Heft 1 / 2013

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 1 vom 01.01.2013, lesen Sie folgende Beiträge

Aktuelle Kurzinformationen

  • Minnerup, Silke, Einheitlicher EU-Patentschutz, ITRB 2013, 1
  • Söbbing, Thomas, Auswirkungen der EU-Ökodesign-Richtlinie auf die IT-Branche, ITRB 2013, 1-2
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, Gesetzentwurf zum Verleger- Leistungsschutzrecht, ITRB 2013, 2
  • Minnerup, Silke, U.S. Copyright Office: Neue Ausnahmen zur Umgehung des DRM, ITRB 2013, 2

Rechtsprechung

  • EuGH v. 22.11.2012 - Rs. C-119/12 / Rössel, Markus, Verkehrsdatenübermittlung für Factoring, ITRB 2013, 2-4
  • OLG Bremen v. 5.10.2012 - 2 U 49/12 / Intveen, Carsten, Unzulässige Lieferzeitangabe “voraussichtlich 1–3 Werktage”, ITRB 2013, 4
  • OLG München v. 27.9.2012 - 29 U 1682/12 / Kartheuser, Ingemar, Unzulässiges Double-Opt-in- Verfahren, ITRB 2013, 4-5
  • OLG München v. 6.9.2012 - 34 AR 324/12 / Intveen, Carsten, Einschränkung der Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung im Internet, ITRB 2013, 5-6
  • OLG Hamburg v. 12.7.2012 - 3 U 65/10 / Engels, Thomas, Irreführung durch Re-Recordings, ITRB 2013, 6-7
  • OLG Köln v. 10.5.2012 - 15 U 199/11 / Kunczik, Niclas, Zulässige Vervollständigungsfunktion, ITRB 2013, 7-8
  • LG Hamburg v. 24.9.2012 - 308 O 319/12 / Rössel, Markus, Störerhaftung für anonymes Filesharing, ITRB 2013, 8-9

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Koch, Frank A., Auswirkungen des EuGH-Urteils zum Gebrauchtsoftwarehandel auf das Urheberrecht – Teil 1, Zur Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Online-Überlassung von Software, ITRB 2013, 9-17
    In seinem grundlegenden Urteil v. 3.7.2012 hat der EuGH die Verwertungsrechte zur Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung für Computerprogramme neu abgegrenzt. Auch durch den Download soll das Verbreitungsrecht an einem Programmexemplar erschöpft werden können. Außerdem sollen Erst- und Folgeerwerber berechtigt sein, ihr online erlangtes Programmexemplar selbst wieder öffentlich zugänglich zu machen. Im vorliegenden ersten Beitragsteil soll gezeigt werden, dass die Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Online-Überlassung und das Recht auf erwerberseitiges eigenes weiteres öffentliches Zugänglichmachen nicht aus der Richtlinie 2009/24/EG begründbar sind. In der folgenden ITRB-Ausgabe wird dargelegt, dass die Umdeutung des Erschöpfungsgrundsatzes ebenso nicht mit dem WIPO-Urhebervertrag zu vereinbaren ist. Die Grundsätze des EuGH-Urteils können also nicht unbesehen in nationale Gesetzgebung und Rechtsprechung übernommen werden. Dies betrifft nicht nur den Handel mit “Gebrauchtsoftware”, sondern jede online erfolgende kaufweise Überlassung neuer Software.
  • Scholz, Jochen, Nutzung und Weitergabe digitaler Werke nach der UsedSoft-Entscheidung des EuGH, ITRB 2013, 17-21
    Nicht nur Software, sondern auch sonstige urheberrechtlich geschützte Werke werden zunehmend in digitaler Form erworben und genutzt. Die zugrunde liegenden Lizenzen orientieren sich in vielen Punkten an den für die Softwarelizenzierung gängigen Modellen. Insb. sehen die Nutzungsbedingungen nahezu durchgängig u.a. Weitergabeverbote vor. Der EuGH hat in seinem Urteil zu Oracle/UsedSoft (EuGH, Urt. v. 3.7.2012 – Rs. C-128/11 – Oracle/UsedSoft, CR 2012, 498 = ITRB 2012, 171) jüngst für online vertriebene Software die Erschöpfung des Verbreitungsrechts für Programmkopien bejaht, die der Ersterwerber im Weg des Downloads hergestellt hat. In solchen Fällen lässt sich die Weitergabe also urheberrechtlich nicht unterbinden. Es fragt sich, ob dies auch für andere digitale Werke gilt und damit der Weiterverkauf per Download erworbenen Inhalts urheberrechtlich nicht kontrolliert werden kann.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Staffelbach, Oliver / Hengstler, Arndt, Haftungsbegrenzungsklauseln nach schweizer Recht, Mehr Spielraum für IT-Vertragsgestalter?, ITRB 2013, 21-23
    Aufbauend auf dem im Januar 2012 erschienenen Aufsatz zum deutsch-schweizerischen Rechtsvergleich bei Garantien soll dieser Beitrag die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Haftungssituation bei Verträgen nach schweizer Recht beleuchten. Neben individuell verhandelten Regelungen werden dabei auch Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) näher betrachtet. Abschließend werden dem Leser konkrete Musterklauseln an die Hand gegeben.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Neue Pflichten für Paid-Content- Verträge, ITRB 2013, 23-24

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 19.12.2012 08:51