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Facebook "Like"-Button, Datenschutz und Grundrechtseingriffe

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hat ein 25-seitiges Arbeitspapier veröffentlicht. Darin wird das Betreiben von Facebook-Fanpages und die Einbindung des "Gefällt mir"-Buttons auf einer Website datenschutzrechtlich behandelt und unter Ankündigung von Bußgeldern zur Unterlassung aufgefordert. Der Berliner Rechtsanwalt und Autor des Standardwerks Internetrecht Niko Härting erläutert für CR, wie diese Maßnahme rechtlich zu beurteilen ist.

In seiner Analyse zeigt Härting zunächst die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Fragen der Personenbezogenheit von IP-Adressen und der Verantwortlichkeit für das Webtracking durch Facebook auf. Im zweiten Teil der Analyse misst Härting die Maßnahme des ULD an der für marktbezogene Informationen einer staatlichen Behörde an die Öffentlichkeit maßgeblichen "Glykol"-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

 Niko Härting, Öffentlichkeitsarbeit einer Landesbehörde

Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.08.2011 09:19