Otto Schmidt Verlag

Loading
Regierungsentwurf Bundesdatenschutzgesetz

Am 25.8.2010 hat das Bundesinnenministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vorgelegt, den das Kabinett noch am selben Tag beschlossen hat. Ziel des Regierungsentwurfs ist es, umfassende und allgemeingültige Regelungen für den Datenschutz am Arbeitsplatz zu schaffen, die für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen mehr Rechtssicherheit bringen.

Der Regierungsentwurf konzentriert sich auf die Regelung von in der betrieblichen Praxis relevanten Datenschutzfragen. Einerseits sollen die Beschäftigten vor der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten besser geschützt werden. Andererseits soll zugleich das berechtigte Anliegen der Arbeitgeber beachtet werden, Korruption zu bekämpfen und die Einhaltung geltender Regeln am Arbeitsplatz kontrollieren zu können (Compliance). Kernpunkte des Regierungsentwurfs:

  • Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren
  • Zulässigkeit ärztlicher und sonstiger Untersuchungen
  • offenen Videoüberwachung von nicht öffentlich zugänglichen Betriebsstätten
  • Nutzung von Telekommunikationsdiensten am Arbeitsplatz
  • Einsatz von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren im Beschäftigungsverhältnis
  • Zulässigkeit der Datenverwendung zu Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Korruptionsbekämpfung und Compliance-Überprüfung

Der Regierungsentwurf regelt leider nicht den Umgang mit Telekommunikationsdaten, die aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Kommunikationsmittels stammen.

Regierungsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz v. 25.8.2010

Hintergrundpapier des BMI zum Beschäftigtendatenschutz v. 25.8.2010

Stellungnahme des ULD Schleswig-Holstein v. 12.10.2010

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.10.2010 12:07