessen Ende noch bestehende Unstimmigkeiten durch die EU-Gesetzgebungsorgane beseitigt werden. Nach einer kurzen Einleitung (I.) und Wiedergabe des in diesem Beitrag analysierten Verordnungstextes (II.) fassen die Autoren ihren Gesamteindruck zusammen (III.) und begründen diesen durch die Untersuchung wesentlicher, thematisch zusammengehöriger Regelungskomplexe (IV.)
  • von Holleben, Kevin Max / Probst, Peter Michael / Winters, Fabian, No-Spy-Erlass vs. USA Patriot Act – Das Dilemma internationaler Bieter bei IT-Auftragsvergaben in Deutschland, Eine rechtliche Analyse des No-Spy-Erlasses und resultierende Handlungsempfehlungen für Unternehmen, CR 2015, 63-68
    Öffentliche Vergabeverfahren mit sicherheitsrelevanten Bezügen können für ausländische Staaten von großem Interesse sein, da hierbei nicht selten sicherheitsrelevante Informationen gewonnen werden können. Das Bundesministerium des Innern (BMI) versucht mit seinem No-Spy-Erlass vom 30.4.2014 drohende Informationsabflüsse zu verhindern.Dieser Erlass ist aufgrund des USA Patriot Acts für viele, international agierende Unternehmen problematisch, da dieses Gesetz den US-Sicherheitsbehörden weitreichende Eingriffsbefugnisse gewährt. Es dürfte deshalb möglich sein, dass US-Sicherheitsbehörden Zugriff auf Informationen erhalten, die nach Einschätzung deutscher Behörden sicherheitsrelevant und damit vor Zugriffen fremder, staatlicher Einrichtungen zu schützen sind.Dieser Beitrag hat zum Ziel, einen Überblick über den Inhalt des No-Spy-Erlasses und die wesentlichen Eingriffsbefugnisse der US-Behörden aufgrund des USA Patriot Acts, über die widerstreitenden Interessen aus dem No-Spy-Erlass und dem USA Patriot Act sowie das daraus resultierende Dilemma für viele Unternehmen bei Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber in Deutschland zu geben.Anschließend wird untersucht, wie der No-Spy-Erlass rechtlich zu bewerten ist und ob eine konkrete Handlungsempfehlung im Umgang mit dem No-Spy-Erlass gegeben werden kann.

Editorial

  • Bartsch, Michael / Heun, Sven-Erik / Heymann, Thomas / Schneider, Jochen / Schuster, Fabian / Spindler, Gerald, Editorial, CR 2015, R001

Computer und Recht aktuell

  • Dombrowski, Miriam, Bundesregierung: Gemeinsame Position zur Netzneutralität, CR 2015, R003
  • Kempe, Nils, LG Koblenz: Verstoß gegen § 5 I Nr. 2 TMG durch standardisierte E-Mail-Antwort, CR 2015, R003-R004
  • Grenzer, Matthis, BGH: Keine Sittenwidrigkeit bei “Schnäppchenpreisen“ auf eBay, CR 2015, R004
  • Grenzer, Matthis, OLG Saarbrücken: Störerhaftung des Domain-Registrars, CR 2015, R005
  • Kempe, Nils, OLG München: AGB-Verstoß durch Ausschluss der elektronischen Kündbarkeit, CR 2015, R005-R006
  • Funke, Michael, Artikel-29-Datenschutzgruppe: Richtlinien zum Google Spain Urteil des EuGH, CR 2015, R006
  • Hrube, Mandy, Bundestag: Anpassung des Sexualstrafrechts an das digitale Zeitalter, CR 2015, R006-R007
  • Haller, Jacob / Hoff, Thomas / Klein, Urs Albrecht, DGRI Jahrestagung 2014, CR 2015, R007-R008

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 12.01.2015 15:27