Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste)

Am 27.10.2022 wurde das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 16.11.2022 trat die Verordnung in Kraft, der allgemeine Geltungsbeginn des DSA wird schließlich am 16.2.2024 erfolgen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 27.10.2022 wurde das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 16.11.2022 trat die Verordnung in Kraft, der allgemeine Geltungsbeginn des DSA wird schließlich am 16.2.2024 sein. Den Volltext des Rechtsaktes finden Sie hier.

Computer und Recht hat dieses wichtige Gesetzgebungsvorhaben vom Beginn des Prozesses bis heute vertieft begleitet, eine Übersicht über die Publikationen zum Gesetz über digitale Dienste finden Sie hier im CR-online.de Blog.

Text der Vorversion(en):


Am 4.10.2022 hat auch der Rat der Europäischen Union seine endgültige Zustimmung zum Gesetz über digitale Dienste erteilt.

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Am 5.7.2022 hat das Europäische Parlament dem Digital Services Act zugestimmt. Nach einer formellen Zustimmung durch den Rat der Europäischen Union sowie einer kurzen Übergangsfrist wird die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein. Mit dem Inkrafttreten des Digital Services Acts ist im Herbst 2022 zu rechnen.

Neben der Inhaltemoderation reguliert die Verordnung auch eine Vielzahl anderer Rechtsbereiche. Nach Artikel 38 des Digital Services Acts haben alle EU-Mitgliedstaaten deshalb eine Behörde als nationale Koordinationsstelle zu benennen, den sogenannten "Koordinator für digitale Dienste" (Digital Services Coordinator / DSC).

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Am 16.6.2022 stimmte der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) dem Entwurf in der Version der vorläufigen Einigung von April 2022 zu.

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Am 15.6.2022 erklärte eine Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EVP, Renew Europe, Grüne/EFA, GUE/NGL), den Entwurf in der Version der vorläufigen Einigung von April 2022 abzulehnen. Hintergrund der Ablehnung sind die Erwägungsgründe 28 (Ausnahme von der allgemeinen Überwachungspflicht der Online-Intermediäre) und 29 (Ausnahme für die grenzüberschreitende Löschung illegaler Inhalte auf den Websites von Online-Glücksspiel-Anbietern).

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Am 23.4.2022 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) erzielt. Den (englischen) Wortlaut dieser Version können Sie hier nachlesen.

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Am 20.1.2022 hat das Europäische Parlament dem Entwurf zum Digital Services Act (Gesetz über digitale Dienste) zugestimmt, sodass Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten beginnen können.

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Am 20.12.2021 hat das Europäische Parlament im Nachgang zur ersten Lesung den Entwurf einer Legislativen Entschließung zum Digital Services Act veröffentlicht.

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Am 12.11.2021 wurde ein Verordnungsvorschlag des Rates der Europäischen Union zum Digital Services Act veröffentlicht. Dieser sieht keine grundlegenden Änderungen zum Kommissionsentwurf vor, jedoch sollen die Verpflichtung für große Online-Plattformen auf alle Hosting-Provider ausgeweitet, "Dark Patterns" untersagt und Auflagen für Suchmaschinen expliziter formuliert werden.

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Am 28.6.2021 hat die Europäische Kommission dem Bundesrat eine Stellungnahme zu dessen Beschluss vom März 2021 zugeleitet.

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Am 28.5.2021 hat der zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments den Entwurf eines Entschließungsantrages veröffentlicht.

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Am 26.3.2021 hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Digital Services Act beschlossen.

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Am 15.3.2021 haben die Ausschüsse des Bundesrats eine Beschlussempfehlung herausgegeben.

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Am 10.2.2021 hat der Europäische Datenschutzbeauftragte eine Stellungnahme zum Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste abgegeben.

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Am 2.2.2021 wurde der Bundesrat durch die Europäische Kommission über den Verordnungsvorschlag unterrichtet.

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Am 15.12.2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste / Digital Services Act / DSA) veröffentlicht. Die Verordnung soll Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt steigern sowie die Expansion von kleineren Plattformen, KMU und Start-ups erleichtern. Außerdem soll ein besserer Schutz der Verbraucher*innen und ihrer Grundrechte im Internet hergestellt werden.

Autor: Martin Neu, LL.M. (Exeter)



2022_06_Zustimmung IMCO

2022_06_Mehrheitliche Ablehnung

2022_04_Vorläufige Einigung Rat und Parlament

2022_01_EU-Parl. Annahme Entwurf

2021_12_EU-Parl. Legislative Entschließung

2021_11_Ratsentwurf

2021_06_Stellungnahme EU-Kommission

2021_05_Entwurf Entschließungsantrag

2021_03_Bundesrats-Beschluss

2021_03_Beschlussempfehlung BR-Ausschüsse

2021_02_Stellungnahme EDSB

2021_02_Unterrichtung Bundesrat

2020_12_Kommissionsentwurf



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.12.2023 09:58

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