Heft 4 / 2011

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 4, Erscheinungstermin: 15. April 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Leistner, Matthias, Gebrauchtsoftware auf dem Weg nach Luxemburg, CR 2011, 209-215
    Die urheberrechtliche Beurteilung der Geschäftsmodelle des sog. “Gebrauchtsoftwarehandels” hat in Deutschland zu einer beispiellosen Kontroverse in Literatur und Rechtsprechung geführt. Im (wirtschaftlichen) Kern geht es um eine Interessenabwägung (zuletzt ausführlicher , CR 2010, 141 ff.): Auf der einen Seite steht das Interesse der Rechteinhaber, über die urheberrechtliche Kontrolle der Weiterverbreitung und die dadurch ermöglichte (dingliche) Absicherung preisdifferenzierender Vertriebsmodelle maximalen wirtschaftlichen Gewinn aus der Vermarktung ihrer urheberrechtlich geschützten Produkte zu erzielen. Auf der anderen Seite steht das Allgemeininteresse an möglichst freier Zirkulation der einmal in Verkehr gebrachten Softwarekopien auch im Rahmen neuartiger, innovativer Vertriebsmodelle sowie insgesamt der Aspekt des Verkehrsschutzes (etwa auch im Kontext von Unternehmenstransaktionen, Sicherungsgeschäften sowie in der Zwangsvollstreckung). Die neuen Vertriebsmodelle für “Gebrauchtsoftware” lösen den weiteren Vertrieb der Lizenzen in jeweils unterschiedlichem Umfang vom Konnex mit einem unterliegenden körperlichen Vervielfältigungsstück und gestatten es auf diese Weise, beim Weiterverkauf der Software die Rabattpakete aufzuspalten, die die Hersteller beim einheitlichen Erwerb einer größeren Anzahl von Lizenzen gewähren (sog. Volumenlizenzen). Nachdem schon die Entscheidung des BGH in Sachen Half-Life 2 (BGH, Urt. v. 11.2.2010 – I ZR 178/08, CR 2010, 565 ff.) gewisse Bedeutung für die Diskussion um dieses Geschäftsmodell hatte, sind nunmehr mit dem Vorlagebeschluss des BGH vom 3.2.2011 in Sachen Oracle v UsedSoft die entscheidenden urheberrechtsdogmatischen Fragestellungen dem Gerichtshof in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorgelegt worden. Dies bildet den Anlass des nachfolgenden kurzen Beitrags, der die BGH-Entscheidung systematisch nachzeichnet, einordnet und in einen perspektivischen Kontext stellt.
     
  • Schuster, Fabian, Haftung, Aufwendungsersatz und Rückabwicklung bei IT-Verträgen, CR 2011, 215-221
    Haftungsklauseln gehören gerade bei IT-Verträgen einerseits zu den liebsten Verhandlungs-Spielwiesen der Vertragsjuristen, andererseits zählen sie jedoch zu den am meisten unterschätzten Klauseln. Hintergrund ist, dass viele Juristen in den Haftungsklauseln mit Begriffen arbeiten, die – teilweise aus dem amerikanischen Rechtssystem kommend – weder im Gesetz definiert sind, noch zumindest eine rudimentäre Konkretisierung etwa durch die Rechtsprechung erfahren haben. Zudem ist zu beachten, dass die Ansprüche der Parteien infolge von Pflichtverletzungen (landläufig Haftung genannt) nur zu einem gewissen Anteil aus Schadensersatzansprüchen bestehen. Gerade bei IT-Verträgen können indes auch Ansprüche auf Aufwendungsersatz oder Rückzahlung – im Falle der Rückabwicklung eines Vertrages nach einem Rücktritt – zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen, die zumindest bedacht und gegebenenfalls geregelt sein müssen. Darüber hinaus erfassen viele Klauseln potentielle Ansprüche, die nicht am verletzten Rechtsgut entstanden sind (auch unmittelbare oder indirekte Schäden genannt), obwohl gerade bei Vertragspflichten, anders als bei absoluten Rechtsgütern, häufig nicht klar ist, was das geschützte Rechtsgut ist. Der Beitrag zeigt die aus üblicherweise verwendeten Klauseln erwachsenden haftungsrechtlichen Konsequenzen auf und schlägt eine konkrete Klauselformulierung vor.
     
  • EuGH v. 22.12.2010 - Rs. C-393/09, EuGH: Urheberschutz für grafische Benutzeroberfläche eines Computerprogramms, CR 2011, 221-223
  • BGH v. 3.2.2011 - I ZR 129/08, BGH: Vorlagebeschluss zur Zulässigkeit des Gebrauchtsoftwarehandels, CR 2011, 223-231

Telekommunikationsrecht

  • Degenhart, Christoph, Verfassungsfragen der Internet-Kommunikation, CR 2011, 231-237
    Die Internet-Kommunikation scheint auf der Schnittstelle zwischen Rundfunk- und Pressefreiheit zu liegen. Der Beitrag untersucht die Reichweite des klassischen Rundfunkauftrags oder Grundversorgungsauftrags und grenzt sie im Rahmen einer grundrechtstatbestandlichen Zuordnung der Kommunikation im Internet gegen die institutionelle Garantie der Pressefreiheit ab. Dabei wird ein Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für das Internet abgelehnt und auf eine staatliche Gewährleistungspflicht für Meinungsvielfalt im Internet durch die Gewährleistung von Netzneutralität verwiesen.
  • VG Köln v. 17.11.2010 - 21 K 5862/09, VG Köln: Unwirksamkeit vertraglicher Frequenzzuteilungsverlängerungen, CR 2011, 238-245
  • LG Wuppertal v. 19.10.2010 - 25 Qs 10 Js 1977/08-177/10, LG Wuppertal: Schwarzsurfen in offenem WLAN, CR 2011, 245-247
     
  • OVG Nordrhein-Westfalen v. 31.3.2010 - 13 B 79/10, OVG Nordrhein-Westfalen: Ergänzung von Rufnummern für Shared Cost Dienste und ihre Nutzung durch Dritte, CR 2011, 247

Medienrecht

  • Heghmanns, Michael / Kusnik, Katharina, Zur strafrechtlichen Relevanz fremd veranlasster Verluste in Online-Spielen, CR 2011, 248-253
    Im Januar 2009 erstattete ein 45-jähriger Mann Anzeige auf der Polizeiwache Bochum-Linden wegen Diebstahls. Er beschwerte sich, ihm seien ein Paar Phönixschuhe gestohlen worden. Der vermeintliche “Diebstahl” sollte sich freilich nicht in der realen Welt ereignet haben, sondern virtueller Natur sein. Der Mann war Spieler in dem Online-Spiel “Metin 2”, ein Massen-Mehrspieler-Online-Rollenspiel (MMORPG). Ein anderer Spieler hatte ihm dort unbemerkt die virtuellen Schuhe “abgenommen”. Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Jahre 2010 in Augsburg. Dort hatten zwei Geschädigte einen Jugendlichen über das Internet kennengelernt und ihm, wegen seines Versprechens, ihre Computerfiguren weiter auszubauen, die Passwörter für ihren Account bei “Metin 2” verraten. Der Täter nutzte die Passwörter zum Log-in und entledigte die Computerfiguren der Mitspieler ihrer Ausrüstung.Dieser Beitrag erörtert die Strafbarkeit denkbarer rechtswidriger Handlungen in der virtuellen Welt der Online-Spiele.
  • BGH v. 13.1.2011 - III ZR 146/10, BGH: Speicherung dynamischer IP-Adressen, CR 2011, 254-255
  • BGH v. 7.12.2010 - VI ZR 30/09, BGH: Keine Pflicht des Bildarchivbetreibers zur Prüfung der Presseberichterstattungszulässigkeit, CR 2011, 256-257
  • BGH v. 1.12.2010 - VIII ZR 82/10, BGH: Schutzwirkung für Muster-Widerrufsbelehrung nur bei identischer Verwendung, CR 2011, 257-259
  • BGH v. 22.7.2010 - I ZR 139/08, BGH: Kinderhochstühle im Internet, CR 2011, 259-263
  • BGH v. 25.3.2010 - I ZR 130/08, BGH: Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms, CR 2011, 263-266
  • OLG München v. 18.11.2010 - 29 U 3792/10, OLG München: Online-Videorecorder als neue Nutzungsart, CR 2011, 266-267
  • OLG Brandenburg v. 15.9.2010 - 3 U 164/09, OLG Brandenburg: Nutzungsrechte an einer Domain, CR 2011, 268-269
  • LG Hamburg v. 11.8.2010 - 308 O 171/10, LG Hamburg: Eidesstattliche Versicherung als Verteidigung gegen P2P-Urheberrechtsverstoß, CR 2011, 269-271
  • EuGH v. 9.11.2010 - Rs. C-92/09, Rs. C-93/09, EuGH: Keine Online-Veröffentlichung von EU-Agrarsubventionsempfängern, CR 2011, 271-272
  • BGH v. 23.9.2010 - VII ZR 6/10, BGH: Ingangsetzung der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften, CR 2011, 272
  • LG Düsseldorf v. 24.11.2010 - 12 O 521/09, LG Düsseldorf: Schadensersatzhöhe bei Upload, CR 2011, 272

Report

  • Sorge, Christoph, Zum Stand der Technik in der WLAN-Sicherheit, CR 2011, 273-276
    Die juristische Diskussion um Sicherungspflichten für private WLAN-Betreiber hat auch in der Praxis zu großer Verunsicherung geführt. Mit seiner Entscheidung “Sommer unseres Lebens” (BGH v. 12.5.2010 – I ZR 121/08, CR 2010, 458 m. Anm. ) hat der BGH klargestellt, dass bereits ab Inbetriebnahme eines WLANs für dessen Absicherung zu sorgen ist. Durch die Verwendung unscharfer Begriffe und teilweise auch aufgrund unzutreffender Annahmen über die Technik besteht allerdings die Gefahr, dass die Unsicherheit privater WLAN-Betreiber weiterhin bestehen bleibt. Der vorliegende Artikel stellt daher die technischen Möglichkeiten der Sicherung eines WLANs dar.

Computer und Recht aktuell

  • Heliosch, Alexandra, Zweifel an Vereinbarkeit von EU-Patentgericht mit Unionsrecht, CR 2011, R035
  • Hasenstab, Sven, OLG Köln: Kein Auskunftsanspruch bei unzuverlässiger IP-Adressermittlung, CR 2011, R035-R036
  • Heliosch, Alexandra, Bundesregierung: Novelle des TKG beschlossen, CR 2011, R036-R037
  • Raapke, Julius, BGH: Prüfung der AGB in Mobilfunkverträgen, CR 2011, R037
  • Wehage, Jan, EU-Innenminister: Beratung über Vorratsdatenspeicherung, CR 2011, R037-R038
  • Sturm, Fabian, EuGH-Generalanwalt: Produktverkaufsverbot über das Internet unverhältnismäßig, CR 2011, R038-R039
  • Hasenstab, Sven, TGI Paris: Missbräuchliches Forum Shopping bei vermeintlicher Internet-Verleumdung, CR 2011, R039-R040

Report

  • Feldmann, Thorsten, Buchbesprechungen Standardisierte Leistungsbewertung – Eine äußerungsrechtliche Untersuchung, CR 2011, R040-R042

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 06.04.2011 15:27