OLG Dresden v 3.2.2026 - 4 U 193/25 u.a.
Business-Tools und der Datenschutz: Meta Konzern zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt
Der Meta-Konzern muss wegen der Verwendung des sog. Business-Tools, mit dem auf Internetseiten von Unternehmen personenbezogene Daten der Webseitennutzer gesammelt werden, Internetnutzern immateriellem Schadensersatz zahlen. Zudem wurde Meta zur Unterlassung der Weiterverarbeitung hiermit gewonnener personenbezogener Daten an Nutzer des sozialen Netzwerks "Instagram" verurteilt.
Der Sachverhalt:
Die vier vorliegenden Parallelverfahren (4 U 193/25, 4 U 292/25, 4 U 293/25 und 4 U 296/25) befassen sich mit Klagen von Internetnutzern hinsichtlich der Verwendung sog. "Business-Tools" durch den beklagten Meta-Konzern. Die Kläger verlangen Zahlung von immateriellem Schadensersatz sowie Unterlassung der Weiterverarbeitung hiermit gewonnener personenbezogener Daten an Nutzer des sozialen Netzwerks "Instagram".
"Business-Tools" stellen Programmschnittstellen dar, die die Beklagte Unternehmen zur Installation auf deren Webseiten anbietet. Sie dienen dazu, personenbezogene Daten der Webseitennutzer zu sammeln, die die Unternehmen dann mit der Beklagten teilen.
Das OLG gab der Klage statt. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Urteile sind rechtskräftig.
Die Gründe:
Es fehlt vorliegend an der zu einer Datenverarbeitung erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer. Die Beklagte kann sich hierfür auch nicht auf einen der nach der DSGVO möglichen Rechtfertigungsgründe berufen.
Durch eine Verarbeitung personenbezogener Daten wie hier entsteht ein Kontrollverlust, der bei betroffenen Nutzern ein Gefühl der umfassenden Überwachung hervorrufen kann. Dies rechtfertigt es, einen immateriellen Schadensersatz auf der Grundlage von Art. 82 DSGVO auch dann zuzusprechen, wenn der einzelne Nutzer hierdurch keine psychische Beeinträchtigung erlitten hat. Nicht erforderlich ist es hierfür, dass der Nutzer nachweist, Webseiten besucht zu haben, die seine personenbezogenen Daten mit Hilfe dieser Business Tools an den Meta-Konzern weiterleiten.
Mehr zum Thema:
Rechtsprechung:
Kriterien zur Bemessung immateriellen Schadens
LG Leipzig vom 04.07.2025 - 05 O 2351/23
Carlo Piltz / Alexander Weiss, CR 2025, 587
CR0082984
Kurzbeitrag
LG Berlin: Schadensersatzverpflichtung für Meta
Jan Pfeiffer, CR 2025, R59
CR0078864
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