Aktuell in der CR

Das Prinzip der Nutzerzentriertheit des Data Act – ein gravierender Strukturfehler (Funk, 2023,421)

Nicht-personenbezogene Daten fallen bislang grundsätzlich in die Public Domain. Nutzer von vernetzten Produkten rücken nach der Konzeption des Data Act nunmehr in das Zentrum der Datenökonomie, indem ihnen nicht-personenbezogene Daten in eigentumsähnlicher Weise zugeordnet werden. Diese Konzeption orientiert sich an dem Rechtsregime für personenbezogene Daten, ohne dass hierfür eine Vergleichbarkeit oder andere rechtliche Begründung ersichtlich wäre. Die Folge ist ein wesentlicher Eingriff in die Rechte der anderen Markteilnehmer sowie eine schwerwiegende Behinderung der Entwicklung der Datenökonomie, deren Optimierung eigentlich eines der Hauptziele des Data Act ist.

Untersuchung und Bewertung der zentralen Rolle des Nutzers in der Datenökonomie nach der Konzeption des Data Act

INHALTSVERZEICHNIS:

I. Einleitung

1. Ziele

2. Vertragsrechtlicher Ansatz

II. Personenbezug von Daten aus vernetzten Produkten

III. Definition und Rechte des Nutzers

1. Definition des Nutzers

2. Rechte des Nutzers

IV. Fehlende Rechtfertigung der Nutzerzentriertheit des DA-E

1. Schutz personenbezogener Daten

2. Versuche der Begründung der Nutzerzentriertheit des DA-E

3. Rechtfertigungsansätze für die Einschränkung der Rechte der anderen Marktteilnehmer

a) Verbraucherschutz

b) Eigentumsähnliche Ausschließlichkeitsrechte

c) Kein finanzieller Entschädigungsbedarf

d) Kein schützenswertes Interesse des Nutzers

e) Ausnahmen

V. Wirtschaftliche Folgen der Nutzerzentriertheit des DA-E für die Datenökonomie

1. Digitale Ökosysteme

2. Preiserhöhende Faktoren für datenbezogene Produkte

3. Zweckbindungsgrundsatz

4. Koppelungsverbot

5. Konzeptions- und Herstellungsvorgaben

VI. Fazit

 


Lesprobe:
 

"I. Einleitung

1

Dass „Daten das neue Öl“ seien 1 , ist seit beinahe zwei Jahrzehnten ein Gemeinplatz. Gleichwohl entfaltet sich die Datenökonomie trotz exponentiell wachsender Datenmengen seit Jahren nicht in der gewünschten Weise. Im Jahr 2018 wurden weltweit schon 33 Zettabyte an Daten produziert, für das Jahr 2025 wird eine Datenmenge von 175 Zettabyte geschätzt 2 . Jedoch stellte sich in der durch die Europäische Kommission im Jahr 2017 gestarteten Konsultation zu ihrer Datenstrategie heraus, dass trotz des von ihr veröffentlichten Leitfadens für die gemeinsame Nutzung von Daten des Privatsektors 3 75 % der insoweit konsultierten Unternehmen Schwierigkeiten beim Zugang zu für sie erforderliche Daten anderer Unternehmen bestätigten. 4

2

Dies hat den europäischen Gesetzgeber dazu veranlasst, eine europäische Datenstrategie zu entwerfen 5 und verschiedene die Datenökonomie regelnde Rechtsakte auf den Weg zu bringen, beispielsweise den Digital Markets Act, den Digital Services Act, den Data Governance Act und nunmehr den Entwurf des Data Act (kurz allgemein „DA-E“) 6 .

3

In der Mitteilung der Europäischen Kommission zur europäischen Datenstrategie vom 19.2.2020 war noch ein Rechtsakt über Daten geplant, der sektorspezifisch sein und Datenzugang nur bei Vorliegen besonderer Umstände verbindlich vorschreiben sollte, vor allem wenn in einem Sektor ein Marktversagen zu besorgen wäre und das Wettbewerbsrecht allein nicht ausreichte 7 . Von diesem behutsamen Ansatz hat sich die Europäische Kommission im Verlauf der Vorbereitung des DA-E verabschiedet, indem …"

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.07.2023 22:10

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