Aktuell im ITRB

Urheberrechtswidriger Handel mit "gebrauchten" E-Books - Hintergrund und Folgen von EuGH, Urt. v. 19.12.2019 - C-263/18 (Söbbing, ITRB 2020, 67)

E-Books dürfen nicht "gebraucht" weiterverkauft werden, so der EuGH mit Urt. v. 19.12.2019 - C-263/18. Die Überlassung eines E-Books an die Öffentlichkeit zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen fällt unter den Begriff der "öffentlichen Wiedergabe" und ist insb. eine "Zugänglichmachung der Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind" i.S.v. Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG. Der Beitrag schildert den Hintergrund der Entscheidung und ordnet sie ein.

1. Hintergrund

2. Rechtliche Würdigung

3. Einordnung


1. Hintergrund

Als E‑Books werden Bücher in elektronischer Form bezeichnet, die auf E‑Book-Readern (z.B. Kindle) oder mit spezieller Software auf PCs, Tablet-Computern oder Smartphones gelesen werden können. Anders als gedruckte Bücher dürfen gelesene E‑Books nach der Entscheidung des EuGHs nun nicht weiterverkauft werden.

Hintergrund der Entscheidung war das Geschäftsmodell des niederländischen Unternehmens Tom Kabinet, das seit etwa fünf Jahren einen Onlinemarktplatz für „gebrauchte“ E‑Books betreibt. Kunden, die hier ein Buch gekauft haben, wird angeboten, es nach der Lektüre an das Unternehmen zurück zu verkaufen und das eigene Exemplar zu löschen. Im Gegenzug erhalten sie eine Gutschrift. Die niederländischen Verlegerverbände NUV und GAU hatten sich dagegen gewehrt und geklagt. Die Rechtbank Amsterdam als erste Instanz wies ihren Antrag aber zurück, weil ein Verstoß gegen das Urheberrecht dem ersten Anschein nach nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Vor dem Berufungsgericht Amsterdam legten NUV und GAU Rechtsmittel ein, die es Tom Kabinet untersagten, einen Onlinedienst bereitzustellen, der den Verkauf rechtswidrig heruntergeladener E‑Books ermöglicht.

Tom Kabinet änderte im Juni 2015 die bis dahin angebotene Leistung: er ersetzte sie durch „Toms Leesclub“ und trat nun als E‑Book-Händler auf. Zeitweise konnten die über den Leseclub verfügbaren E‑Books zu einem Preis von 1,75 € pro Buch gekauft werden.

Daraufhin klagten NUV und GAU vor der Rechtbank Den Haag und beantragten, dem Unternehmen die Verletzung von Urheberrechten durch Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von E‑Books unter Androhung eines Zwangsgelds zu untersagen. Sie vertraten die Ansicht, dass Tom Kabinet E‑Books unbefugt öffentlich wiedergab. Das Haager Gericht begründete im Juni 2017 seine Entscheidung damit, dass ...
 


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.02.2020 11:12
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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