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Datenschutz in der EU - rechtsstaatliches Monster und wissenschaftliche Hybris - Eine rechtspolitische Philippika (D'Avis/Giesen, CR 2019, 24)

Der Beitrag erläutert als Streitschrift die prinzipielle rechtliche Verirrung (I. und V.) des totalstaatlichen (II.) Verbotsansatzes (III.) in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die informationelle Selbstbestimmung missversteht (IV.), und plädiert mit einem Blick über den Tellerrand (VI.) auf den Schlüsselbegriff „Komplexität“ (VII.) für Bescheidenheit, Rationalität und Vertrauen in die Selbstregelungskraft der Gesellschaft für Datenschutz und Informationsgesellschaft (VIII.).

I. Die Informationswelt

II. Totalstaatliche Regelung

III. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

1. Grundrechtliche Grenzen

2. Der Zweck und die Mittel

3. Mehr als nur ein Demokratiedefizit

IV. Informationelle Selbstbestimmung?

V. Verirrungen

1. Einwilligung

2. Erforderlichkeit

3. Daten-Minimierung

4. Sanktionsgefahr

5. Auskunftsansprüche

6. Recht auf „Vergessen-Werden“

7. Auftragsverarbeitung

8. Sensitive Daten

VI. Ein Blick über den Tellerrand

VII. Schlüsselbegriff „Komplexität“

1. Von der Moral zur Analyse

2. Die Person als Träger von Rechten und Pflichten

3. Merkmale der Komplexität

4. DSGVO und Komplexität

5. Über-Komplexität

6. Formel der „informationellen Selbstbestimmung“

VIII. Datenschutz und Informationsgesellschaft

1. Datenschutz als gesellschaftspolitisches Anliegen

2. Wissenschaftliche Grundlagen

3. Schlüsselqualifikationen: innovative, rationale und soziale Kompetenz

4. Grenzen der Regelbarkeit

5. Informationsgesellschaft vs. Informationstechnologiegesellschaft
 

I. Die Informationswelt
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Informationen sind der Rohstoff des digitalen Zeitalters. Das klingt cool, ist aber ein alter Hut. Denn schon immer ging es in der körperlichen, sozialen, geistigen und beruflich-wirtschaftlichen Entwicklung jedes Einzelnen um seinen Zugang und seinen Schatz an Informationen über sein soziales Umfeld. Allerweltswissen und Vorzugswissen, offen und heimlich erworbene Kenntnisse und Rückschlüsse über die Mitmenschen bleiben Grundlage jedes persönlichen Erfolgs. Je detaillierter die Informationen über die Verhältnisse, Erfahrungen, Absichten und Chancen der sozialen Umgebung sind, umso größer werden die eigenen Entwicklungschancen. Soziales Wohlergehen, Entfaltung der Persönlichkeit, jede Karriere wächst auf Informationserwerb und seiner klugen Nutzung. Es geht immer um den Unterschied zwischen Odysseus und Kaspar Hauser. Information ist Elixier und Fluidum allen lebendigen Miteinanders.

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Heute ist die dörfliche Sozialkontrolle von der Teilnahme an sozialen Netzwerken und von Wissensbörsen sowie von der Ausforschung digitaler Spuren abgelöst worden. Die „Großen“, wie Google, Apple, Facebook oder Amazon haben angeblich alle unsere digitalen Kometenschweife, die jede Nutzung im Netz hinterlässt, im Griff; daraus machen die Datenschützer ein Szenario der Beobachtung und des „informationellen Würgegriffs“. Sie schleudern mit Hinweis auf „1984“ ihre moralischen Blitze ungezielt auf angebliche Geschäftemacher, Zauberlehrlinge und Despoten, deren Wissensschatz zur Bedrohung, zur Lenkung oder zur desaströsen Vernichtung ganzer Kulturen missbraucht werden könne, aber eben auch auf uns alle, die wir neugierig und informationsabhängig sind und das Netz weiter kostenlos nutzen wollen. In Wahrheit trifft die DSGVO die breite Bevölkerung, die tendenziell eher Opfer als Täter sein kann; sie ist Opfer der digitalen Spurenlese und wird zudem Opfer einer martialischen und bürokratischen, staatlichen Kontrollbedrohung: Das ist das Dilemma des Datenschutzes.

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Nun sind die digitalen Steuerungssysteme der weltweiten Wissenschaft, Wirtschaft, Versorgung und politischen Lenkung – es sind oft auch Einzelsysteme, etwa in Krankenhäusern oder Unternehmen – sicherlich sehr verletzlich und technisch oft grob fahrlässig ungesichert. Der staatliche und industrielle Aufwand, der solche Störungen ausschließen will, muss gewaltig steigen. Das geschieht in der Privatwirtschaft im eigenen Interesse und bedarf keiner staatlichen Befehle. Die Abwehr dieser Gefährdungen (Cyber-War) hat nichts mit der Wissensmacht zu tun, die den „Großen“ und uns Kleinen von den Datenschützern so übel genommen wird. Reduziert man die Clouds der Großen – sie sind beliebig verknüpfbar und auswertbar – so ergeben sie auch bei genauerem Hinsehen nicht mehr als einen persönlichen Konsumspiegel, ein Bewegungsprofil, ein durchaus interessantes Beziehungsgeflecht und daraus ...

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 30.01.2019 10:09
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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