Heft 6 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 6 vom 01.06.2012, lesen Sie folgende Beiträge:

Aktuelle Kurzinformationen

  • Minnerup, Silke, EU-Generalanwalt zu Gebrauchtsoftwarehandel, ITRB 2012, 121
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, OLG Braunschweig: Eingeschränkter Schadensersatz für urheberrechtswidrige Fotonutzung bei eBay, ITRB 2012, 121
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG Berlin: Betreiberhaftung für Kommentar, ITRB 2012, 121-122
  • Minnerup, Silke, USA: Oracle vs. Google, ITRB 2012, 122
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, Freedom online: Aus für ACTA?, ITRB 2012, 122
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, EP-Berichterstatter im Dialog: EU-Datenschutzverordnung, ITRB 2012, 122-123

Rechtsprechung

  • BVerfG v. 17.11.2011 - 1 BvR 1145/11, Nutzungsrechte eines Online-Archivs, ITRB 2012, 123
  • BGH v. 27.10.2011 - I ZR 131/10, Störerhaftung der DENIC – regierung-oberfranken.de, ITRB 2012, 123-125
  • OLG Stuttgart v. 4.4.2012 - 4 U 171/11, Read-only bei Intranetklausel, ITRB 2012, 125-126
  • KG v. 28.3.2012 - 24 U 20/11, Zulässigkeit eines Webradiorekorders, ITRB 2012, 126-127
  • OLG Düsseldorf v. 31.1.2012 - I-20 U 175/11, Unlautere Nachahmung eines Tablet-Computers, ITRB 2012, 127-128
  • LG Hamburg v. 20.4.2012 - 310 O 461/10, Störerhaftung einer Videoplattform – GEMA ./. YouTube, ITRB 2012, 128-129
  • LG Coburg v. 17.2.2012 - 33 S 87/11, Zulässige Feedbackanfrage, ITRB 2012, 129
  • LG Saarbrücken v. 16.12.2011 - 4 O 287/11, E-Mail-Veröffentlichung trotz Disclaimers, ITRB 2012, 129-130

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Witte, Andreas, Grundlagen des Crowdsourcing und Crowdfunding, Rechtsfragen bei der Ressourcenbeschaffung über die Internetöffentlichkeit, ITRB 2012, 130-133
    In jüngster Zeit gewinnen neuartige, juristisch nur teilweise erschlossene Formen der Beschaffung von Ressourcen über die Internetöffentlichkeit an Bedeutung. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit deren Grundlagen und der Einordnung in das bestehende rechtliche Gefüge.
  • Wittern, Felix / Wichmann, Maria, Dürfen soziale Netzwerke auf die Adressbücher ihrer Nutzer zugreifen?, Eine Positionsbestimmung unter Berücksichtigung von LG Berlin, Urt. v. 6.3.2012 – 16 O 551/10, ITRB 2012, 133-135
    Social Networks bieten ihren Nutzern verschiedene Funktionen zur Erweiterung des Netzwerks. Bei Einsatz des “Freundefinders” wird das Adressbuch der Nutzer importiert und auf bekannte E-Mail-Adressen gefiltert. Bis Anfang 2011 hatte das soziale Netzwerk Facebook seinen Freundefinder so eingerichtet, dass standardmäßig auch Adressen von Nichtmitgliedern angeklickt, exportiert und für den Versand von E-Mails genutzt wurden. Das LG Berlin entschied kürzlich, dass dieses Prozedere unzulässig war und einen Verstoß gegen Verbraucherschutzrechte darstellte (LG Berlin, Urt. v. 6.3.2012 – 16 O 551/10, CR 2012, 270). Die Autoren betrachten die gängige Praxis der sozialen Netzwerke bei der Einbindung der Adressbücher ihrer Nutzer im Lichte dieser Entscheidung und gehen der Frage nach, wie viel Datenschutz hier sinnvoll ist.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Grützmacher, Malte, Auswirkungen von Lizenzregelungen zu Standardsoftware auf Projekte, Ein exemplarischer Überblick mit Hinweisen zur Vertragsgestaltung aus Kundensicht, ITRB 2012, 135-139
    In aller Regel liegt der Schwerpunkt bei Vertragsverhandlungen in Softwareprojekten auf den Vereinbarungen über die individuelle Erstellung der Software. Dabei können, was oft übersehen wird, auch die Regelungen über die Einräumung der Rechte an der Standardsoftware einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Softwareprojekt haben. Dies soll in der Folge exemplarisch beleuchtet werden.
  • Bischof, Elke, Vorbereitung einer Ausschreibung, Fehlerquellen und Vermeidungsstrategien bei IT-Ausschreibungen, ITRB 2012, 140-143
    Die Vorbereitung einer öffentlichen Ausschreibung ist sowohl für die Ausschreibung selbst als auch für die nach Zuschlag erfolgende Durchführung der Beschaffungsmaßnahme von essentieller Bedeutung. Je komplexer der Ausschreibungsgegenstand ist, wie bspw. die Durchführung eines IT-Projekts, die Beschaffung von IT-Systemen oder Outsourcing, umso bedeutender sind die Vorbereitungsmaßnahmen für den Erfolg und die Qualität des späteren Projekts. Versäumnisse bei der Vorbereitung, die ihrerseits auch Vergaberechtsverstöße darstellen und damit die Ausschreibung selbst gefährden können, rächen sich spätestens im Projektalltag und können u.a. zu erheblich steigenden Kosten und Streitigkeiten der Vertragspartner führen, die es zu vermeiden gilt.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Abwehr von “Shitstorms” auf Social Media-Plattformen, ITRB 2012, 143-144

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 25.05.2012 09:22