Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings

Am 24.1.2020 hat der Bundestag den Gesetzesbeschluss angenommen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 12.3.2020 wurde das Gesetz im BGBl. I Nr. 11 mit der Drucksache vom 3.3.2020 veröffentlicht.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 14.2.2020 hat der Bundesrat beschlossen, keinen Antrag gemäß Art. 77 II GG zu stellen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 24.1.2020 wurde der Beschluss des Bundestages vom 17.1.2020 zugunsten des Gesetzesentwurfs veröffentlicht.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 15.1.2020 hat der BT-Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung und einen Bericht veröffentlicht. Er empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 06.09.2019 haben die Bundesratsausschüsse ihre Empfehlungen abgegeben. Darin plädieren sie für eine Ausweitung der erfassten Konstellationen. Weiterhin solle eine Strafbarkeitsausnahme für verdeckte Ermittler normiert werden.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)

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Am 9.8.2019 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings herausgegeben. Darunter versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Durch die Änderung des § 176 Absatz 6  StGB soll im Hinblick auf das Cybergrooming eine Versuchsstrafbarkeit für die Konstellationen des untauglichen Versuchs eingeführt werden, in denen der Täter irrig annimmt, auf ein Kind einzuwirken.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, Mag. iur., LL.M. (CUPL)



2020_03_Ausfertigung_BGBl. I Nr. 11 vom 12.3.2020, S. 0431_3.3.

2020_02_BR-Beschluss_BR-Drs. 25/50 (Beschluss)_14.2.

2020_01_BT-Gesetzesbeschluss_BR-Drs. 25/50_24.1.

2020_01_Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses_BT-Drs. 19/16543_15.1.

2019_09_Empfehlungen der BR-Ausschüsse_BR-Drs. 365/1/19_6.9.

2019_08_Gesetzesentwurf BReg_BR-Drs. 365/19_9.8.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.04.2021 21:42

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