Heft 6 / 2014

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 6 vom 02.6.2014, lesen Sie folgende Beiträge.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German / Höltge, Julia, EuGH: Recht auf Vergessenwerden, ITRB 2014, 125
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LAG Berlin-Brandenburg: Unwirksame Kündigung wegen Bildveröffentlichung bei Facebook, ITRB 2014, 125-126
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, OLG Hamburg: Keine grundsätzliche Sperrpflicht für Zugangsprovider, ITRB 2014, 126
  • Minnerup, Silke, OLG Hamburg: Kein fliegender Gerichtsstand im einstweiligen Verfügungsverfahren, ITRB 2014, 126
  • Minnerup, Silke, Gesamtvertrag für Musiknutzung in Video on Demand-Angeboten, ITRB 2014, 126

Rechtsprechung

  • BGH v. 22.1.2014 - I ZR 164/12 / Hecht, Florian, Wettbewerbsverstoß durch Tippfehler-Domain – wetteronline.de, ITRB 2014, 126-127
  • OLG Köln v. 14.3.2014 - 6 U 109/13 / Rössel, Markus, Indizwirkung zulasten des Anschlussinhabers, ITRB 2014, 127-129
  • OLG Braunschweig v. 10.2.2014 - 2 W 11/14 / Kunczik, Niclas, Streitwert bei unerwünschter Werbe-E-Mail, ITRB 2014, 129
  • OLG Hamm v. 31.1.2014 - 32 SA 94/13 / Vogt, Aegidius, Keine Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen für unaufgeforderte Telefaxwerbung, ITRB 2014, 129-130
  • OLG München v. 23.1.2014 - 23 U 1955/13 / Aghamiri, Bahram, Fristlose Kündigung des Handelsvertreters wegen Sperrung des Systemzugangs, ITRB 2014, 130-131
  • OLG Hamm v. 19.11.2013 - 4 U 65/13 / Engels, Thomas, Unzulängliche Button-Beschriftung, ITRB 2014, 131
  • LG Berlin v. 21.1.2014 - 15 O 56/13 / Rössel, Markus, Personalisierung eines Computerspiels, ITRB 2014, 131-133
  • LG Bonn v. 10.1.2014 - 15 O 189/13 / Bergt, Matthias, Pflicht zur Prüfung des Spam-Ordners, ITRB 2014, 133-134

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Söbbing, Thomas, Urheberrecht und Softwareschutz in Israel, Grundlagen, Umfang und Rechtsfolgen des Urheberrechtsschutzes in Israel, ITRB 2014, 135-138
    IT-Services und IT-Produkte aus Israel etablieren sich zunehmend am internationalen und auch am deutschen Markt. Daher liegt es nahe, sich einmal mit den urheberrechtlichen Grundlagen des IT-Rechts in Israel zu beschäftigen.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Intveen, Michael, E-Invoicing, Verträge über Erstellung, Versand und Archivierung von elektronischen Rechnungen, ITRB 2014, 138-144
    Gemäß § 257 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, die dort im Einzelnen aufgeführten Unterlagen geordnet aufzubewahren, wobei nach § 257 Abs. 3 HGB grundsätzlich die Möglichkeit besteht, diese mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf einem anderen Datenträger aufzubewahren, wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht (zur E-Bilanz s. z.B. Reitsam/Sollinger, CR 2012, 349). Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass die Daten bildlich bzw. inhaltlich übereinstimmen und jederzeit verfügbar sind.Nach § 239 Abs. 4 HGB können die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch auf Datenträgern geführt werden, soweit diese Form der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entsprechen. Insoweit muss sichergestellt sein, dass bei der Führung der Handelsbücher oder der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können.Die Möglichkeit der Führung und Aufbewahrung von z.B. Handelsbüchern auf Datenträgern und damit in elektronischer Form besteht bereits seit Inkrafttreten des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985, so dass es eigentlich einer Print-Rechnung in rechtlicher Hinsicht schon seit Längerem nicht (mehr) bedarf. Dennoch finden sich nach wie vor bspw. in Verträgen über die Erbringung von Lieferungen und Leistungen sowie deren Vergütung häufig keine Regelungen über eine elektronische Rechnungserstellung und -übermittlung.
  • Schirmbacher, Martin / Freytag, Philip, Neues Verbraucherrecht: Entgelte für Zahlungsmittel und Kundenhotlines, ITRB 2014, 144-147
    Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL), das zum 13.6.2014 in Kraft tritt, hat vielfältige Auswirkungen. Dies betrifft auch eine Reihe völlig neuer Regelungen, die insb. E-Commerce-Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Diese Neuerungen betreffen u.a. die Entgelte für Zahlungsmittel (I.) und kostenpflichtige Kundenhotlines (II.), die im Folgenden dargelegt und analysiert werden.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Bestpreisklauseln im Onlinehandel, ITRB 2014, 147-148

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 23.05.2014 10:46