AKEUR
NIS-2 ist da – ist Deutschland jetzt sicher?
Zu diesem Thema lädt der Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V. am Mittwoch, 7.10.2026 von 18:00 Uhr - 20:00 Uhr herzlich zu folgender Veranstaltung ein ins Hotel Pullman (Helenenstr. 14, 50667 Köln) bzw. zur Online-Teilnahme:
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Inhalte: |
Am 6. Dezember 2025, also vor mehr als einem halben Jahr, sind die neuen Regelungen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Kraft getreten. Ist Deutschland damit nun auf dem aktuellen Stand im Bereich Cybersicherheit? Cyberangriffe sind weiterhin an der Tagesordnung und auch vor Attacken auf kritische Infrastruktur ist Deutschland nicht gefeit, siehe den Anschlag auf eine Stromversorgungsleitung in Berlin im Januar 2026, der tausende Berliner tagelang ohne Strom ließ. Was macht die EU, was macht Deutschland, und was haben beide langfristig geplant, um den anhaltenden Herausforderungen zu begegnen? Sind neue Gesetzesvorhaben in Aussicht? Welche praktisch relevanten Initiativen gibt es, um die Cybersicherheit in Deutschland und in Europa zu stärken? Der Vortrag skizziert den aktuellen Stand der Gesetzgebung im Bereich Cybersicherheit und der Sicherheit kritischer Infrastruktur auf EU-Ebene und in Deutschland, analysiert die aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung, wie z.B. den Vorschlag für ein neues Cybersicherheitspaket der Europäischen Union, und erläutert die Einbettung der Bemühungen auf europäischer Ebene in den Kontext der „Digitalen Dekade“. Daneben wir die gesetzgeberische Theorie anhand europäischer und deutscher Praxisbeispiele veranschaulicht. |
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Referenten: |
Florian Achnitz ist Rechtsanwalt und Senior Associate bei Clyde & Co in Düsseldorf. Er berät national und international operierende Unternehmen zu allen Belangen des Informationstechnologierechts, insbesondere zum IT-Vertragsrecht, künstlicher Intelligenz und IT-Sicherheit, und besitzt besondere Erfahrung in der Beratung groß angelegter IT-Projekte in verschiedensten Branchen. Neben der Beratung über den gesamten Lifecycle von IT-Projekten liegt sein Fokus zudem auf IT-Regulatorik, insbesondere in der Finanz- und Versicherungsbranche. Florian Achnitz berät Mandanten daneben in diversen an das IT-Recht angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Telekommunikationsrecht, dem Recht des geistigen Eigentums sowie dem Daten- und Datenschutzrecht. Franziskus Horn ist Rechtsreferendar in der Wahlstation bei Clyde & Co in Düsseldorf und Doktorand an der Universität Leipzig. |
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Anmeldung & weitere Infos unter: https://www.akeur.de Es werden Fortbildungsbescheinigungen nach §15 FAO ausgestellt. Wir würden uns freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen Wiegand Liesegang, 1. Vorsitzender Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V. |




