Elektronische Wertpapiere

Am 24.2.2021 hat die Bundesregierung erneut einen Gesetzesentwurf veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 24.2.2021 hat die Bundesregierung erneut einen Gesetzesentwurf veröffentlicht.

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Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

Text der Vorversion(en):


Am 1.2.2021 haben die Bundesratsausschüsse ihre Empfehlungen zum Entwurf abgegeben. Federführend war hierbei der Finanzausschuss.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 1.1.2021 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Ziel des Gesetzes sei, das Wertpapierrecht zu modernisierung, da es ein Bedürfnis gebe, Unternehmensfinanzierung auch durch Wertpapie zu ermögilch, die elektronisch und ggf. mittels der Blockchain-Technologie begeben  werden.  Derzeit verlange das deutsche zivilrechtliche Wertpapierrecht aber zwingend eine Urkunde.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 11.8.2020 hat das Bundesfinanzministerium eine Meldung einen Entwurf ei­nes Ge­set­zes zur Ein­füh­rung von elek­tro­ni­schen Wert­pa­pie­ren veröffentlicht. Die zahlreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf können hier eingesehen werden. Des weiteren wurde ein Regierungsentwurf herausgegeben.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)



2021_01_Gesetzesentwurf BReg_BT-Drs. 19/26925_24.2.

2021_01_Empfehlungen der BR-Ausschüsse_BR-Drs. 8/21/1_1.2.

2021_01_Gesetzesentwurf BReg_BR-Drs. 8/21_1.1.

2020_11_Gesetzesentwurf BReg

2020_11_Referentenentwurf



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.06.2021 11:58

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