Heft 5 / 2012

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 5, Erscheinungstermin: 15. Mai 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Hofmann, Phillip, Die Schutzfähigkeit von Computerspielesystemen nach Urheberrecht, CR 2012, 281-288
    Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung von Computerspielen stellt sich die Frage, inwieweit der Prozess der Spieleentwicklung und die wirtschaftliche Verwertung des fertigen Computerspiels rechtlich umfassend abgesichert werden können. Bislang in der Literatur kaum diskutiert wurde die praxisrelevante Frage, inwieweit das Spielesystem eines Computerspiels urheberrechtlich geschützt ist. Die konkrete Ausgestaltung des Spielesystems ist prägend für das Spielerlebnis und äußerst anfällig für Plagiarismus.Der Beitrag erörtert diese Frage unter Bezugnahme auf Computerstrategiespiele, da diesen Spielen – insbesondere im Bereich der “Browser-Games” – eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt und sich die wesentlichen Merkmale von Spielesystemen hieran gut veranschaulichen lassen. Zunächst wird erörtert, was unter dem Terminus “Spielesystem” zu verstehen ist und welche Funktion und Bedeutung dieses im Bereich der Computerstrategiespiele hat (I.). Sodann wird zum einen eine Einordnung des Spielesystems in die urheberrechtlichen Schutzkategorien vorgenommen (II.1.). Zum anderen wird unter Herausarbeitung des normativen Maßstabs und unter Auswertung der bisher zum klassischen Regelschutz ergangenen Rechtsprechung die Möglichkeit des Schutzes von Spielesystemen ihrem gedanklichen Inhalt nach ausgelotet (II.2.). Schließlich wird das Spielesystem unter exemplarischer Herausarbeitung seines kreativen Potentials für Computerstrategiespiele einer Prüfung anhand der Schutzvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG unterzogen. Dabei zeigt sich, dass sich ein Urheberrechtsschutz für die komplexen Systeme von Computerspielen durchaus begründen lässt (II.3.).
  • Ullmann, Eike, EuGH v. 22.10.2010 – Rs. C-467/08 – Padawan/SGAE – und kein Ende, CR 2012, 288-295
    Der Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen der Entscheidung EuGH v. 21.10.2010 – Rs. C-467/08 – Padawan, CR 2011, 6 auf die Kopiervergütung, wie sie national in § 54 UrhG geregelt ist. Hierzu werden zunächst die Kernaussagen der EuGH-Entscheidung in ihrer Bedeutung für das nationale Recht dargestellt (I.) und sodann fünf Thesen für den künftigen Umgang mit der Geräteabgabe aufgestellt und begründet (II.).Zu der zur Erörterung stehenden Entscheidung des EuGH sind bereits zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen erschienen. Der I. Zivilsenat des BGH hat in den Sachen betreffend “PC” und “Drucker und Plotter”, die den Umweg über das BVerfG gehen mussten, nunmehr Vorlagefragen an den EuGH beschlossen. Diese sind für die folgenden Ausführungen nur in Einzelpunkten von Bedeutung.
  • BGH v. 6.10.2011 - I ZR 6/10, BGH: Unberechtigte Softwareüberlassung – Echtheitszertifikat, CR 2012, 295-298
  • BGH v. 30.6.2011 - III ZB 59/10, BGH: Cross Patent License Agreement, CR 2012, 298-299
  • OLG Stuttgart v. 3.11.2011 - 2 U 49/11, OLG Stuttgart: Keine Erschöpfung bei Online-Vertrieb von Hörbüchern, CR 2012, 299-305
  • BGH v. 9.2.2012 - VII ZR 135/11, BGH: Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren, CR 2012, 305
  • BGH v. 21.6.2011 - X ZR 43/09, BGH: Patentnichtigerklärung wegen Veränderung technischer Aspekte – Integrationselement, CR 2012, 305

Telekommunikationsrecht

  • Berger, Ernst Georg, Von Fernsehgeräten und Torwächtern zu regulatorischer Divergenz, CR 2012, 306-312
    Zunehmend setzen sich am Markt hybride TV-Empfangsgeräte durch, d.h. Fernsehgeräte, die nicht nur lineare Rundfunkprogramme, sondern auch Internetinhalte zur Verfügung stellen. Seit Jahrzehnten unterliegen die klassischen Rundfunkprogramme einer ausdifferenzierten Regulierung, während das Internet jedoch regulatorisch nahezu unangetastet geblieben ist. Insofern ist der Frage nachzugehen, was mit Internetinhalten passiert, die über das Fernsehgerät verbreitet werden. Sind diese Teil der Rundfunkregulierung? Müssen Gerätehersteller sodann als Anbieter einer Plattform i.S.d. Rundfunkstaatsvertrages angesehen werden?Der Beitrag geht der Frage nach, ob für hybride TV-Empfangsgeräte eine Regulierungsnotwendigkeit zu erkennen ist. Hierfür werden zunächst die Funktionen hybrider TV-Geräte (I.) aufgezeigt, die sich aus der Verknüpfung mit dem Internet ergeben. Sodann dient ein Überblick über den gesetzgeberischen Hintergrund der Plattformregulierung (II.) und über die derzeitige Rechtslage (III.) dazu, die Anwendbarkeit der Plattformregulierung (IV.) zu untersuchen und im Anschluss daran das Bedürfnis einer analogen Anwendung oder einer Ausweitung der Regulierung (V.) zu beurteilen. Im Ergebnis scheidet eine Regulierung aus und es zeigt sich ein Bedeutungsverlust für die Rundfunkregulierung (VI.).
  • BVerwG v. 14.12.2011 - 6 C 36.10, BVerwG: Rückwirkende Ergänzung von Regulierungsverpflichtungen, CR 2012, 313-316
  • BGH v. 15.12.2011 - III ZR 226/11, BGH: Streitwertbemessung bei technischen Problemen im Zusammenhang mit DSL- und VoIP-Leistungen, CR 2012, 317
  • OLG München v. 15.9.2011 - 29 U 982/11, OLG München: Werbung für reine VoIP-Telefondienstleistungen – einfach besser, CR 2012, 317
  • AG Bremen v. 20.10.2011 - 9 C 0430/11, AG Bremen: Unwirksamkeit der Abtretung von Entgeltforderungen aus Telekommunikationsdienstleistungsverträgen, CR 2012, 317

Medienrecht

  • Schröder, Philipp / Bühlmann, Lukas, Übernahme der Anbieterkennzeichnung durch den Portalbetreiber – ein Modell für Deutschland?, CR 2012, 318-324
    Internetnutzer sind es gewohnt, Waren, Lizenzen und Dienstleistungen über das Internet zu erwerben. Seit einigen Jahren nutzen sie hierfür neben Onlinekaufhäusern und Auktionsplattformen vermehrt Internetportale. Die bekannteste Plattform iTunes mit ihrem App-Store schreibt ihre Erfolgsgeschichte auch in Deutschland und der Schweiz fort und hat zahlreiche Nachahmer gefunden. Mittlerweile werden nicht mehr nur Lizenzen für digitale Inhalte über solche Portale verkauft, sondern u.a. auch Hotelübernachtungen, Waren, Taxifahrten und sonstige Dienstleistungen. Den hier behandelten Plattformen ist gemein, dass sich die einzelnen Anbieter dort präsentieren und ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten können, ohne dabei ein eigenes Impressum vorzuhalten.Es hat sich ein milliardenschwerer Markt entwickelt und etabliert, bei dem tausendfach gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht des § 5 Abs. 1 TMG verstoßen wird. Vor diesem Hintergrund wird dargelegt, dass der einzelne Anbieter die ihn treffende Impressumspflicht in Deutschland derzeit nicht auf den Portalbetreiber übertragen, bzw. dieser die Anbieterkennzeichnung für seine Anbieter übernehmen kann.Zahlreiche Geschäftsmodelle von Internetportalen, bei denen Waren oder Dienstleistungen vermittelt werden, gerieten in Gefahr, wenn die Unternehmer verpflichtet würden, ein eigenes Impressum bereitzuhalten, und so die Möglichkeit von Umgehungsgeschäften eröffnet wird.Dass es auch anders gehen kann, zeigt der Blick auf unsere Nachbarn in der Schweiz. Waren die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Impressumspflicht dort bis vor kurzem noch unbekannt, weil es keine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung gab, gilt dort seit dem 1.4.2012 ein neues Wettbewerbsrecht, mit dem nunmehr Unternehmer verpflichtet werden, ein Impressum zum Abruf bereitzuhalten, wenn sie Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten. Die neue Regelung schließt es immerhin nicht aus, dass Unternehmer auf bestimmten Internetportalen oder sozialen Medien zunächst kein eigenes Impressum bereithalten, wenn durch bestimmte Maßnahmen gewährleistet wird, dass die schutzwürdigen Interessen der Verbraucher nicht beeinträchtigt werden.
  • BVerfG v. 21.3.2012 - 1 BvR 2365/11, BVerfG: Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing Dritter, CR 2012, 324-326
  • BGH v. 1.2.2012 - XII ZR 10/10, BGH: Verbrauchersache durch Ausrichtung einer Website?, CR 2012, 326-330
  • BGH v. 18.1.2012 - I ZR 187/10, BGH: Domain kein “sonstiges Recht” – gewinn.de, CR 2012, 330-333
  • BGH v. 19.10.2011 - I ZR 140/10, BGH: Vorschaubilder II, CR 2012, 333-335
  • OLG München v. 13.2.2012 - 20 U 4641/11, OLG München: Videoüberwachung zum Gebäudeschutz, CR 2012, 335-336
  • LG Bonn v. 10.1.2012 - 11 O 40/11, LG Bonn: Kein Opt-Out über behaupteten Double-Opt-In, CR 2012, 336-338
  • LG Stuttgart v. 28.7.2011 - 17 O 73/11, LG Stuttgart: Haftung des Domain-Parking-Anbieters, CR 2012, 338-339
  • AG München v. 15.2.2012 - 142 C 10921/11, AG München: Keine Störerhaftung des Vermieters für Filesharing, CR 2012, 340-341
  • AG Frankfurt/M. v. 13.2.2012 - 31 C 2528/11 (17), AG Frankfurt: Kein fliegender Gerichtsstand bei Online-Urheberrechtsverletzungen, CR 2012, 341-343
  • BGH v. 22.11.2011 - VI ZR 26/11, BGH: identifizierende Berichterstattung über Politiker und seine Beziehung zu prominenter Lebensgefährtin, CR 2012, 343
  • AG Frankfurt/M. v. 1.12.2011 - 30 C 1849/11-25, AG Frankfurt: Gerichtsstand bei Rechtsverletzung im Internet, CR 2012, 343

Report

  • Alich, Stefan / Voigt, Paul, Mitteilsame Browser – Datenschutzrechtliche Bewertung des Trackings mittels Browser-Fingerprints, CR 2012, 344-348
    Das Sammeln von Bewegungsdaten von Internetnutzern (sog. Tracking) sowie die hierauf aufbauende Profilbildung und deren Nutzung für die Einblendung verhaltensbasierter Werbung bilden die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Online-Unternehmen. Für das Tracking werden vor allem Cookies in verschiedenen Ausprägungen eingesetzt, doch auch die von jedem Browser an Internetserver übermittelten Informationen können dazu in Form eines Browser-Fingerprints genutzt werden. Diese Form des Trackings hat trotz zunehmender Verbreitung bisher kaum Beachtung in der juristischen Literatur gefunden. Der Beitrag erläutert zunächst deren technische Grundlagen (I.) und untersucht sodann deren datenschutzrechtliche Relevanz (II.), die bei bestehendem Personenbezug der Browser-Fingerprints nach § 15 Abs. 3 TMG zu beurteilen wäre.

Computer und Recht aktuell

  • Hasenstab, Sven, EU-Generalanwalt zum Handel mit “gebrauchten” Softwarelizenzen, CR 2012, R043
  • Sturm, Fabian, LAG Hessen: Löschungspflicht bei persönlichen Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von Homepage, CR 2012, R043-R044
  • Funke, Michael, BVerfG: Beschluss zu Filesharing, CR 2012, R044-R045
  • Schräder, Ulrike, BGH: Internetauktion eines Luxushandys (Vertu), CR 2012, R045
  • Raapke, Julius, LG Hamburg: Urheberrechtliche Pflichten eines Videoportalbetreibers, CR 2012, R046
  • Krauß, Friederike, OLG Frankfurt: Ärztebewertungsportale zulässig, CR 2012, R046-R047
  • Heckmann, Jörn, OLG Stuttgart: Reichweitenkonkretisierung von § 52a UrhG, CR 2012, R047
  • Schräder, Ulrike, Bundestag: Anhörung zum besseren Schutz für Whistleblower, CR 2012, R048
  • Nietsch, Thomas, Berlin/Hamburg: Bemühungen zur Änderung der WLAN-Haftung, CR 2012, R048-R049
  • Krauß, Friederike, BMFSFJ: Novellierung JuSchG in Bezug auf Online-Spiele, CR 2012, R049

Report

  • Kamlah, Dietrich, BuchbesprechungenProprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software, CR 2012, R050
  • Kramer, Philipp, BuchbesprechungenBundesdatenschutzgesetz, CR 2012, R050-R051

Computer und Recht aktuell

  • Lejeune, Mathias / Stögmüller, Thomas, Leistungsbeschreibungen in IT-Verträgen, CR 2012, R051

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 09.05.2012 09:42