Heft 3 / 2026

In der aktuellen Ausgabe ITRB Heft 3 (Erscheinungstermin: 01. März 2026) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aktuelle Kurzinformationen

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, BGH: Präzisierung der Anforderungen an beA-Störungsmeldungen, ITRB 2026, 53

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, OLG Naumburg: Rechtswidrige Datensammlung durch Meta, ITRB 2026, 53

Scheuch, Brian, OLG München: Pflicht zur Löschung von Fake-Profilen, ITRB 2026, 54

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, OLG Köln: Kein Verstoß gegen Netzneutralität durch “5G+ Gaming“-Option, ITRB 2026, 54

Fuchs-Galilea, Stefanie, OLG Dresden: Kein Schadensersatz bei vorangegangenem Daten-Kotrollverlust, ITRB 2026, 54

Scheuch, Brian, Verpflichtender Widerrufsbutton, ITRB 2026, 54-55

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, KI-Tools bei WhatsApp, ITRB 2026, 55

Rechtsprechung

EuGH v. 18.12.2025 - C-422/24 / Daum, Oliver, Informationspflichten gemäß DSGVO beim Einsatz von Bodycams, ITRB 2026, 55-57

BGH v. 7.1.2026 - VIII ZR 62/25 / Wübbeke, Michael, Abstrakter Hinweis auf Verbrauchereigenschaft in Widerrufsbelehrung, ITRB 2026, 57-58

KG v. 2.12.2025 - 5 U 87/22 / Vogt, Aegidius, Unzulässige Voreinstellung von Zusatzzahlungen auf C2C-Marktplatz, ITRB 2026, 58-59

OLG Dresden v. 7.10.2025 - 4 U 884/24 / Kartheuser, Ingemar / Frei, Tarmio, Reichweite des Auskunftsanspruchs bei Kreditscoring, ITRB 2026, 59-60

OLG Dresden v. 16.9.2025 - 4 U 634/25 / Daum, Oliver, Geldentschädigung bei (Video-)Überwachungsdruck durch Nachbarn, ITRB 2026, 60-62

Schleswig-Holsteinisches OVG v. 18.12.2025 - 6 MB 24/25 / Rössel, Markus, Transparenzangaben des MStV möglicherweise ohne Anwendung der ECRL, ITRB 2026, 62-64

LG Hamburg v. 23.9.2025 - 324 O 461/25 / Rössel, Markus, Haftung für publizierenden KI-Chatbot, ITRB 2026, 64-66

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Intveen, Michael, Quantencomputing und Quantencomputer: The sky is the limit. Isn’t it?, ITRB 2026, 66-72

Wenn man sagt, der Himmel sei die Grenze, ist damit gemeint, dass nichts jemanden oder etwas daran hindern kann, sehr erfolgreich zu sein. Anders ausgedrückt: Es soll keine Grenzen für Erfolg, Möglichkeiten und Wachstum geben (https://www.collinsdictionary.com/dictionary/english/the-sky-is-the-limit). Aber gilt dies auch für die Verarbeitung von Daten mittels Quantencomputings und Quantencomputern? Der Beitrag prüft dies ausgehend von Begriffsklärung, Entwicklung, Einsatzbereichen, Cloudanwendungen und HPC und schließt mit einem Ausblick ab.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Ernst, Stefan, Influencervertrag, ITRB 2026, 72-74

Der Begriff “Influencer“ ist so unklar und so beliebig wie etwa der des “Aktivisten“. Nichtsdestoweniger sind einige von ihnen in manchen Branchen bemerkenswerte Treiber des Absatzes einzelner Produkte. Ohne unmittelbares Berufsbild oder gar Ausbildung ist der Influencer grundsätzlich selbsternannt und sein Titel unabhängig vom tatsächlichen “Einfluss“, den er ausübt. Er ist auch unabhängig von tatsächlichen Kompetenzen und Lebenserfahrung. So gibt es Influencer, die mehr “Follower“ haben als die Tagesschau Zuschauer oder überregionale Tageszeitungen Leser – und die deshalb meinen, sich kompetent äußern zu können zu Fragen von Politik oder Medizin.
Dieser Beitrag beschäftigt sich allerdings allein mit Fragen der Vertragsgestaltung, wenn Unternehmen sich derartiger Einflussnehmer bedienen, um ihren Absatz zu fördern, was mittlerweile ein wichtigeres und augenscheinlich zukunftsträchtigeres Geschäftsmodell geworden ist als die klassische Zeitschriften-, Fernseh- und Kinowerbung bzw. als “klassische“ Online-Werbeformen.

Literaturempfehlungen

Lippert, Anna, Deepfakes als Herausforderung demokratischer Öffentlichkeit, ITRB 2026, 75-76



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