EuGH v. 16.7.2026 - C-258/23 u.a.
Beschlagnahme geschäftlicher E-Mails bei wettbewerbsrechtlichen Ermittlungen
Das Unionsrecht steht einer ohne vorherige richterliche Genehmigung im Rahmen der Untersuchung durch eine Wettbewerbsbehörde erfolgenden Beschlagnahme von geschäftlichen E-Mails, die zwischen Mitarbeitern und Führungskräften von Unternehmen ausgetauscht wurden, nicht entgegen. Das nationale Recht muss jedoch einen engen rechtlichen Rahmen der Befugnisse der Wettbewerbsbehörde sowie angemessene und ausreichende Garantien gegen Missbrauch und Willkür, etwa durch eine wirksame nachträgliche gerichtliche Kontrolle vorsehen.
Der Sachverhalt:
Im Rahmen einer Untersuchung wegen wettbewerbswidriger Praktiken beschlagnahmte die portugiesische Wettbewerbsbehörde in den Geschäftsräumen der verdächtigten klagenden Unternehmen E-Mails, die zwischen Mitarbeitern dieser Unternehmen ausgetauscht worden waren. Die Klägerinnen fochten die Beschlagnahme der E-Mails an und machten geltend, dass sie von einem Untersuchungsrichter und nicht von der Staatsanwaltschaft hätte genehmigt werden müssen.
Das mit den Rechtssachen befasste portugiesische Gericht hat das Verfahren ausgesetzt und sich im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH gewandt.
Die Gründe:
Durch die Beschlagnahmen wird nicht nur das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, sondern auch das Recht auf Schutz personenbezogener Daten eingeschränkt. Diese Einschränkungen erscheinen jedoch als durch das dem Gemeinwohl dienende Ziel der Wahrung eines unverfälschten Wettbewerbs gerechtfertigt. Zudem sind sie offenbar verhältnismäßig. Daraus folgt, dass das Unionsrecht der Regelung eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht entgegensteht, wonach die nationale Wettbewerbsbehörde im Rahmen einer Ermittlung wegen einer mutmaßlichen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln in beruflich genutzten Räumen bzw. Geschäftsräumen ohne vorherige richterliche Genehmigung E-Mails beschlagnahmt, deren Inhalt mit dem Gegenstand der Nachprüfung in Zusammenhang steht.
Allerdings müssen bei Fehlen einer vorherigen richterlichen Genehmigung die Beschlagnahmen in einem engen rechtlichen Rahmen erfolgen, strikt begrenzt sein und einer umfassenden nachträglichen Kontrolle durch ein Gericht unterliegen. In den geprüften Rechtssachen wurden die Nachprüfungen und Beschlagnahmen von der portugiesischen Staatsanwaltschaft genehmigt, bei der es sich um eine unabhängige Justizbehörde handelt. Die von ihr erteilten Genehmigungen sind geeignet, zu einem engen rechtlichen Rahmen der durchgeführten Nachprüfungen und Beschlagnahmen beizutragen, insbesondere was die Bestimmung der Zweckmäßigkeit, der Dauer und des sachlichen Umfangs dieser Nachprüfungen und Beschlagnahmen betrifft.
Werden die Dokumente von Mobiltelefonen, Rechnern oder anderen Datenträgern beschlagnahmt, die zugleich für private und für berufliche Zwecke genutzt werden, kann außerdem der Zugang zu den Daten, die sie enthalten, einen schwerwiegenden oder gar besonders schwerwiegenden Eingriff in die betroffenen Grundrechte bedeuten. In einem solchen Fall muss der Zugang zu diesen Daten der vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle unterliegen, die über alle Befugnisse verfügt und alle Garantien bietet, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen einander gegenüberstehenden berechtigten Interessen und Rechte in Einklang gebracht werden.
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