Ein Beitrag von RA Prof. Dr. Jochen Schneider und Dr. Siegfried Streitz Es ist an der Zeit, den Schutzumfang und damit die Auslegung des Urheberrechtsschutzes für Software neu zu justieren, um das Auseinanderdriften von (schöpferischem) Programmierschaffen und rechtlichen Konditionen endlich einzufangen. Vor zehn Jahren hatten Nebel/Stiemerling (CR 2016, 61) einen entsprechenden Anpassungs-Bedarf herausgearbeitet. Die technische Entwicklung in […]



