BMWi: Referentenentwurf zur TKG-Novelle
Am 23.9.2010 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, einen Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt und zur Abstimmung an die Bundesressorts versendet. Mit dem Gesetzentwurf werden zwei umfangreiche europäische Änderungsrichtlinien umgesetzt, deren Umsetzung bis Ende Mai 2011 erfolgt sein muss.
Rahmenbedingungen für wettbewerbskonforme Infrastrukturinvestitionen:
- Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur zukünftig langfristige Regulierungskonzepte vorgeben kann, um die Planungssicherheit für Investitionen zu erhöhen. Besondere Investitionsrisiken beim Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen sollen zudem - entsprechend den europäischen Vorgaben - bei allen Regulierungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Damit werden investitionsstimulierende Impulse in dem für die Gesamtwirtschaft wichtigen Telekommunikationssektor gesetzt. Zudem soll eine effizientere Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen ermöglicht werden. Der Netzzugang wird hierzu ausdrücklich auf passive Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten erweitert.
- Die Bundesnetzagentur wird darüber hinaus ermächtigt, die gemeinsame Nutzung bestimmter Infrastrukturen (sog. Inhouse-Verkabelung) unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung aber unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen anzuordnen. Künftig kann die Behörde zudem von den Unternehmen Informationen über Art, Lage und Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen anfordern. Damit wird die Bundesnetzagentur in die Lage versetzt, den bereits bestehenden Infrastrukturatlas erheblich zu verbessern.
Verbraucher- und Datenschutzes im Bereich Telekommunikation:
- Bereits in den im März veröffentlichten Eckpunkten hat Bundesminister Brüderle herausgestellt, dass die Belange der Verbraucher besondere Berücksichtigung im Rahmen der Novelle finden müssen. Die Verbraucher sollen zukünftig den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Es soll verhindert werden, dass Verbraucher vom Wechsel zu einem günstigeren Anbieter abgehalten werden, weil sie befürchten müssen, dass infolge mangelnder Kooperation der beteiligten Unternehmen der Telefonanschluss über Tage unterbrochen ist. Auch das für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ärgerliche Problem langer, teurer Warteschleifen wird aufgegriffen. Warteschleifen dürfen bei teuren Service- und Mehrwertdiensterufnummern künftig nur eingesetzt werden, wenn der Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt.
- Zudem soll die Bundesnetzagentur dazu ermächtigt werden, Vorgaben zur Verbesserung der Transparenz und Übersichtlichkeit der Informationen für die Verbraucher im Telekommunikationsmarkt zu erlassen. Hierzu gehört beispielsweise auch die Transparenz der Preise bei sog. "Call by Call"-Gesprächen und mobilen Datendiensten. Ebenso zählen hierzu genaue Angaben zur Mindestqualität vertraglich vereinbarter Leistungen, z. B. bei Downloadraten von Internetanschlüssen.
- Mobilfunkkunden können künftig ihre Rufnummer auch unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Außerdem sollen die Rechte des Verbrauchers beim Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses gestärkt werden.
- Bei den Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Transparenzverpflichtungen mit dem Ziel eingeführt, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers zu stärken. Hierzu gehört u. a. die Verpflichtung sog. Ortungsdiensteanbieter, den Nutzer bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes zu informieren.
Pressemitteilung des BMWi v. 23.9.2010
Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.10.2010 12:32