Heft 10 / 2013

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 10, Erscheinungstermin: 15. Oktober 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Strittmatter, Marc / Harnos, Rafael, Softwareaudits, Zulässigkeit, Durchführung und Verteidigung, CR 2013, 621-627
    Die Überprüfung der Nutzungsberechtigung von Softwareanwendern durch die Softwareersteller (“Softwareaudit“) beschäftigt die Praxis zunehmend häufig. Der vorliegende Beitrag stellt dar, unter welchen Voraussetzungen ein Softwareaudit durchgeführt werden kann und wie sich ein Softwarenutzer gegen die unzulässige Auditierung und die nach dem Audit geltend gemachten Ansprüche verteidigen kann.
  • Röttgen, Klaus, Klauseln zur Vervollständigung der Leistungsbeschreibung in IT-Verträgen (Vollständigkeitsklauseln), CR 2013, 628-632
    Die Leistungsbeschreibung stellt den Kern eines jeden IT-Vertrages dar. Trotz großer Sorgfalt bei Erstellung der Leistungsbeschreibung besteht für den Auftraggeber das Risiko, dass von ihm eigentlich gewollte oder notwendige Teilleistungen oder Funktionen in der Leistungsbeschreibung vergessen werden oder Teilleistungen/Funktionen nicht erwähnt werden, die er im Gegensatz zur Auffassung des Auftragnehmers für selbstverständlich und daher nicht erwähnenswert erachtet hat. Viele große IT-Projektverträge oder Outsourcing-Verträge enthalten daher in ihren Leistungsbeschreibungen oder Rahmenverträgen Klauseln, welche darauf ausgerichtet sind, das Risiko einer unvollständigen Leistungs- und Funktionsbeschreibung aufzufangen. Es sollen Leistungen oder Funktionen, die im Vertrag nicht explizit beschrieben sind, vom Auftragnehmer erbracht werden, und zwar ohne zusätzliche Vergütung. Dem steht spiegelbildlich das Interesse des Auftragnehmers gegenüber, keine Verpflichtungen zu übernehmen, die er bei Vertragsschluss nicht vorhergesehen und einkalkuliert hat. Der nachfolgende Beitrag klärt Begrifflichkeiten, stellt typische Klauseln dar (I.) und versucht, die Wirksamkeit bzw. Reichweite solcher Klauseln auszuloten und mögliche Kompromisse für die gegenläufigen Parteiinteressen aufzuzeigen (II.).

  • EuGH v. 11.7.2013 - Rs. C-521/11, EuGH: Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf von Trägermaterial, CR 2013, 632-637
  • OLG Hamm v. 28.11.2012 - 12 U 105/12, OLG Hamm: Haftung des Lieferanten gegenüber dem Leasingkunden wegen Verletzung von Informationspflichten aus einer vom Leasinggeber nicht autorisierten Kaufoption, CR 2013, 637-640
  • LG Hamburg v. 14.6.2013 - 308 O 10/13, LG Hamburg: Pflicht zur Bereithaltung des Quellcodes nach GPLv2, CR 2013, 640-641
  • AG Karlsruhe v. 22.7.2013 - 15 Ds 341 Js 11203/11 jug., AG Karlsruhe: Kein Computerbetrug wegen Ausnutzung von Automatendefekt, CR 2013, 642-643

Telekommunikationsrecht

  • Koenig, Christian / Meyer, Matti, Bitte keine normativen Schnellschüsse in Sachen Netzneutralität!, CR 2013, 643-649
    In dem vorliegenden Beitrag wird der zweite Entwurf der Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität (NNVO-E2) vom 31.7.2013 einer kritischen rechtlichen Würdigung unterzogen. Zwar räumt dieser Entwurf die rechtlichen Bedenken im Rahmen des inzwischen fallen gelassenen ersten Entwurfs im Hinblick auf Managed Services weitestgehend aus; dennoch macht auch seine rechtliche Würdigung deutlich, dass – sollte die neue Bundesregierung in Sachen Netzneutralität einem vergleichbaren Normierungselan erliegen – weiterhin dringend vor normativen Schnellschüssen gewarnt werden muss.
  • BGH v. 16.8.2012 - I ZR 44/10, BGH: Breitbandkabel, CR 2013, 649-652
  • VG Köln v. 17.7.2013 - 21 K 2589/12, VG Köln: Vertriebsverbot von Mobilfunkrepeatern, CR 2013, 652-654
  • LG Köln v. 20.12.2012 - 31 O 292/12, LG Köln: Kundenrückwerbung durch Ablehnung der Rufnummernportierung, CR 2013, 654-660
  • OVG Nordrhein-Westfalen v. 8.4.2011 - 13 B 237/11, OVG Nordrhein-Westfalen: BNetzA-Pressemitteilung zu Rechnungslegung und Inkassierung nach unverlangtem Werbeanruf, CR 2013, 660-661

Medienrecht

  • Kempermann, Philip / Pieper, Jan-Hendrik, OTT-TV und die Kabelweitersendung, CR 2013, 661-666
    “Code is law“ – Diese These besagt, dass in einer technologieorientierten Welt Regulierungsimpulse eher von technischer Innovation und der damit verbundenen Schaffung von Fakten ausgeht als von dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber (instruktiv: , Code and other Laws of Cyberspace, 1999). In kaum einem rechtlichen Segment bereitet die hohe Entwicklungsgeschwindigkeit neuer Angebote in der rechtlichen Bewertung so viele Probleme wie im Urheberrecht. Die Ubiquität des Internets sowie die unterschiedlichen zeitlichen Auswertungsfenster für die Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in verschiedenen Ländern und die Vielzahl involvierter Elemente der Rechtekette bedeuten, dass es selbst dann mitunter nicht einfach ist, ein neues Angebot in verschiedenen Ländern zu etablieren, wenn bereits die rechtliche Qualifizierung des neuen Angebots erfolgt ist. Dies kann dazu führen, dass die Nutzer sich bewusst in Grauzonen – oder auch in die Illegalität – begeben, wenn Angebote ihnen attraktiv erscheinen, aber auf offiziellen Wegen in ihrem Heimatland nicht verfügbar sind. Das Fehlen eines hinreichenden Rechtsrahmens für neue Angebote trägt zu einer für alle beteiligten Parteien noch unzufriedenstellenderen Situation bei: Anbieter innovativer Produkte können sich nicht sicher sein, ob sie das Produkt überhaupt vermarkten dürfen. Die Rechteinhaber können sich nicht sicher sein, welche Lizenz- und Vergütungsmodelle sie anwenden können. Die Nutzer zu guter Letzt sind frustriert über die Nichtverfügbarkeit interessanter Angebote, wenn sie die etwa im Urlaub im Ausland schon kennengelernt haben.Eine solche unklare Rechtslage existiert wegen des Mangels an Reformwillen des Gesetzgebers schon seit mehreren Jahren in Deutschland für das Beispiel von sog. Over the Top (OTT)-TV-Angeboten. Eine durch den EuGH erwartete Klärung ist nicht erfolgt und der Gesetzgeber hat die Reform des § 20b UrhG auf Eis gelegt.Dieser Aufsatz wird aufzeigen, dass aber auch schon nach bestehender Rechtslage OTT-TV-Angebote in Deutschland zulässig sind, eine gesetzgeberische Klärung gleichwohl empfehlenswert ist.
  • OLG Düsseldorf v. 18.6.2013 - I-20 U 145/12, OLG Düsseldorf: Verkehrspflicht für Plattformbetreiber zur Vermeidung von Impressumspflichtverstößen, CR 2013, 666-670
  • OLG Celle v. 28.3.2013 - 13 U 19/13, OLG Celle: Keine Pflicht zur Kontaktaufnahme vor Abmahnung, CR 2013, 670-671
  • OLG Köln v. 1.2.2013 - 6 W 21/13, OLG Köln: Hinweis auf Sicherungsschein durch Reiseveranstalter, CR 2013, 671-672
  • OLG Frankfurt v. 11.10.2012 - 16 U 25/12, OLG Frankfurt: Als “Gegendarstellung“ bezeichnete und veröffentlichte Kritik an einer Berichterstattung als Meinungsäußerung, CR 2013, 672-673
  • KG v. 4.9.2012 - 5 U 103/11, KG: Keine Preisangabe für Pkw-Überführungskosten in Sternchen-Fußnote, CR 2013, 673-676
  • LG Siegen v. 9.7.2013 - 2 O 36/13, LG Siegen: Anbieterkennzeichnung für Anbieter aus Nicht-EU-Staaten, CR 2013, 676-677
  • LG München I v. 3.7.2013 - 25 O 23782/12, LG München: Anspruch auf Auskunft über Verletzeridentität gegen Bewertungsplattform-Betreiber, CR 2013, 677-678
  • LG Hamburg v. 11.1.2013 - 308 O 442/12, LG Hamburg: Reichweite von Unterlassungserklärung zu P2P-Nutzung, CR 2013, 678-679
  • AG Hannover v. 3.4.2013 - 550 C 13442/12, AG Hannover: Feedback-Anfrage als unzulässige Werbe-E-Mail, CR 2013, 679-680
  • OLG Frankfurt v. 25.4.2013 - 16 W 21/13, OLG Frankfurt: Keine Unterstellung “gekauften“ Facebook-Fans, CR 2013, 680
  • LG Düsseldorf v. 10.4.2013 - 2a O 235/12, LG Düsseldorf: Anspruch von Ex-Mitarbeitern auf Löschung von Online-Daten, CR 2013, 680-681
  • LG Düsseldorf v. 10.10.2012 - 12 O 301/12, LG Düsseldorf: Preisangabe in Online-Angebot für Ferienhaus nur mit Endreinigung, CR 2013, 681
  • LG Aachen v. 5.9.2012 - 94 Ns 27/12, LG Aachen: Strafbarkeit von Amoklauf-Ankündigung auf Facebook, CR 2013, 681

Report

  • Lehmann, Michael / Giedke, Anna, Urheberrechtliche Fragen des Cloud Computings, CR 2013, 681-688
    Nachdem die technischen Hintergründe des Cloud Computings dargelegt wurden (/, CR 2013, 608 ff.), folgt nun ein urheberrechtlicher Problemaufriss mit schwerpunktmäßiger Behandlung des international zuständigen Gerichts sowie des anwendbaren Rechts. Dem strukturierenden Überblick zu den besonderen urheberrechtlichen Fragen beim Cloud Computing (I.) folgt die Darstellung einer Fragen-Trias auf Ebene des IZPR, IPR sowie des materiellen Urheberrechts (II.): Das international zuständige Gericht ist zu ermitteln, um das anwendbare Kollisionsrecht und damit das anwendbare materielle Urheberrecht in Cloud-Sachverhalten bestimmen zu können. Die Lokalisierung der urheberrechtlichen Verletzungshandlung und die Reichweite urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche spielen hierbei eine besondere Rolle. Auf allen drei Ebenen sind die Wertungen des Schutzland- und Territorialitätsprinzips zu beachten.

Computer und Recht aktuell

  • Funke, Michael, Reform des europäischen TK-Markts, CR 2013, R103
  • Sturm, Fabian, OLG Düsseldorf: Keine Fristwahrung durch Schriftsatzeinreichung in EGVP, CR 2013, R103-R104
  • Krauß, Friederike, BGH: Zur Haftung von File-Hosting-Diensten, CR 2013, R104-R105
  • Weissweiler, Dennis, LG Frankfurt/M.: Überprüfung der AGB des Samsung-App-Stores, CR 2013, R105-R106
  • Funke, Michael, LG Leipzig: Wirksamkeit eines Ausschlusses von Verbrauchern auf Internetplattform, CR 2013, R106
  • Sturm, Fabian, VG Göttingen: Kein umfassender Meldedatenabgleich durch Beitragsservice, CR 2013, R106-R107
  • Lachenmann, Matthias, DSRI Herbstakademie 2014, CR 2013, R107-R108

Report

  • Niemann, Fabian, Buchbesprechungen, Die Einwilligung in urheberrechtliche Nutzungen im Internet, CR 2013, R108-R109

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 14.10.2013 10:32