Heft 7 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 7 vom 1.7.2016, lesen Sie folgende Beiträge.

Aktuelle Kurzinformationen

Minnerup, Silke, EU-Kommission: Entwurf zur Änderung der Richtlinie über audiovisuelle Medien, ITRB 2016, 145

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, OLG Stuttgart: Beweis durch Dashcam-Aufnahme, ITRB 2016, 145

Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, KG: WhatsApp-AGB in deutscher Sprache, ITRB 2016, 145-146

Fuchs-Galilea, Stefanie, LG Bochum: Pflichtinformation zur Online-Streitbeilegung seit 9.1.2016, ITRB 2016, 146

Söbbing, Thomas, MaRisk-Novelle 2016: Pflegeverträge als wesentliche Auslagerung?, ITRB 2016, 146-147

von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, Frankreich: Geldstrafe für Veröffentlichung von Kinderbildern im Internet, ITRB 2016, 147

Rechtsprechung

  • BVerfG v. 20.4.2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 / Rössel, Markus, Teilweise Verfassungswidrigkeit des BKAG, ITRB 2016, 148-149
  • BGH v. 16.3.2016 - VIII ZR 146/15 / Engels, Thomas, Keine Begründung des Widerrufs im Fernabsatzhandel, ITRB 2016, 150
  • BGH v. 5.11.2015 - I ZR182/14 / Intveen, Carsten, Durchgestrichener Preis II, ITRB 2016, 150-151
  • BVerwG v. 25.2.2016 - 1 C 28.14 / Kartheuser, Ingemar, Klärung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Facebook-Fanpages, ITRB 2016, 151-152
  • OLG Frankfurt v. 5.4.2016 - 11 U 113/15 / Rössel, Markus, Keine Berechtigung zur Weitergabe eines Produktkeys, ITRB 2016, 152-153
  • OLG Frankfurt v. 11.2.2016 - 6 U 16/15 / Kunczik, Niclas, Markenrechtswidrige Suchergebnisanzeige eines Verkaufsportals, ITRB 2016, 153-154
  • OLG Hamm v. 28.1.2016 - I-4 U 75/15 / Engels, Thomas, Einsichtsfähigkeit eines Kindes bei Tauschbörsennutzung, ITRB 2016, 154
  • LG Dortmund v. 23.2.2016 - 25 O 139/15 / Vogt, Aegidius, Informationspflichten gegenüber Verbrauchern im B2B-Shop, ITRB 2016, 155
  • LG Frankfurt/M. v. 21.1.2016 - 2-03 O 505/13 / Elteste, Thomas, Datenzugang für unabhängige Marktteilnehmer, ITRB 2016, 156

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Schramm, Anne / Borges, Eloísa Deola, Cross Border E-Commerce: Brasilien, ITRB 2016, 157-160

Wie in vielen europäischen Ländern boomt der elektronische Handel auch in Brasilien. Laut Daten des auf den digitalen Handel spezialisierten Marktforschungsinstituts E-Bit lagen die Umsätze mit Verkäufen im E-Commerce im Jahr 2015 bei 41,3 Mrd. Reais (entspricht in etwa 9,2 Mrd. Euro). Dies bedeutet im Vergleich mit dem Jahr 2014 ein nominales Wachstum von 15,3 %. Für 2016 wird ein weiterer Zuwachs prognostiziert (alle Zahlen unter http://img.ebit.com.br/webshoppers/pdf/33_webshoppers.pdf). Wer als deutscher Unternehmer diesen wachsenden Markt erobern möchte, sollte über Kenntnisse der portugiesischen Sprache und Kultur verfügen, sich jedoch auch mit den Grundzügen des Rechts des E-Commerce in Brasilien vertraut machen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Normen und stellt einen Bezug zu den deutschen Regelungen her.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Witzel, Michaela, Beschaffung von Open Source Software, ITRB 2016, 160-164

Unternehmen sehen sich erheblichem Kostendruck ausgesetzt, vor allem, wenn es um die Beschaffung von Anwendungssoftware (sei es als individuelle Lösung oder als Standardsoftwarepaket) geht. Kostengünstige Lösungen stehen daher im Fokus. Um günstig anbieten zu können, nutzen viele Aufragnehmer Open Source Technologien. Deren Verwendung führt aber zu Fallstricken bei der Beschaffung, die bei der Gestaltung von Einkaufsbedingungen berücksichtigt werden sollten.

Söbbing, Thomas, Benchmarking im IT-Outsourcingprojekt, ITRB 2016, 164-166

Mit einem Outsourcingprojekt verfolgt der Kunde i.d.R. das Ziel einer kontinuierlichen Kosteneinsparung (Cost-Savings). Dies gilt nicht nur bei Abschluss des Vertrags, sondern für dessen ganze Laufzeit. Einerseits können kontinuierliche Vergütungsverringerungen vertraglich vereinbart werden. Anderseits kann der Kunde aber auch das (ggf. berechtigte) Gefühl bekommen, dass über die lange Zeit des Vertrags die Preise nicht mehr angemessen bzw. marktgerecht sein könnten. Aus diesem Grund enthalten viele Outsourcingverträge sog. Benchmarkingklauseln, in denen vereinbart wird, dass eine Überprüfung der marktgerechten Vergütung des Providers vorgenommen werden darf. Der folgende Beitrag erläutert die Grundlagen des Benchmarkings und gibt Hinweise zur Vertragsgestaltung.

Literaturempfehlungen

Höltge, Julia, Minderjährigendatenschutz in digitalen Informationsdiensten, ITRB 2016, 167

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 24.06.2016 15:39