Update Coronakrise: Welche Auswirkungen hat COVID-19 auf Verträge, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Vereine und den Ablauf von Zivilprozessen?

Die Folgen der Corona-Pandemie werden Verbraucher, Unternehmer, Selbständige und Freiberufler oder Angestellte sowie die Justiz noch lange begleiten. Zahlreiche Fragen und Probleme führen zu einem erhöhten Beratungsbedarf im Reise-, Miet-, Wohnungseigentums-, Arbeits- und Vereinsrecht und werden eine Welle an Verfahren vor den Gerichten mit sich bringen.

Aus diesem Anlass hat die MDR in einem Corona-Themenheft zahlreiche Beiträge zu zivil- und zivilverfahrensrechten Praxisproblemen zusammenstellt:

  • Die Beeinträchtigungen des öffentlichen und privaten Lebens durch die Corona-Pandemie haben auch den Ablauf von Zivilprozessen erheblich erschwert. Prof. Reinhard Greger geht davon aus, dass die in der Krise auftretenden Verwerfungen im privaten und geschäftlichen Bereich eine Unmenge von Konflikten auslösen und auf die Justiz zukommen werden. Insofern empfiehlt der Autor den Gerichten, keine Rückstände zu bilden und weist auf die zahlreichen Möglichkeiten hin, Zivilprozesse auch unter den gegenwärtigen Umständen fortzuführen.
  • Im Vertragsrecht rücken – neben den besonderen Vorschriften für einzelne besonders betroffene Vertragsarten – die im Allgemeinen Schuldrecht normierten Regeln über die Leistungsstörungen in den Fokus. Dabei spielt in Zeiten der Corona-Pandemie – nach Einschätzung von Dr. Klaus Bacher –der Begriff der „höheren Gewalt“ für die Unmöglichkeit der Leistung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage eine entscheidende Rolle.
  • Von dem Corona-Virus und den Eindämmungsmaßnahmen sind sicherlich die Arbeitsverhältnisse am stärksten betroffen. Prof. Michael Fuhlrott erläutert, welche Anpassungen das Arbeitsrecht auf die besondere Situation erfahren hat.
  • Eine erhebliche Herausforderung bedeutet die COVID-19-Krise aber auch für das Reiserecht und erfordert eine Stellungnahme zu zahlreichen neuen Problemen. Prof. Klaus Tonner gibt eine Orientierung sowohl für das Pauschal- als auch das Individualreiserecht.
  • Während die Wirtschaft unter dem erzwungenen Verzicht der Bürger auf Konsum leidet, können dieselben Menschen nicht darauf verzichten, unter einem Dach zu leben. Prof. Markus Artz und seine Mitautoren Dr. Jonas Brinkmann und Dennis Pielsticker gehen auf Fragen zur Zahlungspflicht und Zahlungsverzug ein und zeigen auf, welche anderen Probleme im Bereich der Wohnraummiete zu erwarten sind.
  • Der Gesetzgeber hat aber auch bei den Wohnungseigentümern dringenden Handlungsbedarf gesehen und neue Regelungen geschaffen. Dr. Johannes Hogenschurz stellt die neue Rechtslage sowie ausgewählte Fragen der Verwaltung vor.
  • Zu den Kontaktverboten und Ausgangsbeschränkungen, die zur Bekämpfung der hohen Infektionsdynamik der Corona-Pandemie erlassen worden sind, gehört auch ein Verbot von Vereinstreffen. Dr. Hans Reinhold Horst zeigt auf, auf welchem Wege Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen zur Aufrechterhalten der Vereinsfähigkeit durchgeführt werden können.

Mehr zum Thema:

Alle vollständigen Beiträge finden Sie im Corona-Themenheft der MDR (Heft 9/2020). Die Ausgabe erscheint im Print am 1.5.2020, ist aber jetzt schon online und frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Probeabo oder Datenbanktests.

Außerdem: Nutzen Sie auch unsere große Corona-Themenseite mit aktuellen Informationen, vertiefenden Beiträgen und Arbeitshilfen.

Unsere Autoren:

Prof. Dr. Markus Artz ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Bielefeld.

Dr. Klaus Bacher ist Richter am BGH und dort stellvertretender Vorsitzender des X. Zivilsenats.

Dr. Jonas Brinkmann ist Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Markus Artz an der Universität Bielefeld.

Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner bei FHM Rechtsanwälte und Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg.

Prof. Dr. Reinhard Greger ist Richter am BGH a.D., Univ.-Prof. i.R., vormals Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Dr. Johannes Hogenschurz ist Vorsitzender Richter am LG Köln und Dozent in der Deutschen Richterakademie.

Dr. Hans Reinold Horst ist Rechtsanwalt und Vorsitzender von Haus & Grund Niedersachen und Solingen.

Dennis Pielsticker ist Rechtsreferendar am LG Bielefeld und Wiss. Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Markus Artz an der Universität Bielefeld.

Prof. Dr. Klaus Tonner war bis 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Europäisches Recht an der Universität Rostock und ist Richter im Nebenamt am OLG Rostock.

 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.04.2020 15:48
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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