Datenschutzrechtliche Bestimmungen im Strafverfahren

Am 28.1.2019 hat der VID eine Stellungnahme herausgegeben.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 28.1.2019 hat der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf herausgegeben. Der Entwurf berücksichtige die Regelungen zum insolvenzrechtlichen Verfahren gar nicht. Der VID fordert daher konkrete Nachbesserung.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Text der Vorversion(en):


Am 7.11.2018 hat die Bundesregierung des Bundestag über die Stellungnahme des Bundesrates unterrichtet. Darin fordert der Bundesrat die Streichung des neu vorgesehenen § 161 Abs. 1 S. 1 StPO, da dies der falsche Standort für Regelungen zur Datenverarbeitung seien; vielmehr böten sich §§ 483 ff. StPO an.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

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Am 1.10.2018 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie der Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 dient. Für den Bereich des Strafverfahrensrechts und des übrigen Verfahrensrechts sowie in einzelnen Bereichen des Justizverwaltungsrechts sind weitere Umsetzungsmaßnahmen hinsichtlich der Richtlinie (EU) 2016/680 und Anpassungen hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung vorzunehmen. Der Entwurf dient dazu, die dortigen bereichsspezifischen datenschutzrechtlichen Regelungen an die neuen Vorgaben zum Datenschutz anzupassen. Dies betrifft unter anderem die StPO sowie zahlreiche Einzelgesetze.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)



2019_01_Stellungnahme VID_28.1.

2018_11_BT-Unterrichtung durch BReg_BT-Drs. 19/5554_7.11.

2018_10_Entwurf der BReg_BT-Drs. 19/4671_1.10.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.04.2021 16:29

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