Einladung zur TK-Lunchtime@DGRI

Interoperabilität und Gatekeeper – kommt mit dem DMA die neue Zusammenschaltungs regulierung?

An alle DGRI-Mitglieder und Interessierte:

Die deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) lädt ein zur TK-Lunchtime@DGRI Veranstaltung mit RA Dr. Sebastian Louven zu dem Thema:

Interoperabilität und Gatekeeper – kommt mit dem DMA die neue Zusammenschaltungsregulierung?

 

Die Veranstaltung findet online statt via Microsoft Teams am

Dienstag, den 31. Januar 2023 von 12:00 bis 12:45 Uhr.

In der Mittagspause bieten wir Ihnen mit diesem Format die Möglichkeit, sich zu aktuellen TK-rechtlichen Themen auf den aktuellen Stand zu bringen.

Den Zugangs-Link zur Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldung. Bitte melden Sie sich möglichst bis zum 28.1.2023 per E-Mail an kontakt@dgri.de an.

Herzlich willkommen sind DGRI-Mitglieder sowie an TK-Themen Interessierte. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zum Thema:
Können wir perspektivisch eine WhatApp-Nachricht zu einem Telegram-Nutzer schicken? Die ist derzeit nicht möglich, weil diese Messengerdienste nicht interoperabel sind. In Bereich der klassischen Telekommunikation ist Interoperabilität zwingend. Von einem Telekom-Anschluss kann man einen Vodafone-Kunden erreichen. Die Interoperabilität und der Umgang mit möglichen Gatekeepern, also besonders großen Anbietern, sind aktuelle Herausforderungen im digitalen Umfeld.

Mit der Einführung eines neuen Zusammenschaltungs-Regimes durch Art. 7 Digital Markets Act (DMA) kommt es zu neuen Anforderungen gerade für Anbieter von Kommunikationsdiensten, insbesondere hinsichtlich der Interoperabilität mit Lösungen anderer Anbieter, der Unterstützung offener Standards und der Vorlagepflicht eines Referenzangebots für eine Zusammenschaltung. Wie wird diese neue Regulierung umgesetzt und welche Auswirkungen kann sie haben? Wie steht sie zur Interoperabilität auf der Grundlage der telekommunikationsrechtlichen Regulierung aus dem EECC?
 
Zum Referenten:
Dr. Sebastian Louven ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Seine Tätigkeitsbereiche liegen im Kartellrecht und Telekommunikationsrecht. Er berät Telekommunikationsunternehmen und andere innovative Dienstleister an der Schnittstelle zwischen Technologie, Wettbewerb und Recht.

Neben seiner Beratung forscht und veröffentlicht er vor allem zu kartellrechtlichen Themen der Informationsgesellschaft, zum Zugang zu Daten und der telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung. An der Freien Universität Berlin lehrt er European Telecommunication Law. Er ist Secretary General der IFCLA (International Federation of Computer Law Associations).


Deutsche Gesellschaft für Recht
und Informatik e.V.
 
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www.dgri.de
 
Geschäftsstelle:
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Konrad-Zuse-Straße 41
60438 Frankfurt am Main
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.01.2023 13:33

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