Datengesetzbuch für Bürokratieabbau im Datenrecht: NKR für klarere Regeln und einen besseren Zugang zu Daten

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) sieht grundlegende Bündelungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten im deutschen Datenrecht - also den Rechtsrahmen für maschinenlesbar codierte Informationen. Damit sind insbesondere die Vorgaben des Datenschutzes und der Datenwirtschaft gemeint. In einem am 20.7.2026 veröffentlichten Gutachten im Auftrag des NKR wird empfohlen, datenrechtliche Vorgaben stärker zu bündeln, Bürokratie abzubauen und den Vollzug deutlich praxistauglicher zu gestalten. Ziel ist es, den Zugang zu und die Nutzung von Daten zu erleichtern, ohne hohe Datenschutzstandards infrage zu stellen.

Der Grund für die Erstellung des Gutachtens ist die in den vergangenen Jahren stark gewachsene Komplexität des Datenrechts. Zahlreiche europäische Vorgaben wurden einzeln in nationales Recht überführt. Für Unternehmen, Startups, Vereine und Behörden führt das häufig zu unklaren Zuständigkeiten, parallelen Meldepflichten und hohem Abstimmungsaufwand. Der NKR sieht darin zunehmend ein Innovations- und Wettbewerbshemmnis.

Das Gutachten, das von Prof. Dr. Hennemann (Universität Freiburg), Prof. Dr. Roth-Isigkeit (Universität Speyer) und Prof. Dr. Dr. h.c. Wendehorst (Universität Wien) erarbeitet wurde, empfiehlt deshalb, die bislang zersplitterten datenrechtlichen Regelungen langfristig in einem modular aufgebauten Datengesetzbuch zusammenzuführen. Es konzentriert sich auf die Spielräume, die die europäischen Vorgaben Deutschland lassen. Ergänzend fordert der NKR eine systematische Überprüfung des bestehenden Rechts auf übermäßige Bürokratie, redundante Pflichten und widersprüchliche Vorgaben.

Begleitend zur rechtswissenschaftlichen Analyse hat das Zentrum für Legistik beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) Interviews mit Unternehmen und öffentlichen Stellen durchgeführt, um konkrete Probleme aus der Praxis sichtbar zu machen. Dabei zeigte sich u.a., dass identische Informationen teilweise mehrfach an unterschiedliche Behörden gemeldet werden müssen und kleine Unternehmen häufig an der Komplexität der Vorgaben scheitern. Gleichzeitig wurden erhebliche Vereinfachungspotenziale identifiziert - etwa durch Standardisierung, digitale Verfahren und die stärkere Nachnutzung bereits vorhandener Daten.

Hintergrund:

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wurde im Jahr 2006 eingerichtet und besteht aus zehn ehrenamtlichen Mitgliedern. Das Gremium ist organisatorisch beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) angesiedelt. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein gesetzlich verankertes, unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung berät. Er setzt sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung ein. Der NKR überprüft, welche Kosten neue Gesetze verursachen, ob praxistauglichere Alternativen bestehen und wie eine gute digitale Ausführung erreicht werden kann. Er ist Impulsgeber für ein modernes Deutschland und eine leistungsfähige Verwaltung.

Mehr zum Thema:

Deeplink zum NKR-Gutachten 2026

Deeplink zu NKR-Positionspapier

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.07.2026 14:55
Quelle: NKR PM vom 20.7.2026

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