Heft 8 / 2012

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 8, Erscheinungstermin: 15. August 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Schneider, Jochen / Spindler, Gerald, Der Kampf um die gebrauchte Software – Revolution im Urheberrecht?, Das Urteil des EuGH vom 3.7.2012 – Rs. C-128/11 – “UsedSoft” Gebrauchtsoftware, CR 2012, 489-498
    Der EuGH hat mit dem “UsedSoft”-Urteil eine bahnbrechende Entscheidung zur Erschöpfung bei immateriellen Wirtschaftsgütern getroffen, auch wenn die Entscheidung sich nur auf Software – und nicht generell auf digitalen Content – bezieht. Allerdings wirft die Entscheidung zahlreiche Fragen auf, etwa hinsichtlich der neuen Erscheinungsform von Software in Gestalt des Ersterwerbs ergänzt um neue Versionen bzw. Updates und Patches, zum Umgang mit dem Aufspaltungsverbot ebenso wie Verifikationssystemen. Nach einer kurzen Einleitung (I.) skizziert der Beitrag zunächst noch einmal den bisherigen Stand der untergerichtlichen Rechtsprechung in Deutschland (II.) und analysiert sodann ausführlich die Entscheidung des EuGH (III.). Darüber hinaus werden die Konsequenzen für die zukünftige Entwicklung der Softwareüberlassung in der Praxis aufgezeigt (IV.).
  • EuGH v. 3.7.2012 - Rs. C-128/11, EuGH: UsedSoft, CR 2012, 498-503
  • OLG Hamburg v. 13.4.2012 - 5 U 11/11, OLG Hamburg: Unterlassungsanspruch gegen Umarbeitung durch Cheat-Software, CR 2012, 503-506
  • LG München I v. 26.5.2011 - 7 O 17580/10, LG München I: Patentberühmung durch Verlinkung auf Partnerunternehmen, CR 2012, 506-508
  • EuG v. 27.6.2012 - Rs. T-167/08, EuG: Höhe des kartellrechtlichen Zwangsgeldes gegen Microsoft wegen Verstoß gegen Interoperabilität und Bundling, CR 2012, 508-509

Telekommunikationsrecht

  • Heßhaus, Matthias, Effektiver Grundrechtsschutz gegen (noch) nicht verkündete Gesetze, CR 2012, 509-513
    Die Verkündung eines Bundesgesetzes im Bundesgesetzblatt schließt das Gesetzgebungsverfahren ab und begründet seine rechtliche Existenz, auch wenn es erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tritt und damit rechtwirksam wird. Die Rechtsprechung des BVerfG ging vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund bisher davon aus, dass Verfassungsbeschwerden gegen gesetzlich auferlegte Belastungen regelmäßig erst nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt zulässig sind. Ausnahmen von diesem Grundsatz wurden lediglich in Fällen völkerrechtlicher Vertragsbindungen angenommen, da diese mit Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde verbindlich werden.In einem Verfahren gegen die durch § 66b Abs. 1 TKG neu eingeführte Preisansagepflicht für Call-by-Call-Gespräche hat das BVerfG jetzt erstmals die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzw. eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung schon vor Verkündung des entsprechenden Gesetzes im Bundesgesetzblatt bejaht. Gleichzeitig hat es wichtige verfassungsrechtliche Hinweise zum grundrechtlich gewährleisteten Vertrauensschutz gegeben, der den Gesetzgeber im Einzelfall hindert, investitionsintensive Pflichten ohne Einräumung einer angemessenen Übergangsfrist aufzuerlegen.Der Beitrag beleuchtet angesichts dieser jüngsten Rechtsprechung des BVerfG einerseits die verfassungsprozessualen Voraussetzungen zur Zulässigkeit vor Gesetzesverkündung erhobener Verfassungsbeschwerden (II.) und betrachtet auf der anderen Seite in materiell-rechtlicher Hinsicht die Frage, unter welchen Bedingungen der Gesetzgeber im Fall der Auferlegung berufsausübungsrelevanter Pflichten eine angemessene Übergangsfrist einräumen muss (III.).
  • BGH v. 21.2.2012 - X ZR 2/10, BGH: Kein Patent für Telefonat mit Prepaid-Karte, CR 2012, 513-516
  • OLG Köln v. 22.6.2012 - 6 U 238/11, OLG Köln: Transparenz von Preisangaben für TK-Dienstleistungen – Teilhabe am Blickfang, CR 2012, 516-517
  • AG Kempten (Allgäu) v. 25.5.2011 - 1 C 542/11, AG Kempten: Keine Call-by-Call-Tarife im Wechseltakt, CR 2012, 518-519
  • BGH v. 27.3.2012 - VI ZB 49/11, BGH: Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax, CR 2012, 519
  • BGH v. 14.3.2012 - VIII ZR 202/11, BGH: Wirksame Klausel zu Leistungspflichtbefreiung durch höhere Gewalt, CR 2012, 519
  • OLG Düsseldorf v. 8.6.2011 - VI-U (Kart) 2/11, OLG Düsseldorf: Entgeltrückzahlung für Nutzung von Teilnehmerdaten, CR 2012, 519
  • OLG Nürnberg v. 30.5.2012 - 12 U 2453/11, OLG Nürnberg: Rechtzeitigkeit des Faxeingangs bei Gericht, CR 2012, 520
  • OLG Köln v. 30.3.2012 - 6 U 191/11, OLG Köln: Wettbewerbswidrige Meinungsforschung bei eigenen Kunden, CR 2012, 520

Medienrecht

  • Gercke, Marco, Die EU Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornographie, Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht in drei zentralen Internet-bezogenen Komplexen: Zugriff, Grooming und Internetsperren, CR 2012, 520-525
    Am 17.12.2011 ist die Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie in Kraft getreten. Im Rahmen der Beratungen spielte insbesondere die Verlagerung von Tathandlungen ins Internet eine zentrale Rolle. Die Richtlinie enthält einen komplexen Katalog von Vorgaben zur Angleichung im Bereich Kriminalisierung und Prävention, dessen Umsetzung eine Anpassung des geltenden Rechts in Deutschland erfordert. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Vorgaben und den Internet-bezogenen Umsetzungsbedarf.
  • BGH v. 8.5.2012 - VI ZR 217/08, BGH: Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Internetseiten von EU-ausländischen Anbietern, CR 2012, 525-529
  • BGH v. 30.11.2011 - I ZR 212/10, BGH: Anwendungsbereiche des Zitatrechts bei Kunstwerken und bei nichtkünstlerischen Sprachwerken – Blühende Landschaften, CR 2012, 529-531
  • BFH v. 26.4.2012 - V R 2/11, BFH: Umsatzsteuerpflicht für private Internetverkäufe, CR 2012, 531-533
  • OLG Köln v. 4.6.2012 - 6 W 81/12, OLG Köln: Filesharing: Haftung für volljährigen Sohn, CR 2012, 533-534
  • OLG Köln v. 16.5.2012 - 6 U 239/11, OLG Köln: Störerhaftung der Anschlussinhaberin für Ehepartner, CR 2012, 534-537
  • OLG Brandenburg v. 9.5.2012 - 13 U 50/10, OLG Brandenburg: Handlungspflichten des Internet-Portalbetreibers zur Haftungspriveligierung, CR 2012, 537-538
  • VG Düsseldorf v. 20.3.2012 - 27 K 6228/10, VG Düsseldorf: Anbieterhaftung nach JMStV bei Domain-Parking, CR 2012, 538-541
  • LG Nürnberg-Fürth v. 8.5.2012 - 11 O 2608/12, LG Nürnberg-Fürth: Störerhaftungsrechtliche Prüfpflichten des Host Providers für Bewertungsportal, CR 2012, 541-544
  • LG Hamburg v. 21.3.2012 - 608 KLs 8/11, LG Hamburg: Betrug durch versteckte Kostenpflicht, CR 2012, 544-547
  • OLG Köln v. 16.3.2012 - 6 U 206/11, OLG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung durch Framing durch Betreiber der Unterseite eines Internetportals, CR 2012, 547-549
  • BGH v. 9.11.2011 - I ZR 123/10, BGH: Überschrift über Widerrufsbelehrung – Vereinbarkeit mit Transparenzgebot, CR 2012, 549-550
  • OLG Köln v. 10.2.2012 - 6 U 187/11, OLG Köln: Behinderungswettbewerb durch Tippfehlerdomain, CR 2012, 550

Report

  • Giesen, Thomas, Imperiale und totalitäre Züge des Kommissionsentwurfs für eine europäische Datenschutzverordnung, Eine grundsätzliche Betrachtung zur Regelungskompetenz der EU für den Datenschutz, CR 2012, 550-556
    Mit ihrem Entwurf zu einer europäischen Datenschutzverordnung schwingt sich die EU-Kommission auf ein sehr hohes Ross: Sie verfolgt nichts Geringeres als die Ersetzung des nationalen Datenschutzrechts durch eine gemeinschaftliche gesetzliche Ordnung, die unionsweite wie direkte Geltung beansprucht. Die Tragweite dieses Vorhabens ist zum einen Anlass genug, die Kompetenz des europäischen Gesetzgebers zu untersuchen, zum anderen ist die Gelegenheit günstig und auch unausweichlich, den heutigen Stand der bislang gewachsenen datenschutzrechtlichen Grundordnung kritisch zu beleuchten.Eine gemeinsame Verfassung hat die EU bislang nicht; die vielen Versuche, den vertraglichen Grundlagen der Gemeinschaft so etwas wie eine Grundordnung zu unterlegen, ihnen also einen höheren Rang einzuräumen als dem Grundgesetz, sind bislang gescheitert. Denn die Integration geht nur so weit, wie die Verfassung dies erlaubt. Wächst sie darüber hinaus, leben wir in einem anderen Staat. Eine solche neue und andere Ordnung bedarf, will sie bruchlose Legitimität für sich beanspruchen, einer neuen Verfassung.Will das Volk rechtsstaatlicher Souverän sein, so bindet es – was heißt “es” – so bindet sich jedermann so, wie ein Herrscher gebunden ist. Deshalb hat sich eine Datenschutzordnung zwischen Freiheit und Verantwortung zu bewegen.

Computer und Recht aktuell

  • Hasenstab, Sven, EuGH: Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen rechtmäßig, CR 2012, R079
  • Heliosch, Alexandra, EU-Kommission: Richtlinie zur besseren Transparenz bei Verwertungsgesellschaften, CR 2012, R079-R080
  • Funke, Michael, KG: Schadensersatzpflicht des Mobilfunkanbieters bei automatischer Aufladung von Prepaid-Guthaben, CR 2012, R080-R081
  • Heliosch, Alexandra, EuGH: Reiserücktrittversicherung als Opt-out unzulässig, CR 2012, R081
  • Nietsch, Thomas, BGH: Zumutbarkeit von Prüfungspflichten bei Sharehostern, CR 2012, R081-R082
  • Krauß, Friederike, EuGH: “Lizenznehmer früherer Rechte” nur bei bestehender Erlaubnis zu kommerzieller Nutzung der Marke, CR 2012, R082

Report

  • Albrecht, Florian, Buchbesprechungen, Handbuch des Fachanwalts Informationstechnologierecht, CR 2012, R083

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.08.2012 09:41