Aktuell im ITRB

Green IT – Aktuelle Vorgaben für Energieeffizienz und Energieeinsparungen in IT-Abteilungen und Rechenzentren (Lietz/Schlüpmann, ITRB 2023, 159)

Der Branche der IKT-Anbieter und -Kunden ist der Begriff Green IT nicht neu. Im juristischen Bereich hat er allerdings noch nicht allzu viel Niederschlag gefunden. Da mittlerweile aber bei vielen Unternehmen Klimaschutz vermehrt auf der Agenda steht, stellt sich die Frage, welche rechtlichen Vorgaben es hinsichtlich „grüner IT“ aktuell gibt und was zukünftig auf Unternehmen zukommen kann.


1. Ausgangssituation

2. Produktion

3. Betrieb

4. Entsorgung

5. Fazit und Ausblick


1. Ausgangssituation

Green IT ist schon seit vielen Jahren ein feststehender Begriff. Bereits im Jahr 2008 wurde bspw. auf der Cebit in Hannover eine ganze Messehalle diesem Thema gewidmet. Dennoch gibt es keine rechtlich feststehende Definition.

Unter Green IT versteht man aber oftmals den „Ansatz, die Produktion, Entsorgung und Nutzung von Informationstechnologie über deren gesamten Lebenszyklus hinweg umwelt‑, ressourcen- und kosteneffizient zu gestalten, wobei auch der strategische Einsatz von IKT-Systemen in allen Geschäftsbereichen eine bedeutende ökologische und ökonomische Rolle spielen sollte.“

Obwohl es aktuell keine generelle Pflicht zur Ressourcenschonung oder Energieeffizienz bei IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) gibt, können sich entlang der Produktlebenszeit etliche Pflichten ergeben. Themenkreise, die wir nachfolgend am Produktlebenszyklus entlang kurz darstellen werden, sind die Produktion von Hardware, der Betrieb von Hardware und Software und die umweltfreundliche Entsorgung von Hardware.

2. Produktion

Für Industrieunternehmen besteht mittlerweile eine ganze Reihe von Regelungen, die entweder die Schonung von Ressourcen oder den reduzierten/effizienten Energieeinsatz bzw. den Betrieb mit Grünstrom vorsehen.

Für produzierende Unternehmen, deren Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht genehmigt sind, gilt bereits die Pflicht (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.05.2023 14:45
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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