Aktuell im ITRB

Plattform-Tools bei IT-Projekten (Schneider, ITRB 2020, 194)

Vor allem bei agiler Projektmethodik setzen die Mitarbeiter der Vertragspartner Plattformen und Tools für die umfangreiche Kommunikation und Zusammenarbeit bei Gewinnung der Tickets mit Anforderungen, ebenso Cases, Epics und Stories, je nach Ausprägung der angewandten Methode, ein. Vertragliche Vereinbarungen insb. zu Scrum sind verpönt und gelten als kontraproduktiv. Ein Minimum an Regelungen ist jedoch sinnvoll ist und sollte sich neben dem Thema Vergütung mit der Handhabung der Plattform und deren Inhalten im Projektverlauf befassen. Der Beitrag will zeigen, welche Problemstellungen in Vereinbarungen im Neben- und Gegeneinander von Rechten vor allem in den Bereichen Leistung, Datenschutz, Urheber- und Arbeitsrecht behandelt werden sollten.


1. Ausgangssituation

2. Regelungsbereiche

a) Datenbank

b) Datenschutz

c) Geheimhaltung

d) Schöpfung und gemeinsames Urheberrecht?

e) Mitarbeiterüberwachung

3. Beratung, Vertragshinweise
 

1. Ausgangssituation

Es ist üblich, bei IT-Projekten eine Reihe von Einzelheiten zur Vorgehensweise und Ausführung vertraglich bzw. als Anlage zum Vertrag festzuhalten. Das gilt auch vor Vorleistungen des Auftragnehmers und Mitwirkung des Auftraggebers, etwa Lastenheft, Cases/Stories und Testsystem. Allerdings ist festzustellen, dass bei agiler Projektmethodik die Vereinbarungen eher schmalspurig ausfallen, ebenso die Vorarbeiten (also kein Lastenheft), was Legitimität im agilen Manifest findet. Manchmal erscheint die Vertragsgestaltung, etwa im Hinblick auf einen Festpreis, der agilen Idee geradezu zuwider zu laufen, wobei oft die Umsetzung der agilen Projektmethodik eher rudimentär erfolgt oder gar nicht im Fokus steht.

Darum soll es hier nicht unmittelbar gehen, sondern um eine Folge der agilen Vorgehensweise: Wie bei Support- und Pflegeverträgen werden bei der Zusammenarbeit der Parteien sog. Kooperationsplattformen und Ticketsysteme als Entwicklungstool oder Software Development Tool eingesetzt, sowie Software zur Vorgangs- und Projektplanung und -verfolgung. Bei agilem Vorgehen ist z.B. die Ticketverwaltung ein zentraler Aspekt.

Die Handhabung der Plattform im Rahmen der Kooperation von Auftraggeber und Auftragnehmer ist oft nicht Gegenstand von expliziten Vereinbarungen, weil der eigentliche Leistungsvertrag insofern nur am Rande betroffen ist. Dieser ist ohnehin laut agilem Manifest von geringer Bedeutung oder sogar verzichtbar. 7 Umso mehr geht es um die vertragliche Regelung des Werkzeugs und dessen Handhabung einschließlich der Ergebnisse in Form von Daten und Software.

Dabei stellt sich eine Reihe von grundsätzlichen datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Fragen (von arbeitsrechtlichen ganz zu schweigen). Diese Fragen hängen z.T. zusammen (...)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.08.2020 11:02
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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