Aktuell im ITRB

Vergaberecht in der Corona-Krise - Überblick zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf das Vergaberecht (Bischof, ITRB 2020, 111)

Die gegenwärtige Corona-Krise berührt sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens in noch nie dagewesener Art und Weise. Dies gilt selbstverständlich auch für die Beschaffungen der öffentlichen Hand. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über Auswirkungen der Krise auf laufende und geplante Vergabeverfahren, bestehende Verfahrenserleichterungen bzw. -beschleunigungen sowie auf bereits bestehende Verträge.

I. Ausgangslage

1. Geltendes Vergaberecht

2. Übersicht der Mitteilungen, (Rund-)Schreiben und Erlasse

II. Planung und Durchführung von Vergabeverfahren

1. Verfahrensart und Gestaltung

a) Oberschwellenvergabe

b) Unterschwellenvergabe

2. Vertragsänderungen (§ 132 GWB, § 47 UVgO)

III. Problemstellungen bei laufenden Vergabeverfahren

1. Fristen für Teilnahmeanträge und Angebote, Zuschlags- und Bindefristen, Ausführungsfristen

2. Öffnung von Teilnahmeanträgen/Angeboten

3. Präsentationstermine und Verhandlungsgespräche

4. Anpassung der Vergabeunterlagen

5. Aufhebung des Vergabeverfahrens

IV. Etwaige Auswirkungen auf bereits bestehende Verträge

V. Ausblick


I. Ausgangslage

1. Geltendes Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber haben ihre Beschaffungsmaßnahmen grds. auch in Krisenzeiten innerhalb des bestehenden Vergaberechtsregimes durchzuführen, also bei Vergabe von IT-Leistungen bei Überschreitung der Schwellenwerte gemäß GWB und VgV (bzw. SektVO und VsVgV in deren Anwendungsbereich) und bei Unterschreitung der Schwellenwerte in aller Regel nach UVgO.

Auch in diesem Rahmen kann der öffentliche Auftraggeber – zumindest in gewissem Ausmaß – Krisenanforderungen gerecht werden, allerdings durchaus mit entsprechendem Aufwand zur Begründung in der Vergabedokumentation.

Vor diesem Hintergrund sind die Verfahrenserleichterungen, die sich aus diversen Schreiben, Mitteilungen und Bekanntmachungen auf unterschiedlichsten Ebenen ergeben, für die Praxis sehr zu begrüßen. Dies vereinfacht die tägliche Arbeit und beschleunigt die Vergabe erheblich.

2. Übersicht der Mitteilungen, (Rund-)Schreiben und Erlasse
Folgende Dokumente beschäftigen sich derzeit mit den Auswirkungen der Corona-Krise:

  • Rundschreiben des BMWI v. 19.3.2020 zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
  • Schreiben des BMWI v. 27.3.2020
  • Mitteilung der Europäischen Kommission v. 1.4.2020: Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation
  • Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung v. 24.3.2020 zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)
  • Rundschreiben v. 20.3.2020: Änderungen des Hamburgischen Vergaberechts
  • Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres v. 19.3.2020: Hinweise zu den kommunalen Entscheidungsprozessen, Direktaufträgen und Liquiditätskrediten im Zusammenhang mit COVID-19
  • Gemeinsamer Runderlass des Landes Nordrhein-Westfalen v. 27.3.2020
  • Rundschreiben des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau v. 20.3.2020: Vergaberechtliche Erleichterungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 zur Beschleunigung von Beschaffungen
  • Rundschreiben des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft v. 19.3.2020 mit Hinweisen zur Durchführung öffentlicher Aufträge im Zuge der Corona-Krise

Nachfolgend werden die wesentlichen Verfahrenserleichterungen im Überblick (Teil II) sowie etwaige Auswirkungen auf bestehende Verträge (Teil III) beschrieben.

Vorangestellt seien folgende grundsätzlichen Aussagen in den Leitlinien der EU-Kommission, die auf bemerkenswert Weise darstellen, wie flexibel ...


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.05.2020 11:20
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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