EU-Parlament: Neue Regeln zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers in der EU

Das EU-Parlament hat am 20.4.2023 die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers, zur Verhinderung von Geldwäsche sowie gemeinsame Regeln für Aufsicht und Kundenschutz gebilligt.

Die ersten EU-Regelungen zur Rückverfolgung von Transfers von Kryptowerten wie Bitcoins und "E-Geld-Token" sollen gewährleiste, dass Transfers von Kryptowerten, wie jede andere Finanztransaktion auch, stets zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können. Die sog. "Travel Rule" (Reiseregel), die es im traditionellen Finanzwesen bereits gibt, wird in Zukunft auch für Überweisungen von Kryptowerten gelten. Diese Regel verlangt von Zahlungsdienstleistern, die Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger während der gesamten Zahlungskette zu gewährleisten.

Die Vorschriften sollen auch Transaktionen über 1.000 € von sog. nicht betreuten Geldbörsen ("unhosted wallets") abdecken, wenn diese mit betreuten Geldbörsen ("hosted wallets") interagieren, die von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen verwaltet werden. Die Regeln gelten nicht für Kryptowertetransfers von Person zu Person, die ohne einen Anbieter erfolgen, oder zwischen Anbietern, die im eigenen Namen handeln. "Unhosted Wallet" ist eine Software oder Hardware, die das Halten, Speichern und Übertragen von Kryptowerten ermöglicht und nicht von einer dritten Partei, wie einem Finanzinstitut oder einem Kreditdienstleister, gehostet wird.

Weiterhin billigte das Parlament gemeinsame Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte, einschließlich Kryptowährungen (Verordnung über Märkte für Kryptowerte, MiCA). MiCA wird Kryptowerte abdecken, die nicht unter die bestehenden Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen. Die wichtigsten Bestimmungen für Emittenten und Händler von Kryptowerten betreffen Transparenz, Aufdeckung, Genehmigung und Überwachung von Transaktionen. Die Verbraucher sollen besser über die mit ihren Geschäften verbundenen Risiken, Kosten und Gebühren informiert werden. Darüber hinaus wird der neue Rechtsrahmen die Marktintegrität und Finanzstabilität durch die Regulierung öffentlicher Angebote von Kryptowerten unterstützen.

Schließlich enthält der vereinbarte Text Maßnahmen gegen Marktmanipulation und zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten. Um Geldwäscherisiken entgegenzuwirken, sollte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein öffentliches Register für nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einrichten, die ohne Genehmigung in der EU tätig sind. Um den hohen CO2-Fußabdruck von Kryptowährungen zu verringern, werden wichtige Dienstleister zudem ihren Energieverbrauch offenlegen müssen.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 24.04.2023 11:13
Quelle: EU-Parlament PM vom 20.4.2023

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