Digital Markets Act (Gesetz über digitale Märkte)

Am 12.10.2022 wurde das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, Verordnung (EU) 2022/1925) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 1.11.2022 trat die Verordnung in Kraft, der allgemeine Geltungsbeginn des DMA erfolgte (überwiegend) am 2.5.2023.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 12.10.2022 wurde das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, Verordnung (EU) 2022/1925) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 1.11.2022 trat die Verordnung in Kraft, der allgemeine Geltungsbeginn des DMA erfolgte (überwiegend) am 2.5.2023. Den Volltext des Rechtsaktes finden Sie hier.

Computer und Recht hat dieses wichtige Gesetzgebungsvorhaben vom Beginn des Prozesses bis heute vertieft begleitet, eine Übersicht über die Publikationen zum Gesetz über digitale Märkte finden Sie hier im CR-online.de Blog. Sebastian Louven erklärt unter anderem das Verbot der Datenzusammenführung (Art. 5 Abs. 2 DMA), das Verbot von Meistbegünstigungspraktiken (Art. 5 Abs. 3 DMA) und das Verbot der Selbstbegünstigung (Art. 6 Abs. 5 DMA).

Text der Vorversion(en):


Am 5.7.2022 hat das Europäische Parlament dem Digital Markets Act zugestimmt. Nach einer formellen Zustimmung durch den Rat der Europäischen Union sowie einer kurzen Übergangsfrist wird die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein. Mit dem Inkrafttreten des Digital Markets Acts ist im Herbst 2022 zu rechnen.

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Am 24.3.2022 haben das Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über den Digital Markets Act erzielt, die von beiden Institutionen noch formell gebilligt werden muss.

Danach gilt eine Plattform grundsätzlich dann als "Gatekeeper", wenn

  • sie in den vergangenen drei Geschäftsjahren innerhalb der EU einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro erzielt hat oder ihr Börsenwert mindestens 75 Milliarden Euro beträgt und
  • sie monatlich mehr als 45 Millionen in der EU niedergelassene oder aufhältige Endnutzer oder mehr als 10.000 in der EU niedergelassene gewerbliche Nutzer hatte und
  • in mindestens drei Mitgliedstaaten einen oder mehrere Plattformdienste betreibt.

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Die Bundesregierung hat am 13.10.2021 dem Bundestag und dem Bundesrat gem. § 44 Abs. 3 Satz 2 GWB das Sondergutachten der Monopolkommission gem. § 44 Abs. 1 Satz 4 GWB mit Empfehlungen für einen effektiven und effizienten Digital Markets Act zugeleitet.

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Am 30.6.2021 hat die Europäische Kommission dem Bundesrat eine Stellungnahme zu dessen Beschluss vom März 2021 zugeleitet.

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Am 22.6.2021 haben die Europäischen Wettbewerbsbehörden ein gemeinsames Positionspapier zum Digital Markets Act veröffentlicht.

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Am 1.6.2021 hat der zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments den Entwurf eines Entschließungsantrages veröffentlicht.

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Am 26.3.2021 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Digital Markets Act beschlossen.

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Am 15.3.2021 haben die Ausschüsse des Bundesrats eine Beschlussempfehlung herausgegeben.

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Am 10.2.2021 hat der Europäische Datenschutzbeauftragte eine Stellungnahme zum Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste abgegeben.

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Am 2.2.2021 wurde der Bundesrat durch die Europäische Kommission über den Verordnungsvorschlag unterrichtet.

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Am 15.12.2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte / Digital Markets Act / DMA) veröffentlicht. Die Verordnung soll für "Gatekeeper", also große, systemische Online-Plattformen, eine Regulierung in Form eines Verbotskatalogs für bestimmte Verhaltensweisen einführen.

Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)



2022_03_Einigung Parlament und Rat

2021_10_Sondergutachten BR

2021_10_Sondergutachten BT

2021_06_Stellungnahme EU-Kommission

2021_06_Wettbewerbsbehörden

2021_06_Entwurf Entschließungsantrag

2021_03_Bundesrats-Beschluss

2021_03_Beschlussempfehlung BR-Ausschüsse

2021_02_Stellungnahme EDSB

2021_02_Unterrichtung Bundesrat

2020_12_Kommissionsentwurf



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.12.2023 09:59

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