EU-Kommission verhängt Geldbuße i.H.v. 890 Mio. € gegen Google wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte

Die Europäische Kommission hat am 23.7.2026 zwei Beschlüsse erlassen, in denen sie feststellt, dass Google das Gesetz über digitale Märkte (DMA) nicht einhält, weil es seine eigenen Dienste auf Google Search bevorzugt und auf Google Play Beschränkungen eingeführt hat, um Unternehmen daran zu hindern, Verbraucherinnen und Verbraucher zu alternativen, oft günstigeren Kaufkanälen weiterzuleiten (Steering). In diesem Zusammenhang hat die Kommission eine Geldbuße i.H.v. 460 Mio. € bzw. 430 Mio. € gegen Google verhängt.

Selbstbevorzugung auf Google Search

Nach dem Gesetz über digitale Märkte dürfen sog. Torwächter (Gatekeeper) ihre eigenen Dienste beim Ranking nicht ggü. Diensten Dritter begünstigen. Für ein solches Ranking müssen sie transparente, faire und diskriminierungsfreie Bedingungen anwenden.

Die Kommission stellte fest, dass Google seine eigenen Dienste, darunter für Shopping, Hotels, Transport und Sportergebnisse, auf Google Search ggü. den Diensten Dritter bevorzugt und damit gegen seine Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte verstößt.

Google hebt seine eigenen Dienste in den Suchergebnissen stärker hervor, auch durch Positionierung oben auf der Seite der Suchergebnisse oder durch die Verwendung verbesserter visueller Darstellungen und Filter, während ähnliche Dienste Dritter nicht auf dieselbe Weise hervorgehoben werden.

Googles Anti-Steering-Maßnahmen

Nach dem Gesetz über digitale Märkte sollten App-Entwickler, die ihre Apps über Google Play vertreiben, Kunden - kostenlos - über alternative, oft günstigere Angebote informieren und sie zum Kauf zu diesen Angeboten weiterleiten können, z.B. auf Websites oder zu alternativen App-Stores.

Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Google dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Insbesondere hindert Google App-Entwickler daran, Angebote frei zu kommunizieren und zu bewerben und Verträge mit Nutzern auf Vertriebskanälen ihrer Wahl, einschließlich App-Stores Dritter, zu schließen.

Google kann zwar eine Gebühr für die Erleichterung der ursprünglichen Akquise eines neuen Kunden durch einen App-Entwickler über Google Play verlangen, doch gingen die Höhe der von Google erhobenen Steering-Gebühren und die Dauer der Gebührenerhebung über das hinaus, was als mit dem Gesetz über digitale Märkte vereinbar angesehen wird.

Im Rahmen der beiden heutigen Beschlüsse hat die Kommission Google angewiesen, die Nichteinhaltung abzustellen.

Google muss insbesondere Maßnahmen ergreifen, um

  • Dienste Dritter, die in den Suchergebnissen von Google enthalten sind, ggü. seinen eigenen Diensten fair und diskriminierungsfrei zu behandeln und
  • App-Entwickler, die ihre Apps über den Google Play Store vertreiben, sowohl technisch als auch vertraglich in die Lage zu versetzen, mit Nutzern nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des Google Play Store frei zu kommunizieren, Angebote zu bewerben und Verträge zu schließen.


Die EU-Kommission stellt fest, dass Google nach einem konstruktiven Dialog Änderungen an der Darstellung seiner eigenen kostenlosen Dienste z.B. für Shopping, Hotels und Flüge vorgeschlagen und damit begonnen hat, diese zu testen. Die Kommission wird die Umsetzung dieser Lösungen, die wesentliche Fortschritte bei der Einhaltung der Vorschriften darstellen, überwachen. Die Kommission stellt außerdem fest, dass Google Änderungen an der Darstellung von Produktwerbung und inhaltsbezogenen Diensten, z.B. in Verbindung mit Sport, vorgeschlagen und damit begonnen hat, diese zu testen. Die Kommission prüft diese Änderungen derzeit und wird ihren Dialog mit Google im Lichte des heutigen Beschlusses fortsetzen. Die Kommission nimmt ferner die Vorschläge von Google zur Anwendung der Grundsätze des Beschlusses auf seine KI-generierten Zusammenfassungen und seinen KI-Modus zur Kenntnis. Der Dialog darüber wird vor dem Hintergrund des heutigen Beschlusses fortgesetzt.

Darüber hinaus stellt die Kommission fest, dass Google Änderungen in Bezug auf seine Steering-Bedingungen vorgenommen hat. Damit wurden gute Fortschritte bei der Einhaltung der Vorschriften erzielt, und dies wird auch angesichts der Unterlassungsanordnung im Zuge des heutigen Beschlusses bewertet werden.

Die gegen Google verhängte Geldbuße trägt der Schwere und Dauer der Nichteinhaltung Rechnung.

Nächste Schritte

Google ist verpflichtet, den Beschlüssen der Kommission innerhalb von 60 Tagen nachzukommen, andernfalls drohen dem Unternehmen Zwangsgelder von bis zu 5 % seines weltweiten Gesamtumsatzes. Die Kommission arbeitet weiterhin mit Google zusammen, um die Einhaltung ihrer Beschlüsse und des Gesetzes über digitale Dienste im Allgemeinen sicherzustellen.

Hintergrund

Google wurde im September 2023 für seine Online-Suchmaschine Google Search als Torwächter eingestuft. Am 25.3.2024 leitete die Kommission Untersuchungen wegen Nichteinhaltung der Vorschriften in Bezug auf die Maßnahmen von Google zur Verhinderung von Selbstbevorzugung und seine Steering-Regeln ein. Am 19.3.2025 teilte die Kommission Google ihre vorläufige Auffassung mit, dass das Unternehmen gegen das Gesetz über digitale Märkte verstößt.

Google nahm seine Verteidigungsrechte wahr, indem es alle in den zwei Untersuchungsakten der Kommission enthaltenen Unterlagen eingehend prüfte und umfassend schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission reagierte.

Die beiden Nichteinhaltungsbeschlüsse wurden nach einer gründlichen Untersuchung, einschließlich Rückmeldungen von Marktteilnehmern, und einem umfassenden Dialog mit Google erlassen.

Bei der Berechnung der Geldbußen hat die Kommission die Schwere, Dauer und Wiederholung der Verstöße bewertet und ist zu dem Schluss gelangt, dass die Höhe der verhängten Geldbußen verhältnismäßig und angemessen ist. Google kann beschließen, gegen die heutigen Beschlüsse Rechtsmittel einzulegen.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.07.2026 11:08
Quelle: EK PM vom 23.7.2026

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