Heft 12 / 2011

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 12, Erscheinungstermin: 15. Dezember 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Kremer, Sascha, Vertragsgestaltung bei Entwicklung und Vertrieb von Apps für mobile Endgeräte, CR 2011, 769-776
    Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Anforderungen an die Entwicklung und den Vertrieb von Apps, also Applikationen für Smartphones und Tablets. Nach einer Einführung in die Bedeutung der Apps und der zugehörigen App Stores (I.) werden die Beteiligten bei Entwicklung und Vertrieb von Apps vorgestellt (II.), bevor die Vertragsverhältnisse der Beteiligten aufgearbeitet werden (III.–VI.). Der Beitrag endet mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse (VII.).
  • BAG v. 23.3.2011 - 10 AZR 562/09, BAG: Kündigungsfestigkeit des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, CR 2011, 776-780
    Kantonsgericht Zug v. 4.5.2011 - ES 2010 822, Kantonsgericht Zug: Lizenzrechtliche Zulässigkeit von Gebrauchtsoftwarehandel in der Schweiz, CR 2011, 781-785

Telekommunikationsrecht

  • Schütze, Marc, Sprachverkehr als schutzwürdiger Teil der Netzneutralität, CR 2011, 785-792
    Das Thema der sog. Netzneutralität ist in aller Munde. Sowohl auf Ebene der EU als auch national werden Forderungen aufgestellt, konkrete Regelungen zur Netzneutralität in den verbindlichen Rechtsrahmen und das TKG aufzunehmen. Der aktuelle Koalitionsentwurf enthält nun in § 41a TKG-Entwurf sogar anders als noch der Referenten- oder Kabinettsentwurf erstmals einen Regelungsvorschlag. Netzneutralität wird jedoch meist auf die Verkehrsführung im Internet reduziert, ohne den Sprachverkehr in den klassischen Netzen zu berücksichtigen. Dabei gibt es in den klassischen Netzen zum Teil bereits aktuell Behinderungen bei der Verkehrsführung, wie sie bezogen auf das Internet unter dem Stichwort “Netzneutralität” diskutiert werden: (1.) Sperrung von Verkehr, (2.) qualitative Behinderung und (3.) preisliche Diskriminierung. Diese Punkte waren auch Gegenstand eines Verfahrens bei der Bundesnetzagentur (BNetzA, Az.: BK2-11/002), welches mit Beschluss vom 9.5.2011 aus Mangel an bestehenden subjektiven Rechten ohne inhaltliche Entscheidung beendet wurde. Mag das geltende TKG auch Regelungsbefugnisse zur sog. “Any-to-Any-Kommunikation” vorsehen, so zeigte spätestens dieses Verfahren, wie unzureichend die Regelungen sowohl zur Any-to-Any-Kommunikation als auch zur Netzneutralität sind. Die Diskussion zur Verbesserung der Netzneutralität muss erweitert werden und über das Internet hinaus auch den Unterfall des Sprachverkehrs umfassen. Einen Anfang hierzu hat bereits der EU-Implementierungsbericht gemacht, der Sperrungen von bestimmten Ortsnetzrufnummern als Verletzung der Netzneutralität erkennt. Daher ist der Gesetzgeber aufgerufen, noch im Rahmen der anhängigen TKG-Novelle die “Any-to-Any”-Kommunikation umfassend und diskriminierungsfrei als Teil der Netzneutralität zu gewährleisten.
  • LG Lüneburg v. 13.1.2011 - 2 S 86/10, LG Lüneburg: Widerrufsrecht in Mobilfunkvertrag wegen Handy-Subventionierung, CR 2011, 792
  • AG Göttingen v. 4.5.2011 - 62 Ds 51 Js 9946/10, AG Göttingen: Strafbarkeit des Entfernens eines SIM-Locks, CR 2011, 792-796
  • OLG Celle v. 10.1.2011 - 2 Ws 421/10, OLG Celle: Entschädigungspflicht für Datei-Herausgabe von Drittbeteiligten, CR 2011, 796
  • OLG Schleswig v. 15.9.2011 - 16 U 140/10, OLG Schleswig: Nebenpflicht des Mobilfunkanbieters zum Schutz des Kundenvermögens, CR 2011, 797

Medienrecht

  • Conrad, Isabell, Einsatz von Data Loss Prevention-Systemen im Unternehmen, CR 2011, 797-805
    Was früher das Homeoffice oder der Webmail-Account war, ist heute das dienstlich genutzte private Smartphone oder Tablet oder z.B. die dienstlich genutzte, aber für den Mitarbeiter als Verbraucher lizenzierte Cloud- “Dropbox”. Unternehmensdaten in privaten Geräten/Anwendungen zu schützen ist eine rechtliche und technische Herausforderung. Data Loss Prevention (DLP) ist ein Schlagwort für Systeme, die digitale Informationen vor – fährlässiger oder vorsätzlicher – unbefugter Kenntnisnahme und Weiterleitung technisch schützen sollen. Die Systeme basieren u.a. auf einer – teilweise umfassenden – Echtzeitüberwachung der Nutzung von Netzwerken und Endgeräten einschließlich linguistischer Analyse. Fraglich ist, ob solche technischen Sicherheitsmaßnahmen datenschutzrechtlich (noch) zulässig sind und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen (unter Berücksichtigung des Gesetzesentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz vom 25.8.2011). Das BVerfG vertritt eine restriktive Haltung gegenüber heimlicher Infiltration und heimlichem Ausspähen von vernetzten Systemen, weist aber Wege für ein grundrechtskonformes Screening. Heimliche präventive Überwachungsmaßnahmen sind nach herrschender Meinung (h.M.) unzulässig. Zu klären ist daher, wann, wie und wie oft über den betrieblichen DLP-Einsatz zu informieren ist. Im Ergebnis verbleibt ein beschränkter Anwendungsbereich für einen rechtskonformen DLP-Einsatz, insbesondere was personenbezogene Protokollierung und Protokoll-Auswertungen betrifft.
  • Schmittmann, Michael, Systemcrash Leipzig: Online-Glücksspiele und das BVerwG, CR 2011, 805-808
    Das seit 2008 geltende Verbot von Glücksspielen im Internet ist nach dem durch EuGH-Urteile eingetretenen Wegfall des staatlichen Monopols die schärfste verbliebene Waffe der Lottogesellschaften im Kampf gegen private und ausländische Sportwettenanbieter. Nachdem sich die Instanzengerichte zunächst uneinig über dessen Weitergeltung zeigten, hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) jüngst Gelegenheit, sich vor allem mit der unionsrechtlichen Kompatibilität der Regelungen auseinander zu setzen (BVerwG, Urt. v. 1.6.2011 – 8 C 5.10, CR 2011, 824, in diesem Heft). Auch wenn das dort gewonnene Ergebnis durch gesetzliche Änderung 2012 schon bald Rechtsgeschichte sein dürfte, lohnt ein Blick in die Urteilsbegründung, zeigt sie doch exemplarisch die Schwierigkeiten vieler deutscher Gerichte auf, unionsrechtliche Vorgaben umzusetzen.
  • EuGH v. 25.10.2011 - Rs. C-509/09, Rs. C-161/10, EuGH: Internationale gerichtliche Zuständigkeit bei Online-Persönlichkeitsrechtsverletzungen, CR 2011, 808-813
  • EuGH v. 13.10.2011 - Rs. C-439/09, EuGH: Faktische Verkaufsverbote im Internetvertrieb, CR 2011, 813-817
  • BGH v. 17.8.2011 - I ZR 57/09, BGH: Pflicht für Online-Marktplatzbetreiber als Störer zur Verhinderung künftiger Rechtsverletzungen – Stiftparfüm, CR 2011, 817-822
  • BGH v. 17.8.2011 - I ZR 13/10, BGH: Arzneimitteldatenbank, CR 2011, 822-824
  • BVerwG v. 1.6.2011 - 8 C 5.10, BVerwG: Kein Online-Vertrieb von Sportwetten, CR 2011, 824-830
  • LG München I v. 8.4.2010 - 17 HK O 138/10, LG München I: Verfallzeit von Einwilligungserklärungen, CR 2011, 830

Report

  • Raabe, Oliver / Lorenz, Mieke / Pallas, Frank / Weis, Eva, Harmonisierung konträrer Kommunikationsmodelle im Datenschutzkonzept des EnWG – “Stern” trifft “Kette”, CR 2011, 831-840
    Mit der Novelle des EnWG wurden erstmals, motiviert durch die Einführung kommunikativ vernetzter Messsysteme, datenschutzrechtliche Regelungen in dieses Gesetz aufgenommen. Bei der Konzeption der Normen sind allerdings die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen worden. Dies gilt insbesondere für die bestehenden verbindlichen Vorgaben der gerade etablierten elektronischen Marktkommunikation, aber auch hinsichtlich der klimapolitischen Zielsetzungen, die mit der Einführung dieser Messsysteme bei Endkunden verfolgt werden. Die folgende Untersuchung leistet deshalb im ersten Schritt eine Bestandaufnahme der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen (II.) und beschreibt das neuartige Konzept der Sicherung der “Datenhoheit” durch technische Schutzprofile (III.). Im Kern stellt sich dabei die Frage, ob die der Konzeption des materiellen und technischen Datenschutzrechts offensichtlich zugrunde liegende fehlerhafte Grundannahme, dass es sich bei den Messsystemen um Teile des “unstrukturiert offenen Internet” handle, kompensiert werden kann (IV.). Der Beitrag untersucht daher im nächsten Schritt, ob die nun bestehenden Regelungen auch unter den tatsächlich gegebenen Bedingungen strukturierter Prozessvorgaben der verbindlichen Marktkommunikation sinnvoll angewendet, durch Konkretisierungen in der kommenden Verordnung angepasst oder sogar hinsichtlich des technischen Datenschutzniveaus verbessert werden können (V.).

Computer und Recht aktuell

  • Nietsch, Thomas, Bundestag: Beschluss der TKG-Novelle 2011, CR 2011, R119
  • Hasenstab, Sven, BGH: Gerichtsstand und Verantwortlichkeit von Hostprovidern, CR 2011, R119-R120
  • Hasenstab, Sven, EuGH: Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, CR 2011, R120-R121
  • Sturm, Fabian, BGH: Domain-Löschungspflicht der DENIC bei eindeutigem Missbrauch – regierung-oberfranken.de, CR 2011, R121
  • Heliosch, Alexandra, BGH: Haftung eines Admin-C, CR 2011, R121-R122
  • Sturm, Fabian, OLG Frankfurt: Komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter – perlentaucher.de, CR 2011, R122
  • Heliosch, Alexandra, EU-Rat: Beschluss der Richtlinie gegen Kinderpornographie, CR 2011, R122-R123
  • Küpper, Johanna, DGRI Jahrestagung, CR 2011, R123-R124
  • Rozijn, Michael, “Die Welt im Netz” – Herbstakademie 2011, CR 2011, R124-R125

Report

  • Kirsch, Georg, BuchbesprechungenInternationale E-Discovery und Information Governance, CR 2011, R125-R126

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 12.12.2011 15:50