Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI)
TK-Lunchtime@DGRI: Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen – was steckt hinter dem neusten Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums?
Zu diesem Thema lädt die DGRI herzlich ein zur TK-Lunchtime@DGRI mit Ekkehard Valta, Christoph Kinz und Larissa Holthoff von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ein - online via Microsoft Teams am Mittwoch, den 6.5.2026 von 12:00 bis 12:45 Uhr. In der Mittagspause bietet die DGRI mit diesem Format die Möglichkeit, sich zu aktuellen TK- und IT-sicherheitsrechtlichen Themen auf den aktuellen Stand zu bringen.
Zum Thema:
Die Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsdaten blickt in Deutschland und der EU auf eine ereignisreiche Vergangenheit zurück. Unzählige Urteile des EuGH und des BVerfG haben Ausgestaltungen der Vorratsdatenspeicherung für unionsrechts- bzw. für verfassungswidrig angesehen.
Die letzte Bundesregierung hat sich mit ihrem Gesetzentwurf zu einem „Quick Freeze“ von der generellen Vorratsdatenspeicherung abgewendet. Durch die Neuwahl des Deutschen Bundestages fiel der Gesetzesentwurf der Diskontinuität anheim. Die aktuelle Bundesregierung hat Ende 2025 einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf vollzieht eine Abkehr von der generellen Speicherung von Verkehrsdaten hin zur Beschränkung auf die Speicherung von IP-Adressen und Portnummern über einen Zeitraum von 3 Monaten. Ebenso soll die Sicherungsanordnung eingeführt werden.
Zu den Referenten:
Ekkehard Valta ist Referent im Referat Telekommunikation der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in Bonn. Er ist u.a. zuständig für die Begleitung des Gesetzesvorhabens zur IP-Adressenspeicherung aus datenschutzrechtlicher Sicht und hat in der Vergangenheit bereits die zahlreichen andere Vorhaben der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung für die BfDI betreut.
Larissa Holthoff und Christoph Kinz sind Referenten im Referat Bundeskriminalamt, Generalbundesanwalt. Das Referat ist auch zuständig für die datenschutzrechtliche Bewertung von Änderungen in der StPO. Sie beraten zu dem Gesetzentwurf in Bezug auf die dort geplanten Befugnisse der Ermittlungsbehörden.
Anmeldung:
Den Zugangs-Link zur Teilnahme erhalten Sie nach Anmeldung.
Bitte melden Sie sich möglichst bis zum 5.5.2026 per E-Mail an kontakt@dgri.de an.




