Heft 10 / 2011

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 10 vom 01.10.2011, lesen Sie folgende Beiträge:

  • Schneider, Jochen / Bräutigam, Peter, 10 Jahre Bayerischer IT-Rechtstag – Das volle Programm, ITRB 2011, 221

Aktuelle Kurzinformationen

  • Minnerup, Silke, OLG Stuttgart: Keine Notwendigkeit einer Gegenabmahnung, ITRB 2011, 222
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, LG München: Unzulässige Wiedergabe von Zeitungsartikelausschnitten, ITRB 2011, 222
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, Prüfkriterien für Computerspiele, ITRB 2011, 222

Rechtsprechung

  • BGH v. 10.2.2011 - I ZR 164/09, Keine Beweiserleichterung bei anschlussfremdem Double-opt-in, ITRB 2011, 222-224
  • OLG Karlsruhe v. 27.7.2011 - 6 U 18/10, Wirksames Aufspaltungsverbot für Volumenlizenz, ITRB 2011, 224-225
  • Kantonsgericht Zug v. 4.5.2011 - ES 2010 822, Erschöpfung beim Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen – Adobe ./. UsedSoft, ITRB 2011, 225-226
  • LG Köln v. 31.8.2011 - 28 O 362/10, Eingriff in Fernmeldegeheimnis bei Sperre durch Accessprovider, ITRB 2011, 226-227
  • LG Stuttgart v. 28.7.2011 - 17 O 73/11, Haftung einer Domainplattform nach Mitteilung durch Markeninhaber, ITRB 2011, 227-228
  • LAG Berlin-Brandenburg v. 16.2.2011 - 4 Sa 2132/10, Kein Fernmeldegeheimnis für abgespeicherte E-Mails des Arbeitnehmers, ITRB 2011, 228-229

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Hörl, Bernhard / Brandi-Dohrn, Anselm, Neue Entwicklungen im IT-Vertragsrecht, ITRB 2011, 229-231
    Die OEM-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2000 war für die IT-Vertragsrechtler ein Paukenschlag, der mancher vertraglichen Gestaltung den Boden entzog. Die Vertragspraxis hat seither verschiedene Wege beschritten, auf der Grundlage der Hinweise des BGH in der OEM-Entscheidung die Vertriebsmodelle weiter zu entwickeln. Auch der BGH ist nicht untätig geblieben und hat durch jüngste Urteile der Kreativität der Vertragsjuristen neuen Schwung verliehen.
  • Frank, Christian, IT-Projekt – § 651 BGB und kein Ende, ITRB 2011, 231-233
    Im Beitrag wird untersucht, welche Konsequenzen aus scheinbar unvereinbaren BGH-Urteilen zu § 651 BGB für die Gestaltung von IT-Projektverträgen zu ziehen sind.
  • Lapp, Thomas, Mediation im IT-Projekt, ITRB 2011, 233-234
    Projektkrisen gehören im IT-Projekt zum Alltag. Leider sind IT-Projekte in gerichtlichen Verfahren nur sehr eingeschränkt sachgerecht zu behandeln. Das gilt ganz besonders bei agilen Projekten. Mediation als ein auf Kommunikation basierendes Verfahren ist in der Lage, auch schwierige Probleme in IT-Projekten zu lösen.
  • Rinkler, Axel, BGH-Vorlagebeschluss – Lizenz bis zur Erschöpfung, ITRB 2011, 234-236
    Der Bayerische IT-Rechtstag feiert seinen zehnten Geburtstag. Im Bereich des schnelllebigen IT-Rechts erscheint dieser Zeitraum wie eine Ewigkeit. Gleichwohl gibt es Rechtsfragen, die damals wie heute ihrer (abschließenden) Klärung entgegensehen. Dazu gehört die Reichweite der urheberrechtlichen Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Computerprogrammen, besonders mit Blick auf nachfolgende Vervielfältigungen. Damit ist keine rein akademische Frage angesprochen – es geht um das Schicksal eines Geschäftsmodells.
  • Bierekoven, Christiane, Der rechtssichere Webshop, ITRB 2011, 236-237
    Gegenstand dieses Beitrags sind die wesentlichen gesetzgeberischen Neuerungen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs und des Fernabsatzrechts nach dem Inkrafttreten der Änderungen zum 11.6.2010 und zum 4.8.2011.
  • von Sonnleithner, Bernhard, Datenschutz und Social Media, ITRB 2011, 238-239
    Unter den Social Media-Diensten gewinnen insb. die sozialen Netzwerke wie Facebook, Google+, StudiVZ, Xing, LinkedIn und Microblogging-Dienste wie Twitter immer mehr an Bedeutung. Allein Facebook hat inzwischen rund 750 Millionen Mitglieder in der ganzen Welt.
  • Schultze-Melling, Jyn, Public Cloud – quo vadis?, ITRB 2011, 239-240
    Public Clouds sind eine Voraussetzung für eine effiziente Nutzung der Möglichkeiten, die das Cloud Computing bietet. Die derzeitigen datenschutzrechtlichen Strukturen in der EU stellen dabei jedoch Anbieter und Kunden vor erhebliche Schwierigkeiten. Eine Privilegierung der Verarbeitung personenbezogener Daten im geschlossenen System wäre eine denkbare pragmatische Lösung zur dringend notwendigen Flexibilisierung des europäischen Datenschutzesrechts.
  • Kast, Christian R., E-Mobility auf der Überholspur, ITRB 2011, 240-242
    Der Beitrag bietet einen Überblick über die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität in den Jahren 2010 und 2011 anhand der wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen.
  • Härting, Niko, IT-Sicherheit und Berufsrecht, ITRB 2011, 242-243
    Berufsrecht und IT-Sicherheit: Zwei Welten begegnen sich. Seit mehreren Jahrzehnten. Grundfragen sind immer noch ungeklärt. Hensslers Appell an die Anwaltschaft, ein deutlicheres Bewusstsein von der fundamentalen Bedeutung des Anwaltsgeheimnisses zu entwickeln, ist verhallt. Das Cloud Computing lässt neue Diskussionen erwarten.
  • Schneider, Jochen, Datenschutz 2.0, ITRB 2011, 243-245
    Im Zusammenhang mit der Internationalisierung des Datenschutzes bot der IT-Rechtstag schon vor 2009 Gelegenheit, auf die Inkompatibilität mit dem “Internationalen Datenschutz”, aber auch auf die Veraltung des BDSG hinzuweisen. “Datenschutz 2.0” ist als Herausforderung zu verstehen, konkrete Anforderungen an die Neugestaltung des Datenschutzes zu formulieren. Diese Forderungen resultieren aus den grundsätzlichen Defiziten des BDSG, die sich in einer Vielzahl von weiteren Regelungen fortpflanzen – nicht zuletzt durch Verweisungen.
  • Auer-Reinsdorff, Astrid, IT-Compliance, ITRB 2011, 245-246
    Das Ziel, alle relevanten Gesetze, Vorgaben und individuell für das Unternehmen formulierten Grundsätze und Leitlinien einzuhalten, gilt selbstverständlich auch für die IT-geprägten Unternehmensbereiche. Hier geht es um die IT-Sicherheit der Systeme an sich, Datenschutzanforderungen, Schutz von elektronischen Informationen sowie die Vermeidung von organisatorischen Defiziten. Letztere beziehen sich gleichermaßen auf die angemessene Zugangs- und Zugriffskontrolle wie auch auf die Abwehr überzogener Überprüfungen mittels technischer Tools.
  • Heckmann, Dirk, Update on E-Government, ITRB 2011, 246-248
    E-Government hätte der Motor einer Verwaltungsmodernisierung sein können. Das ist in den letzten zehn Jahren kaum gelungen. Diese Rolle kommt nun Open Government zu. Mit dieser netzpolitischen Forderung verbindet sich die Hoffnung auf einen – auch demokratisch – notwendigen verwaltungskulturellen Wandel.

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 06.10.2011 13:46