Aktuell im ITRB

Anwaltliche Beratung in Hyperscaler-Mandaten (Hörl, ITRB 2021, 142)

Hyperscaler sind die marktführenden Anbieter von Cloudleistungen, die bei Bedarf besonders dynamisch skaliert, also an stark schwankende Nachfragemengen angepasst werden können. Thesenhaft werden Besonderheiten dargestellt, die die anwaltliche Beratung von Cloudkunden bei Verträgen mit Hyperscalern prägen.

1. Hyperscaler – Clouddienste – Vertragsmuster

2. Datenschutz und IT-Sicherheit

3. Rechtswahl

4. Vertragssprache

5. Fazit: Risikotransparenz statt Risikoverlagerung


1. Hyperscaler – Clouddienste – Vertragsmuster

Als Hyperscaler werden die großen marktführenden Anbieter von Cloudleistungen bezeichnet. Im Kern gehören dazu Microsoft (mit der Microsoft Azure Cloud), Google und Amazon Web Services (AWS). Zuweilen werden auch Cisco, Alibaba und ähnliche Technologiegiganten dazu gezählt. Der Begriff Hyperscaler soll die Fähigkeit der Anbieter umschreiben, ihre Cloudleistungen bei Bedarf besonders dynamisch skalieren zu können, also Kapazitäten an stark schwankende Nachfragemengen anzupassen.

Clouddienste basieren auf räumlich verteilten IT-Infrastrukturen, die via Internet an die eigene IT des Cloudkunden angebunden sind. Bei Clouddiensten ist der Ort der Datenverarbeitung und -speicherung nicht genau auf einzelne Rechner oder Datenspeicher lokalisierbar. Stattdessen bieten Hyperscaler an, für die einzelnen Clouddienste Weltregionen auszuwählen, etwa Amerika, EMEA/EU oder Asien, teilweise auch einzelne Länder oder Ländercluster, in denen die genutzte Cloudinfrastruktur steht und die Daten gespeichert werden.

Hyperscaler stellen ihre Vertragsmuster online zur Verfügung. Die Hyperscaler-Verträge sind dabei genauso standardisiert wie die Cloudleistungen, für die sie gelten sollen. Der Vertragsschluss erfolgt online, Cloud-Basisleistungen sind schon Sekunden später nutzbar. Für kundenindividuelle Anpassungen an den Vertragsformularen allerdings gibt es keine Prozesse. Deshalb sind die Cloudverträge der Hyperscaler im Grunde nicht verhandelbar. Die Cloudvertragsmuster enthalten außerdem weitgehende Rechte der Hyperscaler, ihre Leistungen fast beliebig zu ändern und zu kündigen.

2. Datenschutz und IT-Sicherheit

Datenschutz und IT-Sicherheit spielen für Cloudkunden (...)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.05.2021 16:51
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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